Wg Mitbewohner kündigen?

Hallo zusammen, leider habe ich folgendes Problem :

ich wohne seit einiger Zeit in einer Wohngemeinschaft. Mitte Dezember haben wir einen neuen Mitbewohner bekommen, den wir nicht gekannt haben. Seit dem gab's nur Probleme. Bis mai diesen Jahres haben wir noch in einer Wohnung gewohnt, da war meine Freundin hauptmieterin und wir hatten untermietverträge. Jetzt sind wir im Mai aber zu 4 in ein Haus umgezogen und da mein Vermieter mir den Mietvertrag noch nicht gegeben hat habe ich auch noch keine untermietverträge erstellt. Der neue Mitbewohner hat ein möbliertes zimmer, es gibt seit seinem Einzug immer wieder stress (bis zu Schlägereien mit unseren Freunden und Schläge androhen an uns), mittlerweile haben wir fast keinen besuch mehr von unseren Freunden da niemand mehr kommen mag wenn er da ist. Er trinkt sehr viel und rastet öfters mal aus. Hat sich mittlerweile mit allen in der wg verkracht, pisst öfters neben die Toilette und sagt jetzt mittlerweile sogar dass er im Haus raucht, weil wir einmal vergessen haben den Bio Müll rauszubringen. Dabei macht er selber keinen Finger krumm im Haushalt. Seit ein paar Wochen beleidigt er mich regelmäßig, so dass ich bereits vorübergehend bei meinen Eltern untergekommen bin. Außerdem hat er wie wir rausgefunden haben unerlaubte Substanzen in seinem Zimmer.

Wir wollen ihn jetzt rausschmeißen, wissen aber nicht genau wie die Kündigungsfrist ist da er ja zwar ein möbliertes zimmer hat und auch hier gemeldet ist aber wir noch keinen Mietvertrag haben. Kann mir da vllt jemand weiterhelfen?

Wäre für jeden Tipp dankbar :)

Kündigung, Mietrecht, Mietvertrag, Drohung, Fristlos, Streit, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Vermieter gibt Übergabeprotokoll erst im Nachhinein und verlangt Unterschrift und behält Teil der Kaution ein?

Hallo,

unser (Ex-)-Vermieter hat bei Übergabe keine (größeren) Mängel beanstandet. Zum Thema Sauberkeit wurde kein Wort verloren. Man muss dazu sagen, dass wir vorher mit 2 Leuten 3 Stunden durchgegangen sind und durchgeputzt haben.
Leider haben wir nicht rechtzeitig geschaltet, so dass direkt kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde.

Nach nun 2-3 Wochen meldet dieser sich und sagt, dass die Wohnung ja so drecktig gewesen sei, er habe sogar Fotos gemacht.
Diese hat er uns dann zukommen lassen, was soll ich sagen. Absolute Frechheit (aus meiner Sicht):

  • Er ist nach bester Hotel-Tester-Manier mit dem Finger über die Türkante und Lichtschalter gegangen und hat dort ein wenig Staub gefunden.
  • Er hat die Velux-Fenster aufgemacht und hat in der Innenkante etwas schmutz gefunden.
  • Er hat in der Duschkabine die Verkleidung abmontiert und hat dort - wen wundert es - Kalkreste gefunden (schon ziemlich viel, aber ist es zumutbar, dass ich bei Auszug die Verkleidung komplett abmontiere um sauber zu machen? Duschkabine war ja an sich geputzt.)

Um all diese Mängel zu beseitigen, hat er direkt eine Putzkolonne bestellt, die "den ganzen Tag geputzt hätten". Bis zu dem Zeitpunkt wurden wir über die Mängel in keiner Weise unterrichtet, so das wir evtl hätten nachbessern können.

Viel Text nun zu der eig Frage:

Festzuhalten:

  • Bei Übergabe wurde kein (Sauberkeits-)-Mangel festgestellt
  • Putzkraft wurde engagiert ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen
  • Im nachträglichen Protokoll steht sogar mit dem Datum der Übergabe dass "zur Zeit der Übergabe die Sauberkeit nicht festgestellt werden kann und dass diese erst im Nachgang überprüft wird).

