Mitbewohnerin ist einfach ausgezogen (Wohngemeinschaft), steht aber noch im Mietvertrag, was nun?

Hallo ihr Lieben. Wie schon oben beschrieben ist eine Mitbewohnerin einfach aus unserer Wohngemeinschaft (wir sind normalerweise 3 Leute) ausgezogen. Vor einer Woche bekamen wir von der Hausverwaltung einen Nachtrag den wir unterschreiben müssen (bis zum 15.04). Nun, zwei von uns haben ihn unterschrieben, jedoch ein paar Tage darauf bemerkten wir das die Mitbewohnerin ihre Sachen gepackt hatte und umgezogen war. Ich habe ihr geschrieben, aber ich glaube das wir die Unterschrift von ihr nicht bekommen werden. Die Miete für diesen Monat hat sie auch nicht gezahlt, und es scheint so als wäre ihr das egal.

Ich habe daraufhin die Hausverwaltung kontaktiert, und dort wurde mir gesagt, dass der Nachtrag mit Original-unterschrift abgegeben werden muss. Ich habe der flüchtigen Mitbewohnerin gestern geschrieben mit dem Vorschlag ihr den Nachtrag per post zu schicken, aber die Antwort fehlt (& ich befürchte es wird keine Antwort eintreffen). Ohne unterschriebenen Nachtrag wird es keinen Mieter-wechsel geben.

Die Mitarbeiterin von der Hausverwaltung meinte eine andere Möglichkeit wäre, wenn es "hart auf hart" kommen würde, den Vertrag zu kündigen. ABER, hierzu brauchen wir auch eine Unterschrift von der damaligen Mitbewohnerin.

Nun, ich habe keinen Plan wie es weiter gehen soll. Über Vorschläge und Ideen wäre ich (wir), dankbar.

Grüße

Tommy

Miete, Recht, Mietrecht, Auszug, WG
Vermieter kümmert sich nicht um taubenplage?

Kann ich dem Vermieter mit Mietminderung drohen, weil er sich nicht um die extreme Taubenplage kümmert?

wohne in einem Hochhaus, dort sind seit geraumer Zeit hunderte von Tauben, die ununterbrochen neue Tauben heranzüchten. Etliche Mieter, darunter auch ich, sind inzwischen mit den Nerven am Ende. Wir können unsere Bslkone nicht mehr betreten. Putzt man an einem Tag, ist am nächsten Tag alles wieder neu vollgeschissen. Ständig muss man neue Nester mit Eiern entfernen. Es ist unerträglich. Wenn jetzt der Sommer kommt, dann sind die Balkone nicht nutzbar. Der Vermieter würde schon mehrfach angeschrieben. Das einzige was er getan hat, sind Wurfzettel in den Briefkästen zu verteilen, dass man die Tauben nicht füttern soll. Vermutlich wird es solche Leute geben. Aber gekommen sind die Tauben erst, als ein riesiges leerstehendes Fabrikgelände im Umkreis abgerissen wurde. Dort campiertrn die Tauben vorher. Sie sind jetzt alle bei uns auf den etlichen Balkonen. Und es werden immer mehr. Man könnte meinen, unser Hochhaus ist ein Taubenschlag. Ich kann diese Gurren nicht mehr hören. Ich werde krank dabei. Das Geschrei, wenn sie sich neu begatten. Ich kann nicht mehr. Ich renne ununterbrochen raus, um sie zu vertreiben. Es nützt nichts, sie kommen immer und immer wieder.

Ich spekuliere jetzt umzuziehen. Aber man bekommt ja nicht mal eben von heut auf morgen eine neue Wohnung. Kann ich deshalb meinen Vermieter mit einer Mietkürzung drohen, wenn nichts getan wird? Auf jeden Fall steht fest, dass unsere Balkone nicht mehr nutzbar sind. Aber schließlich bezahlen wir ja alle dafür.

Weiß jemand Rat? Vielen, vielen Dank 🙏 ich verzweifle wirklich.

