Ich habe eine Frage zur Zwangsräumung nach der Zwangsversteigerung eines Hauses:
Meine Bekannten haben einen Brief erhalten, in dem steht, dass sie bis zum 15.3 endgültig aus ihrem Haus draußen sein müssen, weil dieses zwangsversteigert wurde.
Meine Frage jetzt: Was passiert wenn sie an diesem 15.3. das Haus nicht verlassen haben und sich nach wie vor alle Möbel und Hausrat darin befindet? Werden sie dann durch die Polizei zum Rausgehen gezwungen und wie verhält sich das mit dem Ausräumen der Möbel? Oder bekommen sie nocheinmal eine Verlängerung, wenn sie noch darin wohnen, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht an diesem 15.3.?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!