Selbst wenn jetzt ein paar kleinere Dinge hätten noch geputzt werden müssen, muss ich die Kosten für die Putzkraft übernehmen, oder ist dieses hinfällig, weil der Ex-Vermieter hier in einigen Punkten gesetzwidrig (sofern dies überhaupt zutrifft) gehandelt hat?

Vielen Dank und liebe Grüße

Recht, Mietrecht, Übergabeprotokoll
Hab ich Recht auf die Hälfte von Miete von meinem Ex-Freund?

Hallo ,mein ex freund ist in Mitte Oktober 2017 ausgezogen, bis da hat er mir auch bar bezahlt die Hälfte und die Miete würde von Anfang an immer von meine Konto abgezogen( es war sein Vorschlag dass ich in Wohnung bleiben soll und er zieht zu seinem Vater ein) trozdem ist in Mietvertrag drin geblieben , Schlüssel hat er mir auch freiwillig abgegeben. Wohnung haben wir auch schon gemeinsam gekündigt da ich auch mittlerweile ausgezogen bin( Mai 2018), Kündigungsfrist endet Ende August 2018.Ich habe aber bis vor kurzem erfahren dass i eigentlich recht auf die Hälfte von Miete habe da er in Mietvertrag drin steht. Ich wollte erstmal nur das er mir die letzte 3 Monaten ( Kündigungsfrist ) zahlt aber da hat er natürlich nicht drauf reagiert dann habe es weiter an Anwalt gegeben.Er hat seinem Anwalt mit fast ganze Aussage voll angelogen und so entsprechend hat auch der erste Brief an mein Anwalt ausgeschaut hat. In zwischen ist der Stand dass es wahrscheinlich noch ein Brief von unsere Seite geschickt wird und danach wahrscheinlich aber schon kommt zu Prozess. Meine Frage ist hat hier jemand mit so eine Situation wie meine Erfahrung ?wie sind meine Chancen das ich das Geld bekomme weil wenn ich wegen seine ständigen anlügen nicht der recht bei Prozess bekomme müsste ich wieder wegen ihm weiters Geld zahlen weil er mich schon genug Geld in Beziehung gekostet hat😔 Werde für jede Hilfe dankbar

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Muss ich dem Vermieter Türe öffnen, darf ich Klingel abstellen?

Hallo zusammen,

mein Vermieter klingelt bei mir ständig wegen allem möglichen - unangekündigt wohlgemerkt! Immer!

Einmal weil er "jetzt" das Wasser abstellt, weil er "jetzt" irgendwas an seiner Waschmaschine austauschen will und sein Bekannter, der das macht, nur "jetzt" Zeit hat.
Oder weil er "jetzt" mal die Fenster ansehen will, ob sie noch in Ordnung sind.
Oder weil der Maler "morgen um 7 Uhr" kommt um die Fenster von außen zu streichen.

Mir ist klar, dass er sich vorankündigen muss, es sei denn, es wäre ein Notfall (Feuer, Wasserrohrbruch etc.); auch ist mir klar, dass er seine "Vorhaben" und Anfragen "bündeln" muss und nicht wegen jedem Pieps kommen dürfe.

Ich habe ihm schon zigmal gesagt, bitte paar Tage vorher anrufen und Termin mit mir abstimmen. Macht er nicht, weil sich mal rausgestellt hat, er ruft immer anonym an und anonyme Anrufe sind bei mir in der Telefonanlage geblockt. Sie haben noch eine alten analogen Anschluss. Hab ihnen erklärt: ein Anruf bei der Telekom, Rufnummernübermittelung freischalten, kostet nichts, fertig. Nein, wollen sie nicht. Gut, kann ich nicht helfen, ihre Sache. Aber ich ent-blocke bei mir deswegen nicht anonyme Anrufe.

