Aufforderung für die Beschriftung persönlicher Gegenstände?

Liebe Forum-Mitglieder,

ich hoffe ich bin in diesem Sub-Forum nicht allzu falsch.

Hier mein Sachverhalt:

Seitens meiner Wohnungsgenossenschaft sind wir Mieter aufgefordert worden sämtlichen Privatbesitz (Fahrräder, Kinderwägen, ...) im Fahrradabstellraum zu beschriften.

In der Verlautbarung seitens Wohnungsgenossenschaft steht lediglich der Begriff "beschriften", nicht aber Konkreteres.

Nach einem Blick auf andere Fahrräder wurden diese jeweils mit dem Namen des Besitzers + Türnummer beschriftet.

Falls die Beschriftung NICHT bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an seinen Gegenständen angebracht wurde, wird der Gegenstand entfernt.

Meine Frage:

Bevor ich mich nun mit der Genossenschaft auseinandersetze:

Darf man so eine Forderung überhaupt stellen?

Wenn ja, muss die Beschriftung mit dem vollständigen Namen angegeben werden?

Darf man über eine reine Verlautbarung, welche an der Ausgangstüre unseres Wohnblockes angebracht wurde, solche Forderungen mit der Konsequenz der Entfernung stellen, ohne das man via Mail, Brief oder Anruf benachrichtigt wird?

Hat man die Möglichkeit der Nichtbeschriftung ohne Konsequenzen? Mir persönlich gefällt der Gedanke überhaupt nicht das ich mein Fahrrad beschriften muss, auf welchem wie bei den anderen mein Nachname + Türnummer steht. Schon alleine aufgrund dessen da ich mich ja mit dem Rad in der Öffentlichkeit bewege und dieses dann auch dementsprechend öffentlich abstelle (Besuch der Uni)

Ich würde mich über eine Antwort recht herzlich freuen.

Mit besten Grüßen

Recht, Mietrecht
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