Hausfriedensbruch Ferienwohnung?

Hallo zusammen,

wir haben über Silvester für eine Woche eine Ferienwohnung als Einliegerwohnung in einem großen Haus, in dem der Vermieter mit wohnte, im Sauerland gebucht.

Mein Sohn (14) hatte am ersten Tag keine Lust, etwas mit uns zu unternehmen und verblieb in der Wohnung. Plötzlich ging wohl die Haustür auf und jemand rief"Hallo", mein Sohn grüßte zurück und niemand sprach uns später auf etwas ein, warum man in unserer Wohnung war. (Schlüssel hat nur noch der Eigentümer) Dies brachte uns darauf, dass man sich -aus welchem Motiv auch immer- Zugang zu unserer Wohnung in unserer Abwesenheit verschafft hat.

Also wandten wir den "Zetteltrick" an, mit dem man mittels eines eingeklemmten Zettels oben an der Tür sehen kann, ob jemand in der Wohnung war und siehe da, der Zettel lag unten an unseren Schuhen an den jeweiligen nächsten zwei Tagen. Ein Gespräch mit den Vermietern haben wir verworfen, da er es ´sicher bestreiten würde und es auch keine Notsituation gab für einen "Besuch."

Wir verließen die Unterkunft früher und machten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der hiesigen Polizei. (passieren wird wahrscheinlich nichts) Ich schickte der Vermieterin eine Email mit Kopie der Anzeige und dem Hinweis darauf. Jetzt flattert uns dreisterweise eine Nebenkostenabrechnung herein, was kann man tun?? Es kann doch nicht sein, dass solche Leute Unterkünfte vermieten dürfen? Über eine Plattform wurde nicht gebucht und bei Rezensionen muß man ja anscheinend auch ganz vorsichtig sein....

Haus, Reise, Urlaub, Wohnung, wohnen, Recht, Mietrecht, Gesetz, kaufen, Ferienwohnung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.