Ich bewohne ein Haus/Neubau zur Miete und habe das Problem, daß bei ungünstigem Wind und Regen Wasser unter der Haustür hindurch in meinen Flur dringt. Meinem Vermieter ist das Problem seit etlichen Monaten bekannt. Er hatte diesbezüglich bereits eine Firma beauftragt, die jedoch konnte/wollte nichts machen, da sie die Haustür seinerzeit nicht eingebaut hatten. Seitdem ist nichts mehr geschehen.

Nachdem ich vor einigen Tagen wieder Regenwasser im Flur hatte, trage ich mich nun mit dem Gedanken die Reparatur nochmals schriftlich anzumahnen und gleichzeitig eine Mietminderung geltend zu machen.

Ist das überhaupt so möglich? Und wenn ja, in welcher Höhe?