Also klingelt er wie eben erwähnt. Zu allen möglichen (Un)zeiten, wenn er eben wahrnimmt, dass ich zuhause bin. Aber ich will nicht unangekündigten Besuchern die Tür aufmachen, muss mich auch nicht rechtfertigen, ob ich gerade auf dem Klo sitze oder schlafe oder einfach meine Ruhe haben will.

Also habe ich meine Klingel oben (!) an der Wohnungstüre abgestellt, die unten am Haus geht nicht abzustellen, brauchts auch nicht, da habe ich Sprechanlage. Oben würde ich auch gar nicht sehen können, mangels Türspion, wer draußen ist. Also mache ich da NIE auf.

Hab ich ihm alles schon so oft gesagt gehabt. Interessiert ihn offenbar nicht. Er klingelt weiter, mal oben (wo ich es nicht merke, da klopft er dann), mal unten, und beschwert sich dann, dass ich ja "nie erreichbar" wäre.

Ich: doch, immer, per Telefon.
Wer anruft, landet bei mir in der Rückrufliste, die ich dann, wenn ich wieder Zeit habe oder daheim bin, abtelefoniere. Wer da nicht drauf ist, den kann ich dann natürlich auch nicht anrufen.

So, meine zwei Fragen:

a) muss ich ihm die Tür aufmachen, nur weil er klingelt (unangekündigt und ohne erkennbares Feuer oder Wasserrohrbruch, nein, Musik höre ich nie, Lautstärke fällt bei mir aus) oder kann ich ihn einfach immer nur aufs Telefon verweisen - nicht mein Problem, wenn er anonym anruft?

b) Darf ich meine Klingel oben an der Wohnungstüre einfach abstellen? Es gibt ja unten am Haus eine mit Sprechanlage.

Mietrecht, Vermieter, Ruhestörung
Austausch Zylinder Haustür - Vermieter unterstellt Mietern einen Ausbau und will Schadensersatz?

Der Vater meiner Frau hat vor ca. 3 Jahren eine Wohnung an uns vermietet. Er tritt somit als Vermieter, in Form einer Eigentümergemeinschaft, uns gegenüber auf.

Zum Einzugszeitpunkt (Sommer 2015) wurden noch Änderungen an der Wohnung vorgenommen (bsp. der Teppich im Spitzboden gegen Parkett ausgetauscht) und es waren in den ersten Tagen unseres Mietverhältnisses noch einige Handwerker in der Wohnung tätig.

Da die halbe Familie Generalschlüssel zur Wohnung besitzt (Schwester, Oma, Vater selbst), haben wir gerade wegen der neugierigen Oma Bedenken geäußert. Der Vater wollte sich den Zylinderausbau durch den Kopf gehen lassen (der eigentlich im Mietvertrag durch den Mieter ausdrücklich verboten ist).

Laut der Erinnerung meiner Frau hat einer der Handwerker eines Tages den Zylinder ausgebaut und gewechselt. Ihr wurden neue Schlüssel ausgehändigt, einer davon wurde an den "Verwalter", der für den Vermieter arbeitet, auf dessen Wunsch zur Aufbewahrung übergeben.

Nun, drei Jahre später, sind wir aus div. Gründen aus der Wohnung ausgezogen und der Vater meiner Frau verlangte den ursprünglichen Zylinder von uns zurück. Dieser befand sich jedoch nie in unserer Obhut nach dem Ausbau. Wir gingen davon aus, dass dieser, mit dem neuen Schlüssel, auch direkt zur Aufbewahrung an den Verwalter überging. Wir hatten den ausgebauten Zylinder nie in Händen.

Der Zustand, und die nachträglichen Änderungen in der Wohnung (bsp. Parkettverlegung), wurden nie in einem Übergabe-/Einzugsprotokoll festgehalten. Auch eine gemeinsame Begehung hat nie stattgefunden, womöglich aufgrund des damaligen "Vertrauensverhältnisses", durch die innerfamiliäre Vermietung der Immobilie.

