Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), siehe Urteil vom 20.03.2013 (Pressemitteilung des BGH), ist ein generelles Verbot der Haltung von Hunde und Katzen in der Mietwohnung unwirksam.
Folgende Klausel dürfte aber wirksam sein:
"Die Haltung von ungefährlichen und ungiftigen Kleintieren, hierzu zählen auch ganz kleine Hunde wie zum Beispiel der Yorkshire Terrier, ist innerhalb des normalen Wohngebrauchs erlaubt. Die Haltung von großen Tieren wie zum Beispiel Hunde und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Haltung von gefährlichen und giftigen Tieren ist verboten."
Das schließt doch einen Mops mit einer Widerristhöhe vom 24 - 30cm mit ein oder? Ein Yorkshire Terrier hat auch eine Höhe von 25cm.
Ich muss dazu sagen, dass ich und meine Familie schon 2 Katzen und einen Hund haben.
Wäre dankbar für Antworten!