PS: ich bin kein Taubenhasser. Ich liebe alle Tiere. Aber was hier abgeht ist unerträglich und vor allem auch stark gesundheitsschädlich. Man trägt sich den kontaminierten Taubenkot ins Wohnzimmer auf den Teppich.

Recht, Mietrecht
Vermieter akzeptiert Nachmietervorschlag, aber trotzdem ...?

Wir möchten so schnell wie möglich aus unserem gekündigten Mietvertrag (unbefrist. Mietwohnungsvertrag) und boten unserem Vermieter eine Liste von Nachmietern, die sofort übernehmen würden. Einer Familie auf unserer Liste unterzeichnete der Vermieter bereits einen Mietvertrag, jedoch erst zum 01.05. Absprache mit dem Vermieter und den Wohnungsinteressenten auf unserer Liste war der 01.04. Die Übernahme zum frühen Termin haben wir sogar schriftlich von den Wohnungsinteressenten. Die ausgewählten Nachmieter haben noch nicht den Vertrag unterzeichnet. Wir haben die Wohnung in gutem Zustand bereits vergangene Woche bei einem Ortstermin übergeben. Dabei verlangte der Vermieter bereits einen Schlüssel, den er von uns auch bekam. Am vergangenem Samstag, den 31.03., haben wir die schriftliche Kündigung nach der mündlichen nachgeholt und die Wohnung sauber mit allen Schlüsseln übergeben. Reguläres Vertragsende wäre also der 30.06.

Wir sagen: Voraussetzung war die Übernahme zum 01.04. und mit dem Akzeptieren unseres Nachmieters, der anfänglich auch mit diesem Termin einverstanden war, sind wir raus. Der Vermieter möchte uns zum 30.04. aus dem Vertrag lassen. Dafür möchte er die Kaution von einer Kaltmiete für den Monat April behalten und dabei die Wohnung sofort an die Nachmieter übergeben. Damit diese in Ruhe renovieren können.

Sind unsere Karten gegen der Vermieter gut? Den potentiellen Nachmieter wegen seiner Unterschrift unter unserer Vereinbarung (zum 01.04. zu übernehmen) in Haftung zu nehmen, wird wohl nutzlos sein, da wir in der Vereinbarung stehen haben, daß "bei Zustandekommen eines Vertrages" es der 01.04. sein soll. Sie haben aber ja den angebotenen Vertrag (zum 01.05.) noch nicht unterzeichnet.

Was tun?

Wir sind dankbar für jeden Hinweis!

Im Mietvertrag haben wir folgende "Nachmieterklausel": "Stimmt der Vermieter während der befristeten Dauer eines Mietvertrages grundsätzlich einem Nachmieter zu, so gilt die Aufhebung des Mietvertrages gegen Stellung eines Nachmieters nur dann als wirksam getroffen, falls eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung über die Konditionen, zu denen ein Nachmieter gesucht wird, zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurde. Das Angebot an den Vermieter, einen Nachmieter zu suchen, bedeutet nicht die stillschweigende Aufhebung des Mietvertrages. Dies gilt selbst, wenn der Vermieter ein derartiges Angebot mit Stillschweigen beantwortet."

Recht, Mietrecht, Kündigungsrecht
Kaution für Möbel/Hausrat einbehalten. Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

ich habe für ca. 1 Jahr eine möbelierte 1-Zimmer-Wohnung gemietet. Mein Vermieter ist Hauptmieter gewesen und hat mir die 1-Zimmer-Wohnung untervermietet. Mitlerweile miete ich die Wohnung selbst direkt beim Eigentümer. Meinem ehemaligen Vermieter habe ich damals eine Kaution zur "Sicherung aller seiner Ansprüche" hinterlegt.

Als er seine Möbel abgeholt hat, hat er zwei Flecken auf der Couch beanstandet. Ich habe ihm mitgeteilt, dass diese nicht von mir seien und schon seit anfang an Vorhanden waren.

Als ich ihn zwei Tage später um Auszahlung meiner Kaution bat, sagte er, er werde mir diese abzüglich der Kosten für die Reinigung und abzüglich der Kosten für Dinge, die er nicht erhalten hat überweisen.