Ein Ausbau-/Wechsel des Zylinders durch den Mieter ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Weder meine Frau, noch ich, sind handwerklich imstande, einen Tür-Zylinder auszubauen und zu wechseln. Auch in unserem Freundes- und Familienkreis gibt es niemanden, der dies für uns übernommen hat.

Interessanterweise besaß der Verwalter die ganze Zeit ein Exemplar der neuen Schlüssel und wusste gegen diesen (nicht durch uns verursachten) "Verstoß" gegen den Mietvertrag Bescheid.

Die alten (für den verschwundenen Zylinder) und neuen Schlüssel haben wir vollständig zurück gegeben. Jetzt will uns der Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung stellen. Der Vermieter (Vater) gibt an, dass deren Handwerksunternehmen, welches für den Wechsel des Zylinders in Frage käme, den eingebauten Zylindertyp nicht führt. Wir werden aktuell beschuldigt, den Zylinder gewechselt und verloren zu haben.

Da aber weder wir, noch der Vermieter, den Zylinder gewechselt haben, und es keinen schriftlichen Nachweis über den Wechsel, trotz Verbot im Mietvertrag und Mitwissen durch den Vermieter, existiert, kann der Vermieter uns diese Kosten überhaupt in Rechnung stellen (Ohne Einzugsprotokoll, ohne nachträgliche Mietvertragsergänzungen, etc.?)?

Wie denkt ihr, würde ein Gericht hierzu urteilen? Vielen Dank vorab.

Schlüssel, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Haustür, Zylinder
Perfekte Wohnung, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Finanzen, Inflation, Wohnung, Miete, Berlin, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Kann ich von meiner Ex Freundin rückwirkend die Miete einfordern?

Hallo!

Erst einmal ein paar Hintergrundinfos:

Wir haben in dieser Wohnung über 12 Monate gelebt, sind beide als Mieter eingetragen, ich bin sogar als "Weiterer Mieter" eingetragen, also an zweiter Stelle, keine Ahnung ob das ein Unterschied macht.

Ich habe über den gesamten Zeitraum sämtliche finanzielle Kosten getragen, sowohl Miete als auch Lebenskosten. Die Nachweise, das alles über mein Konto lief, sind vorhanden. Es ist auch klar ersichtlich, dass ich kein Geld von meiner Ex in diesem Zeitraum bekommen habe. Sie hatte auch kein regelmäßiges Einkommen, ihr Konto war immer leer.

Der Grund für das Beziehungsende ist relativ einfach. Sie ist mir fremdgegangen und ich habe sie rausgeschmissen. Verständlich denke ich. Ich habe sehr viel Geld und Liebe in diese Beziehung gesteckt um eine gemeinsame Zukunft aufzubauen, ich habe eine neue Küche gekauft usw. usf. , das volle Programm. Nur um dann am Ende herauszufinden, das da noch jemand außer mir war :-)

Da es sich ( wenn man von der Hälfte der Miete ausgeht ) um 6000 - 9000€ handeln würde, die ich einfordern könnte, frage ich mich ob ich dazu rechtliche Grundlage habe?

Und vor allem: Wie seht ihr das moralisch? Obwohl sie unmoralisch ohne Ende war und mich finanziell mehr oder weniger ausgenutzt hat, streube ich mich aktuell moralisch davor einen Anwalt einzuschalten. Wie seht ihr das?

PS: Ich bin 24. Ich habe in diese Beziehung mein gesamtes Erspartes reingesteckt und aufgebraucht. Diese 6000€ - 9000€ zurückzubekommen wäre sehr viel Geld für mich, auch wenn es im Vergleich zum Ganzen nur ein Bruchteil ist.

Beziehung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Mieterrecht
Was tun, wenn sich Nachbarn nicht an Regeln halten?

