Kann meine Stiefmutter mich einfach rauswerfen?

Hallo zusammen,

meine aktuelle Situation sieht wie folgt aus:

Ich wohne seit 11 Jahren mit meiner Stiefmutter (und bis vor 5 Monaten) auch mit meinem Vater zusammen in einer Wohnung. Meine Stiefmutter, welche für mich wie eine richtige Mutter ist, da sie mein halbes Leben lang schon da ist, und mein Vater haben sich vor 5 Monaten getrennt. Mein Vater ist zurück an die Nordsee gezogen und ich bin hier geblieben da ich meine Ausbildung beenden musste und diese letzte Woche auch bestanden habe. Ich zahle seit vier oder fünf Jahren monatlich einen gewissen Betrag welcher „Kostgeld“ von meiner Stiefmutter genannt wird. Nun hat sie mir einen Untermietvertrag vorgelegt in dem sie eine Miete von 500€ verlangt. Da ist alles mit drin: Grundmiete, Strom, Wasser, Verpflegung etc. an sich absolut fair. Das einzige was mich stört, sie gibt als Wohnfläche für mich lediglich 20qm, sprich mein Zimmer an. Ich sehe es aber nicht ein die Hälfte aller kosten von Strom Wasser etc zu zahlen wenn ich offiziell nur 20qm bekomme. Wie dem auch sei: Ich habe ihr gesagt sie soll den Mietvertrag bitte umschreiben und mir die Hälfte der Wohnung zuschreiben dann wäre alles geklärt. Dagegen sträubt sie sich aber und sagt sie wirft mich die Tage raus. Aber kann sie das überhaupt? Ich bin wie gesagt seit 11 Jahren hier gemeldet und kann belegen seit 4-5 Jahren regelmäßig Geld an sie zu überweisen.

Bitte hilft mir 🤷🏽‍♂️

Familie, Recht, Mietrecht, Familienrecht
Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert
Tierhaltungsverbot Mietwohnung umgehen?

ich schildere kurz mal meinen Fall:

Vor ca 1 Jahr bin ich mit meiner Katze in meine jetztige Sozialwohnung (wohnraumgeförderte Wohnung) gezogen. Ich musste leider umziehen da die Miete für die alte Wohnung schon lange unbezahlbar war. Damals gab ich dem neuen Vermieter (Wohnungsgesellschafft) aus Angst die neue bezahlbare Wohnung nicht zu bekommen an das ich keine Haustiere besitzen würde. Nach der Zusage für die Wohnung habe ich ca 6 Monate Später eine Anfrage an den Vermieter für die Erlaubnis für die Haltung für einer Katze gestellt. Zum Vermieter (Wohnungesellschafft) ist zu sagen das dieser in meinen Ort mehere tausend Wohnung besitzt. In meinen Mietvertrag stand, dass man eine schriftliche Erlaubnis für die Tierhaltung vom Vermieter bräuchte. Heute teilte mir der zuständigen Mitarbeiter telefonisch mit das man keine Haustiere erlauben würde. Mich überraschte diese Antwort einwenig da viele seiner Mieter Tiere hier halten würden. Diese zogen sogar zeitgleich mit mir hier ein. Ich sprach ihn darauf an das in den anderen Wohungen und in den Nachbarswohnungen von ihm Tiere aller Art gehalten würden, z.B. Hunde, Katzen, Kaninichen. Ich sagte ihm das ich mit Tieren aufgewachsen bin, das ich selbst eine chronisch mittelschwere Depression besitze würde (alles Wahrheitsgemäß) und deshalb auch einen starken sozialen Rückzug entwickelt habe. Ein Bezugstier wäre mir dann doch schon sehr wichtig. Er sagte mir das er generell keine Haustiere erlauben würde, die anderen Mieter halten illegal Tiere. Er erlaubt keine Katze da es sein könnte das andere Mieter Allerigien gegen Katzen haben könnten. Er sagte mir wegen den Wunsch ein Tier haben zu wollen das ich doch ins Tierheim gehen sollte, dort könnte ich mir einen mir mal einen Hund zum gassi gehen ausleihen, die Katzen könnte ich mir dann dort auch ansehen. Mich machte diese Aussage richtig fertig. Ich will mir doch nicht nur ein Tier mal kurz ansehen, sondern ich wollte eine Beziehung zu einen Tier aufbauen. Es hörte sich aus seinen Mund so an das Tiere keine Lebewesen sind. Ein Besuch im Tierheim würd mich nur noch mehr fertig machen. Meine nun illigeal gehaltene Katze will ich nicht abgegeben. Ich würde untergehen wenn ich diese nicht mehr haben würde. Meine Katze ist jetzt schon seit 7 Jahren bei mir, sie spendet mir sehr viel Kraft. Eine neue bezahlbare Wohnung findet man als psychisch kranke EU-Renterin leider garnicht. Für meine jetztige Wohnung stand ich 7 jahre !!!! auf einer Warteliste. Selbst diese Wohnung habe ich nur mit einer Notlüge bekommen :(. In ständiger Angst zu leben die Wohnung zu verlieren oder die Katze abgegeben zu müssen macht mich nur noch mehr mehr krank.

