Wie weit dürfen Eigentümer und Denkmalschutz gehen?

Folgende Ausgangssituation: ich habe das gesamte Haus gemietet acht Einheiten, inklusive Hinterhof und Keller. Ich habe auch das Recht zur Untervermietung. Der Vermieter hat dieses Haus schon vor ca. 40 Jahren an seine Kinder überschrieben und hat selbst den Nießbrauch, die zwei Kinder sind somit die Eigentümer. Die Kinder sind jedoch verstritten. Mittlerweile hat sich auch herausgestellt dass das Gebäude denkmalgeschützt ist. An dem Haus wurde jahrzehntelang nichts gemacht allerdings habe ich in eigener Verantwortung selbst Wohnungen renoviert, was der Vermieter mir auch erlaubte und als Gut befand, da er sich selbst nicht um das Haus kümmern wollte. Da die Tochter die ganze Zeit nicht an das Gebäude rankam rechtlich hat sie nun über Den Denkmalschutz erreicht dass sie Zutritt zum Haus hat.

So nun meine eigentliche Frage, eine der Wohnungen wurde durch den letzten Mieter durch den Hund beschädigt so dass ich teile Laminat ersetzen muss. Allerdings gibt Mir die Tochter des Vermieters zu verstehen dass jegliche Renovierung und in Stand Haltung Arbeiten ich ab sofort zu unterlassen hätte da dies nur in Absprache mit dem Denkmalschutz geschehen dürfe. Ist dies korrekt?? Sie meinte ja ich kann ja solange ich die Wohnung nicht vermieten kann die Miete kürzen da es ihr egal ist ob ihr Vater die volle Miete bekommt.

Des weiteren sind die Balkone baufällig und müssen eventuell abgerissen oder saniert werden. Nun bekomme ich fast täglich E-Mails von der Tochter die ständig zur Begutachtung der Balkone in sämtliche Wohnungen Eintritt haben möchte, ist dies erlaubt? Ich meine es gibt ja noch sowas wie Schutz der Privatsphäre, mit einmal habe ich kein Problem aber nicht fünf mal die Woche. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Denkmalschutz mehr in die Privatsphäre eingreifen darf als zum Beispiel die Polizei. Des Weiteren möchte ich wissen müsste ich eventuelle Renovierungsarbeiten bei Auszug im Sinn des Denkmalschutzes wieder rückgängig machen oder sofort?

Des Weiteren möchte ich wissen kann der Denkmalschutz mir vorschreiben Veränderungen in der Wohnung wieder rückgängig zu machen? Wohl gemerkt in der Wohnung.......

Ich habe einen festen, befristeten Mietvertrag noch über zehn Jahre.

Weitere Frage wäre kann man mich kündigen aufgrund von Eigenbedarf was die Tochter vor hat??

Ich nehme an sie möchte den Anteil von ihrem Bruder ab kaufen das Haus sanieren und teuer verkaufen.

Kann man mir das Leben schwer machen in dem man vorgetäuschte Renovierungsarbeiten durchgeführt ??

Ich möchte definitiv nicht ausziehen !!!

Ich weiß das sind viele Fragen, aber vielleicht könnt ihr mir helfen..... Grüße

Recht, Mietrecht
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