Wir wissen nicht mehr weiter. Unser Nachbar, der unmittelbar mit uns Tür an Tür auf der selben Etage in einem Mehrfamilienhaus wohnt, reißt ständig die Treppenhausfenster, (schallschluckend)auf, bevor er das Haus morgens verlässt und auch immer wieder wenn er daheim ist, auch des nachts. Da unser Haus direkt an einer stark befahrenen Bundesstraße (B10) steht, ist die daraus resultierende Lärmbelästigung enorm. Ebenso gelangt der ganze Schmutz und die Abgase ins Haus. Von der Energieverschwendung in den kalten Monaten ganz zu schweigen. Mal abgesehen davon, dass der Nachbar keinerlei Vorteile davon hat, wenn diese Fenster, die ja nur zum Lüften gedacht sind geöffnet sind, haben wir den Nachteil des andauernden Verkehrslärms, da unsere Wohnung kleiner ist und unser Wohnzimmer direkt ans Treppenhaus grenzt. Wir haben also in unserer Wohnung keinen Flur oder ähnliches. Auch eine andere Familie auf unserem Stockwerk stören die ständig offen stehenden Fenster. Wir schließen diese dann immer und der Mensch nebenan, rennt dann wieder raus und macht alles auf. Das ist sehr lächerlich und kindisch, aber mittlerweile geht es mir schon wirklich an die Nerven. Ich muss dazu schreiben, dass er uns ärgern will, weil wir ihn leider einmal melden mussten, wegen häuslicher Gewalt gegen seine Lebensgefährtin und deren gemeinsames Kind. Die Hausverwaltung, die von uns informiert wurde hat uns das Okay gegeben, ein Schild anzubringen in deren Namen, dass das Öffnen der Fenster untersagt und lediglich das kurzzeitige Lüften erlaubt. Einen Tag hat sich dieser Mensch daran gehalten und am nächsten Morgen war das Schild verschwunden und die Fenster standen auf. Als wir neulich verreist waren, standen die Fenster auch Tag und Nacht offen. Da unser Nachbar ein sehr aggressiver Mensch ist und cholerisch obendrein, traut sich irgendwie niemand so richtig an ihn ran hab ich das Gefühl. Unser Vermieter und der Vermieter des Störenfrieds sind informiert, aber wir fühlen uns doch im Stich gelassen mit diesem Problem. Niemand fühlt sich wirklich verantwortlich und zuständig. Mein Mann, der ein wirklich geduldiger und beherrschter Mensch ist, verliert auch langsam die Geduld und ich habe Angst das diese Sache eines nahen Tages eskaliert und dann ist er der Dumme. Was kann man tun?

Mietrecht, Nachbarschaftsstreit
Habe ich als Vermieterin das Recht einer Pflegeperson Hausverbot zu erteilen wegen Beleidigung Mitmieter oder Abmahnung?

Hallo zusammen . Ich hoffe rechtsgültige Antworten auf meine Frage zu bekommen . ;-) . Ich bin Vermieterin eines 2- Fam Hauses . In der oberen Etage wohnt ein Mann mit seinem jetzt an Demenz erkrankten Vater . Nun haben sie das Pflegebett/ Pflegezimmer genau über das Schlafzimmer des Untermieters eingerichtet , so das für diesen jede Nacht teilweise schon um 6-6.30 Uhr beendet ist ,auch am We durch laute Geräusche und Geklapper von oben .Dazu kommt das seid 8 Monaten eine Pflegeperson zu dem Opa kommt welche auch nicht grad leise ist und sogar so dreist ist dort zu schlafen fast jede Nacht und dies OHNE mir als Vermieterin darüber Bescheid gegeben zu haben .Sie ist weder im Mietvertrag drin , noch steht sie auf dem Klingelschild ,hat also offiziell eine eigene Whng !!! Sie bringt jetzt sogar noch Ihre Enkelkinder mit am WE , so das der Untermieter natürlich voll unzufrieden ist durch diese neue Lärmbelastung und mit Kündigung droht !!! . Ruhige Gespräche sind mit dieser Person nicht möglich da sie gleich laut wird und rumschreit " sie bringe hier so oft Ihre Enkel her wie sie will und der Untermieter hätte eben Pech gehabt " ... Beleidigungen wie " das A... von da unten und Der Idiot fielen auch in meiner Gegenwart " . Für mich ist diese Person nicht tragbar und sorgt , seid sie dort mitwohnt stets für Streit und Unruhe ,grüßt die Mitmieter nicht usw . Was kann ich nun tun ??? Wie gesagt normale , ruhige Gespräche sind nicht machbar !!! Danke...