Nachdem ich die im Mietvertrag aufgeführten Möbel durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass ein kleines Regal von ihm bei mir steht.

Zusätzlich fordert er von mir die Zimmerlampe, welche nicht im Vertrag aufgeführt ist und ein Sandwichtoaster. Der Sandwichtoaster ist ebenfalls nicht im Vertrag aufgeführt und ist eigentlich Hausrat, weswegen er nicht teil des Mietgegenstandes sein kann.

Bei unerfüllten Forderungen des Vermieters bin ich zur Nachbesserung berechtigt, bevor ein Abzug von der Kaution erfolgen darf. Ich denke bei der Couch habe ich keine chance, da ich nicht nachweisen kann, dass die Flecken bereits zu Beginn vorhanden waren. (Ich habe diese nichtmal wargenommen, bis er mir ein Bild davon schickte)

Nun meine Fragen:

  1. Ist eine solche Nachbesserung auch bei den Möbeln möglich? Sodass ich ihm ermögliche diese Abzuholen? (er wohnt jetzt relativ weit weg, Muss er die Sachen abholen oder ich ihm bringen?)
  2. Bin ich verpflichtet ihm die Lampe zu überlassen, da diese nicht im Vertrag aufgeführt wurde?
  3. Bin ich verpflichtet ihm einen Sandwichtoaster zu überlassen, da dieser a) nicht im Vertrag aufgeführt ist und b) es nicht teil des Mietvertrages ist?
  4. Gibt es eine Art Verhältnismäßigkeit bei der Höhe der Kosten der Reinigung der Couch? Bzw. rechtfertigt dies eine gesamte Reinigung der Couch oder ist eine professionelle Fleckenentfernung für den 1cm² großen Flecken ausreichend.

Zusätzlich ist anzumerken, dass ich ab nächstem Sonntag, also in 2 Tagen im Ausland sein werde, und deswegen eine Übergabe schwierig wird. Ich habe kein Problem damit, ihm die Sachen zu überlassen es wird nur sehr umständlich, da ich wie gesagt nicht da bin. Deswegen würde mich die Rechtslage interessieren.

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Möbel, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Kaution, Hausrat, Kautionsrückzahlung, Nachbesserung, beschädigt
Rohr ist dicht - nichts hilft?

Hallo zusammen,

seit letztem Wochenende fließt bei uns das Wasser in Klo und Badewanne sehr langsam ab. Vernünftig Spülen ist dadurch kaum möglich, in der Badewanne stehend und duschend stehe ich bis zu den Knöcheln im Duschwasser.

Wenn sich zu viel Wasser bei der Badewanne anstaut, fängt das Klo zu "gluckern" an und umgekehrt, wenn man die Klospülung lange drückt, sprich viel Wasser, dann muss der Badewannenabfluss aufstoßen. Das ist neu, und war vorher nicht der Fall.

Wir wohnen zur Miete, erstes OG, seit knapp einem Jahr. Zuvor wohnten wir 4 Jahre im 1. OG in Miete (andere Wohnung) und hatten solche Probleme nie, sprich wir kippen keine komischen Sachen in unsere Abflüsse und haben auch keine Kinder, die das tun könnten.

Wir haben inzwischen zwei Rohrreiniger ausprobiert, dann einen Pömpel, und dann noch so eine Rohr-Spirale. Nichts hat geholfen, und vermutlich sitzt die Verstopfung auch tiefer, da ja bereits zwei Sanitäranlagen betroffen sind, deren Rohre ja dann offenbar irgendwann irgendwo zusammenlaufen.

Das Wasser läuft noch ab, also noch kein "Weltuntergang", aber eindeutig schlechter als vor einer Woche, das Problem ist neu und besteht.

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Was können wir noch selbst tun, ohne Expertenfirma zu engagieren? Habt ihr Ratschläge aufgrund eigener Erfahrung bei Verstopfungen, die sehr tief sitzen im Rohr, sodass keine Spirale mehr ran kommt?
  2. Sollte es nicht mehr ohne Rohr-Reinigungsfirma gehen - wen treffen die Kosten, Vermieter oder Mieter?
  3. Was würde sowas kosten?