Frage: gibt es trotzdem eine Möglichkeit das ich meine Katze offiziell halten dürfte? was ratet ihr mir?

Tiere, Mieter, Katze, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Tierhaltung, Hundehaltung, Katzenhaltung, Wohnungsgesellschaft
Mietvertrag unklar - Bei Auszug Streichen?

Da wir in Kürze aus unserem Haus ausziehen, habe ich mich nun dafür interessiert ob wir nach nur 13 Monaten Miete streichen müssen.

Die Wände sind alle „weiß“, ohne Krazter, etc. Man findet lediglich kleinere Abnutzungsspuren von Kissen oder Ähnlichem an den Wänden.

Also habe ich den Mietvertrag studiert und bin auf einige widersprüchliche Klauseln gestoßen.

Zum Beispiel finde ich:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass von einem Zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten bzw bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wird“ - In dem Protokoll wurde renoviert vermerkt.

Des Weiteren findet man unter dem Abschnitt „Instandhaltung der Räume“ Folgendes:

„Für ein renoviert übergebenes Objekt gilt das Folgende: Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Diese umfassen das Streichen der Wände und Decken, etc.“

Unter dem Punkt „Beendigung der Mietzeit“ finde ich dann allerdings diesen Punkt:

„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbstbeschafften - usw. zurückzugeben. Paragraph 4, Abs 4 bleibt unberührt.“ 

Dieser Absatz besagt Folgendes: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen muss“

Könnte hier jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Besten Dank :-)

Mieter, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag
Was darf die Wartung eine Gastherme ungefähr kosten?

Unsere Gastherme ist in der Küche, genau neben dem Herd montiert. Wir tauschen regelmäßig den Filter vom Herd und lüften beim Kochen. Dennoch scheint die Therme (ca. 15-20 Jahre alt) überdurchschnittlich stark zu verschmutzen. Letztes Jahr wurden Teile getauscht und die Therme wurde gründlich gereinigt. Die Rechnung dafür belief sich auf 800€. Dieses Mal habe ich eine Rechnung bekommen für die „normale“ Wartung, die mir relativ hoch erscheint (s. Foto). Der Techniker war ca. 45 Min - 1 Std. da. Er schreibt als Arbeitsbeschreibung „Reinigung stark verschmutzter Therme“. Mir kommt das etwas fiktiv vor. Die Vermieterin hatte ihm vorher noch erzählt, dass die Therme im letzten Jahr so verschmutzt gewesen wäre, ich habe das Gefühl, dass er das als Freifahrtsschein genommen hat. Ich habe ihm noch gesagt, er soll eine Rückmeldung geben, wenn die Kosten den üblichen Rahmen überschreiten. Er hat nichts gesagt und nun kam kommentarlos diese relativ hohe Rechnung.
Über die Therme läuft die Heizung/Warmwasser für 70m2. Ist dieser Preis ohne Rückmeldung angemessen und ordentlich ausgewiesen?

Das Foto ist leider komisch beschnitten:

Pos 1 1St Wartung von einer stark verschmutzten Gas- Etagenheizung 95€

Pos 2 2 St Vorhaltung Abgaskoffer zur Einstellung 23€

Pos 3 1 St Fahrzeugpauschale 16€

Gesamtbetrag 159,46 €

Danke für Eure Hilfe.

Bild zum Beitrag
Rechnung, Mietrecht, Elektrotechnik, Elektriker, Wartung, Gastherme
Kann mein Vermieter mir meinen Keller streitig machen?

das Haus in dem wir wohnen wurde verkauft, jetzt wollen uns die neuen Vermieter den Keller Raum streichen, da er nicht explizit im Vertrag steht. Das wurde aber zunächst von mir ausgehebelt da laut einem Gerichtsbeschluss ja auch impliziter Anspruch besteht, besonders den Stromanschluss der über unseren Zähler geht habe ich hierbei angeführt.

Jetzt habe ich ein schreiben bekommen (heute 25.5.) das ich bis zum 10.6. den Keller räumen soll, am 9.6. würde der Strom für den Keller abgeklemmt und hätte daher keine Bedeutung mehr.

Meiner Ansicht nach habe ich trotzdem den Anspruch auf den Keller da er ja implizit zur Wohnung gehört, egal ob der Strom nachträglich abgeklemmt wird.