Recht, Mietrecht
Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen?

Meine Wohnung soll an einen neuen Eigentümer verkauft werden - daher habe ich Vorkaufsrecht.

Nun will ich die Wohnung natürlich nicht kaufen und auch keine großen Anstalten machen, hier hilfreicher zu sein als rechtlich von mir zu erwarten ist.

Ich werde aber seitens Makler zu allmöglichen Mitarbeiten gezwungen, zu denen ich weder Lust noch Zeit habe unter der heillosen Drohnung, ich würde in den Kaufvertrag eingehen, wenn ich es nicht unterschreibe. Was soll das heißen? Werde ich zum Kauf der Wohnung gezwungen, wenn ich nicht NEIN sage? Ich kann ja wohl nicht zu einem Kauf ohne meine aktive Mitwirkung gezwungen werden.

Ein Notar soll mir ein Einschreiben/Übergabe gesendet haben, jedoch habe ich nur von Post Modern einen pinken Zettel im Briefkasten, ich kann mir etwas (wobei ich ja nicht offiziell weiß, um was es sich handelt) irgendwo in Hinter-Timbuktu abholen. Das mach ich ganz sicher nicht. Hab nichts bestellt, fertig.

Außerdem muss das Ding in einen Briefumschlag, von denen ich gerade keine habe, stecken und mit einer Briefmarke versehen, die ich nicht habe, und es dann in einen Postbriefkasten werfen, zu dem ich 1) erstmal hin muss und 2) garnicht weiß wo hier einer ist. Für die meisten ein Klacks, für mich total nerviges Mittelalter und hier geht's auch hauptsächlch um's Prinzip.

Der Makler drängelt, ich möge binnen 1-2 Tage das Ding unterschreiben weil er das dringend braucht. Er wurde dann noch frech am Telefon, man müsse mir alles hinterhertragen. Ich möchte mal klarstellen dass ich hier nichts von ihm will, sondern er von mir.

Aber 1-2 Tage, etwas zu unterschreiben, von dem ich rechtlich nicht die leiseste Ahnung habe, ist mir etwas sehr suspekt, und habe das Gefühl, dass hier was stinkt. Darf ich das denn nicht erstmal prüfen lassen?

Evtl. wurde die Wohnung schon verkauft und er will jetzt mit meiner schnellen NEIN-Unterschrift den Fehler wieder gerade biegen?

Meiner Vorstellung nach müsste es doch einfach eine Frist geben, in der ich mich zum Kaufwillen äußern kann, und wenn ich das nicht tue, war's das halt einfach für mich und der Interessent bekommt die Wohnung.

Ich lese halt immer nur, dass man Vorkaufsrecht hat und so, aber nicht was man für Pflichten hat, wenn man NICHT will.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, BGB
Was sind die strafrechtliche Folgen eines unerlaubten Untermietvertrag?

Hallo liebe Community,

ich habe folgenden Fall.

Eine Freundin und ich wollten berufsbedingt für ein paar Monate auf eine Untermiete zurückgreifen.

Wir haben zufällig ein Paar gefunden, das seine Wohnung gekündigt hat, jedoch aufgrund der Kündigungsfrist von 4 Monaten nicht sofort ausziehen konnte. Der verbleibende Zeitraum hat für uns perfekt für die Untermiete gepasst.

Somit haben wir mit ihnen einen Untermietvertrag abgeschlossen - Das Problem: der Eigentümer/Hauptmieter wusste davon nichts bzw. er hat keine Einwilligung zugestimmt, stattdessen wollte das Ehepaar, dass es so aussieht, als wären wir nur Freunde die die verbleibende Mietzeit dort "kostenlos" wohnen. 