Danke vorab, hilfreichste Antwort wird ausgezeichnet.

Dusche, spülen, Miete, Abfluss, Badewanne, Waschbecken, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Toilette, Kosten, Mietvertrag, Jura, Rohr, Rohrreiniger, Rohrreinigung, Rohrverstopfung, Sanitäranlagen, Verstopfung
Hausordnung/Mietvertrag mit Besucherregelungen?

Hallo liebe Community,

ich hab eine kurze Frage bezüglich des Mietrechts, die mir schon ein bisschen länger auf der Seele liegt.

Folgender Sachverhalt:

Bin Mieter in einem Studentenwohnheim mit ziemlich strenger Hausordnung bzw. Regelungen im Mietvertrag. In der Hausordnung/Mietvertrag ist geregelt, dass man nur am Wochenende Besuch über Nacht empfangen darf. Unter der Woche sei das nicht zulässig. Hab auch schon von anderen Mitbewohnern mitbekommen, dass der Hausmeister dann ordentlich Ärger gemacht hat, weil der Freund bzw. die Freundin unter der Woche im Wohnheim übernachtet hat, worauf mit einer Abmahnung gedroht wurde.

Ist so eine Klausel in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag überhaupt zulässig? Nach Rechtssprechung und dem allgemeinen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht erlaubt Besuche einzuschränken bzw. nur dann wenn es sich im Rahmen der Untervermietung bewegt oder die Besucher die Hausruhe erheblich stören. Ist es dabei entscheidend, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne? (Gibt ja spezielle Regelungen im BGB bezüglich Wohnheimen)

Hat jemand von euch Ahnung auf diesem Gebiet? Eine ausführliche und auch unter Umständen mit Quellen belegte Antwort wäre mega nett, weil ich davon ausgeh, dass sich der Hausmeister auch bald an mich wenden wird, weil meine Freundin ab und zu unter der Woche bei mir schläft. Hab schon zuvor eine unbegründete Abmahung erhalten aber die Hausverwaltung handelt hier rein willkürlich und packt lieber die "Strafkeule" aus, anstatt mal über den wirklichen Sachverhalt zu reden und würde gerne eine zweite Abmahnung vermeiden.

Schon mal Danke für die Mühe :D

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Besucher, Hausordnung, Rechtsberatung, übernachten, Wohnheim, Besuch
Vermieter im selben Haus von Winterdienst befreit?

Hallo.

Ich bin gerade etwas gefrustet. Wohne seit 3 Monaten in einer neuen Wohnung und der Vermieter wohnt in der Wohnung unter mir im selben Haus. Er ist ein hobbyloser Renter (nix gegen Hobbylose oder Rentner) und hat sich in der kurzen Zeit schon als Kontrollfreak herausgestellt (wann ich die Rolläden runtermachen soll, dass ich meinen Postkasten leeren soll, dass ich die Mülltonne früher reinholen soll etc.).

Heute (Sonntag) hat es geschneit und abgesehen davon, dass er mich um 7:35 mit einem Anruf geweckt hat, sagte er auf die Mailbox, dass ich auch mal dran sei mit Schneeschippen und die Schaufel etc. stünden unten bereit.

Habe davor noch in den Vertrag geschaut: Solange der Vermieter es nicht klar übernimmt, hat der Mieter die Pflicht zum Winterdienst. Ok. Also muss ich schippen. Dort steht aber auch, dass es einen Plan geben muss, aus dem hervorgeht, wer wann dran ist. Als ich ihn dann nach so einem Plan frage, sagt er: "Sie sind immer dran, denn ich bin der Vermieter."

Er scheint wohl überzeugt zu sein, dass der sich als VERmieter im gleichen Haus selbst von der Räumungspflicht befreien kann. So weit ich online gelesen habe, muss diese Pflicht aber fair auf alle Parteien im Haus verteilt werden. Zählt er nun als Partei? Oder als Vermiter, der die Räumungspflicht auf den Mieter abwälzt?