Entsprechender Ausschnitt eine Urteils:

LG Berlin, Urteil vom 13. März 2015, Az.: 65 S 396/14

Die Beklagten haben keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der beiden Kellerräume, § 546 BGB.

Denn die Kläger haben ein fortbestehendes Recht zum Besitz an diesen Räumlichkeiten. Diese gehören zur Mietsache. Zwar ist im Mietvertrag nicht aufgeführt, dass zur Wohnung die jetzt innegehaltenen Kellerräume gehören. Jedoch haben die Kläger dargelegt, dass die beiden Kellerräume bei Anmietung der Wohnung zu ihr gehörten, mit der Wohnung mit übergeben wurden und zudem der Stromanschluss für die Kellerräume in die Stromanlage der Wohnung eingebunden war. Dieses haben die Beklagten und Widerkläger nicht hinreichend bestritten. Auch nach ihrem Vorbringen sollten vermieterseits die Keller bei dem Modernisierungsvorhaben im Jahr 2004 in die Stromversorgung der dazugehörigen Wohnung eingebunden werden. Das impliziert aber das beiderseitige Verständnis, dass die in die Stromanlage der jeweiligen Wohnung eingebundenen Kellerräume nicht nur unverbindlich zur Nutzung überlassen wurden, sondern Bestandteil der jeweiligen Mietsache sein und zur Wohnung gehören sollten. Sind die Keller aber Bestandteil der Mietsache, dann steht den Klägern ein aus dem Mietverhältnis resultierendes Recht zum Besitz im Sinne von § 986 Abs. 1 BGB gemäß § 535 Abs. 1 S. 1 BGB zur Seite. ZP 450 3 Dass und inwieweit die Stromanbindung ohne großen Aufwand wieder getrennt werden kann, ist für die Beurteilung, ob die Kellerräume nach dem beiderseitigen Verständnis von Vorvermieter und Mieter zur Mietsache gehören, unerheblich. Wollte sich der Vermieter tatsächlich offen halten, über die Kellerräume anders zu verfügen, wären auch unkompliziert andere Möglichkeiten gegeben, die Kellerräume mit Strom zu versorgen und deren Verbrauch einzeln zu erfassen, um die Kosten den Verursachern aufzuerlegen.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Keller
Muss ich trotz der zusage der Hausverwaltung in der Wohnung bleiben?

Hallo Leute,

es ist so. Ich habe vor ungefähr 1 1/2 Monaten meine Wohnung gekündigt mit der Absicht, früher raus zu kommen wenn ein Nachmieter gefunden ist. Meine Hausverwaltung hat zugestimmt und wir haben die suche nach einem Nachmieter begonnen.

Es haben sich einige die Wohnung angeschaut und hatten auch Interesse. Die Hausverwaltung hat mir dann geschrieben, dass ich die suche einstellen könnte weil die Wohnung nun neu vergeben ist. Ich habe daraufhin alle anfragen abgelehnt und gesagt, dass die Wohnung vergeben ist. 2-3 Tage später habe ich ihr dann nochmal geschrieben und gefragt ob das nun ganz sicher ist, dass die Wohnung vergeben ist. Sie hat mir daraufhin geantwortet, ich Zitiere:" steht jetzt fest zu 100% ist neu vermietet." Ich war natürlich froh zum geplanten Termin raus zu können. Habe meinem neunen Vermieter dann fest zugesagt und den Vertrag dann auch unterschrieben...

Nochmal 2 Tage später hat mir die Hausverwaltung dann geschrieben, dass die Wohnung jetzt doch nicht vergeben sei und ob ich noch jemand hätte der Interesse hätte. SUPER nun stehe ich da.. -.-

Ich habe ihr in der Zwischenzeit nochmal 4 Potentielle Nachmieter gestellt, alle haben Arbeit und sind in der Lage die Wohnung zu Zahlen. Jetzt ist es so, dass sie sich wahnsinnig Zeit lässt. Wenn ich frage wie es aussieht ob sie sich entschieden hat bekomme ich die Antwort, dass sie im Moment keine Zeit hat und sich dann am Wochenende meldet. Heute ist schon der 17.05 und es wird langsam eng.

Was meint ihr ? Muss ich drinnen bleiben obwohl sie mir zu 100 % versichert hat, sie hätte die Wohnung neu vermietet ?

darf sie sich echt so viel zeit lassen, obwohl die Wohnung schon lange hätte neu vermietet sein können?

Über Hilfreiche Antworten bin ich euch sehr Dankbar.

Liebe Grüße,

Rebecca

Mietrecht, Nachmieter, Mietrecht Kündigung

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