Wir wussten, bevor wir auf diesen Vertrag eingegangen sind, nichts über die Unkenntnis des Eigentümers.

Während unserer Wohnzeit haben wir festgestellt, dass uns die Klingel- und Briefkastenbeschilderung ständig abgemacht worden ist ohne das uns jemand darüber informiert hat. Entprechend hatten wir viele Postrückläufer und konnten auch keine Pakete regelgemäß erhalten. Somit haben wir uns an das Paar gewendet und sie meinten, dass sie sich darüm kümmerten. Letzen endes hat es aber nicht funktioniert und das Paar schlug uns vor entweder die letzten 3 Monate damit zu "leben" oder den letzten Monat noch bleiben und dann auszuziehen mit Rückerstattung der Kaution. 

Sie meinten, wir sollen niemanden über diesen Untermietvertrag in Kenntnis setzen, wir sind "nur Freunde die dort kurz leben" - aus. 

Nun ist neulich unerwartet der Eigentümer aufgetaucht und hat uns zur Rede gestellt, ob wir hier dauerhaft wohnen oder warum wir die Klingel und der Briefkasten beschildert ist (was unerlaubt ist). Jedenfalls ist uns dann ausgerutscht, dass wir hier zur Zwischenmiete leben (sonst wäre es direkt gelogen). Der Eigentümer war sauer und hat mit rechtlichen Folgen für den Vermieter gedroht.

Jetzt ist die Frage, was die strafr. Folgen für wen sind? Ich habe mich in google ein bisschen informiert und konnte nur entnehmen, dass der Eigentümer fristlos die Wohnung kündigen kann. Allerdings wollten wir sowieso so schnell wie möglich ausziehen und das Paar hat sowieso schon gekündigt und wir nutzen ja ohnehin schon die Zeit der Kündigungsfrist als Untermiete.

Meine Freundin und ich haben Angst, dass es jetzt auch rechtliche Folgen für uns haben könnte. Das Paar weiß auch noch nicht, dass der Eigentümer hier war und wir diese Lüge nicht dem Vermieter mitgeteilt haben

Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.

VG

Recht, Mietrecht, Anzeige, Jura, Untermietvertrag
Müsste ich für die Reinigung des Balkons zahlen?

Liebe Community,

vor 2 Wochen haben die Bewohner in dem Miethaus, in dem ich lebe, ein "freundliches" Schreiben von der Hausverwaltung bekommen. Dem Eigentümer seien die Außenflächen der Balkone ein Dorn im Auge. Die schwarze Verfärbung hänge mit der starken Vermoosung entlang der Balkongeländer zusammen.

Es folgte eine Aufforderung, das Moos zu entfernen und die Sichtflächen der Balkone bis Ende Juni zu reinigen. Ansonsten würde eine Reinigungsfirma beauftragt und es kämen erhebliche Kosten auf uns Mieter zu!

Ich habe jetzt das Moos entlang des Geländers entfernt. Bei der Hausverwaltung gab man mir auf meine Nachfrage patzig den Tipp, auf die Außenflächen des Balkons Moosentferner zu sprühen und anschließend mit einem Besen abzukehren. Wie ich mir schon gedacht hatte, funktionierte das aber nicht. Die schwarze Verfärbung an den Betonflächen ist ja kein Moos, sondern ist wahrscheinlich durch Feuchtigkeit entstanden.

Bei einem Nachbarn beobachtete ich, wie er die Betonflächen mit einem Schrubber und Seifenlauge zu reinigen versuchte. Das Ergebnis war ein einziges Geschmiere.

Ich bin echt wütend! Es ist doch absehbar, dass wir Mieter die Betonflächen nicht sauber bekommen.

Die Frage ist ja auch, ob tatsächlich der Mieter für die Reinigung der Außenflächen des Balkons zuständig ist?

Ich sehe MEINE Pflicht als erledigt an, indem ich das Moos entfernt habe.

Müsste ich tatsächlich zahlen, falls eine Reinigungsfirma beauftragt wird?

LG

Yandira

Recht, Mietrecht

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