Kurz: Kann sich der Vermieter im selben Haus selbst von der Räumungspflicht befreien?

P.S.: Davor wohnte er allein dort. Da musste er ja auch Schnee schippen. Es ist also klar, dass er das ausnutzt, und uns die ganze Arbeit aufbrummen will. Und echt, hätte der alte Mann freundlich gefragt, hätte ich es gern gemacht, aber so finde ich das einfach unverschämt.

Schnee, Recht, Mietrecht, Vermieter, Winterdienst
Rumänische nervige Nachbarn gegenüber, kroatische gleich nebenan?

Ich bin total genervt. Bei uns im Hinterhof sind vor 1,5 Jahren eine rumänische junge Familie mit 1 Kind (ca. 2 Jahre) eingezogen. Da ist ein ständiges kommen und gehen. Sie belagern den Hof und wir können unseren schönen Balkon nicht mehr nutzen, da die Familie samt Besuch ständig den den Hof belagert und sie sich lautstark unterhaltenund überhaupt keine Rücksicht nehmen. Auf Anfrage ob es ein bißchen leiser geht, bekam ich nur die Antwort " Geh rein und mach die Tür zu!" Kaum ist da mal Ruhe fangen die kroatischen Nachbarn an.

Ich wohne jetzt 5 Jahre hier und bevor die hier eingezogen sind war alles gut obwohl es im Hinterhof ca. 8 Balkone gibt.

Die anderen Nachbarn finden das alle nicht schlimm. Wahrscheinlich machen sie die Tür zu wenn es zu laut wird.

Bei mir steht allerdings im Sommer immer die Balkontür auf da ich eine Katze habe die gerne mal rein und raus geht.

Mir graust schon vor dem nächsten Sommer, da das Theater wieder von vorne anfängt.

Eine andere Wohnung kann ich mir nicht leisten, da ich hier sehr günstig wohne.

Sonst würde ich mir eine andere Wohnung suchen.

Bei Mieterverein war ich schon und den Vermieter (dieser Vermieter ist nicht mein Vermieter) hab ich auch schon darauf angesprochen. Sie wurden zwar ermahnt aber ich glaub das juckt die wenig.

Hat jemand einen Rat was ich tun kann?

Mietwohnung, Mietrecht, Nachbarn, Nachbarstreit
Darf ich den mir zustehenden Raum für die Wäschetrocknung im Heizungskeller für das Abstellen persönlicher Sachen nutzen?

Hallo,

leider wollen mir die Mitbewohner, der Vermieter, der Verwalter im Hause, in dem ich seit Juli 17 eine Wohnung im 3. OG bewohne, nichts gutes.

Gestern habe ich zusammen mit einem Helfer Sachen, 1 Kleiderbox und ein paar Kisten, die von der oberen Tür der Maisonettewohnung im kleinen Flur entfernt werden sollten, auf den mir vom Vermieter zugewiesenen Platz in der grösseren Gemeinschaftsgarage gebracht. In der Wohnung ist kein Platz mehr, Keller klein und voll. Dabei wurde ich von 4 Mitbewohnern bedroht, behindert, angeschrien, ich hätte kein Recht dazu, und sie würden meine Sachen inclusive e-bike aus der Garage auf die Strasse kippen oder nach oben zurückstellen. Eine Mitbewohnerin ist uns sogar bis in die Garage nachgelaufen und hat uns nachgestellt und sich in private Dinge eingemischt, die sie gar nichts angehen.

Dem Verwalter habe ich deswegen geschrieben, auch dass ein Zeuge vorhanden ist.

Sollten er und der Vermieter mich nun auch weiter schikanieren, und verlangen, dass ich meine Sachen inclusive e-bike auch aus der Garage entferne, kann ich dann auf den mir zustehenden Platz im grossen und geräumigen Heizungskeller, auch im EG, ausweichen, wo jeder eine Fläche zur Verfügung hat für Wäschetrocknung, Leine oder Ständer? Davor befindet sich ein Raum mit den Stromablesern und Gerätschaften, und dort habe ich auch ein Rad gesehen. Kann ich das e-bike dann dazustellen?

Danke für sachliche Antworten.

Recht, Mietrecht, Stellplatz
Was tun gegen psychisch kranke Nachbarin?

Schönen guten Tag.

Ich habe ein Problem mit meiner Obermieterin. Die Frau ist über 70 Jahre alt und psychisch krank. Vermutlich eine schizophrene Störung oder ähnliches. Sie schreit von ca. 7-20Uhr jeden Tag in der Wohnung herum, wäscht täglich mindestens 3-5 Waschmaschinen (den Lärm beim Schleudern weil es vermutlich ein sehr altes Modell ist + zahle ich ihren Wasserverbrauch mit da nur eine Wasseruhr) und schmeißt ständig ihre Haustür zu. Die Lärmbelästigung dadurch ist schon alleine immens hoch. Zudem beschimpft sie mich massiv wenn ich sie darauf anspreche. Auch in den örtlichen Supermärkten schreit sie mich, wenn man sich dort zufällig trifft, vor allen Leuten an und erzählt da herum dass ich ein Verrückter sei. Mich sprechen sogar schon Fremde auf der Straße deshalb an.

Zusätzlich besitzt sie einen Graupapagei, welcher den ganzen Tag lang schrill pfeift und laut Worte wie "Alte Muschi" von sich gibt, und kleinen Hund der wahrscheinlich ebenfalls irgendwie gestört ist. Der Hund veträgt sich mit dem Vogel nicht und ist daher ebenfalls ständig am Bellen. Und das alles in einer zugemüllten knapp 50qm Wohnung wo der Müll schon bis ins Treppenhaus steht.

Die Frau besitzt eine gesetzliche Betreuerin, diese ignoriert aber jegliche Beschwerden meinerseits.

Ich verzweifel an allen Ecken und weiß nicht mehr was ich tun kann. Ich habe schon vermehrt meinen Vermieter darauf kontaktiert, welcher aber auch nicht dagegen ankommt. Nach mehreren Abmahnungen wurde alles ignoriert von der Betreuerin. Als dann die fristlose Kündigung folgte wegen der erheblichen Störung des Hausfriedens wurde diese plötzlich aktiv und konnte alles abwehren und nun stehe ich wieder am Anfang. 

Polizei verweist mich immer zum Ordnungsamt und die wieder rum zur Polizei. Keiner traut sich an dieses Problem heran. 

Lärmtagebuch habe ich seit Dezember geführt als Beweis mit täglichen digitalen Aufnahmen des Lärms auf meinem Handy. Auch den sozial-psychiatrischen Notdienst und auch das Veterinäramt zwecks der ganzen Tiere habe ich informiert, aber nichts geschieht. 

Ich bin nervlich wirklich am Ende, möchte aber wirklich nicht ausziehen da ich viel Geld und Mühe in meine Wohnung investiert habe. 

Könnt ihr mir irgendwie weiter helfen?

 

Mit freundlichen Gruß 

PS: Ich bin Dauernachtwache in einem Altenheim, kenne mich daher recht gut aus eigentlich mit solchen Sachen. Aber privat nützt das nichts da man keine Entscheidungsgewalt hat und nicht einfach mal den Neurologen oder Psychiater herbestellen kann. Ich kann weder schlafen wenn ich arbeiten bin noch habe ich in meiner Freizeit Ruhe hier damit ich von meinem Job abschalten kann, da ich mich Privat seit letztes Jahr November damit rum ärgere.

Mietrecht, Lärmbelästigung
Vermieterrecht bei Trennung der Mieter?

Aktueller Stand zur unten genannten Thematik:

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen zu meiner ursprünglich gestellten Frage.

Ich habe heute die schriftliche Kündigung des NOCH Ehemannes erhalten mit dem Hinweis, dass die Dame und ihr Kind weiterhin in der Wohnung bleiben werden. Die Frau befindet sich derzeit im Ausland und kommt Ende April zurück. Er hat mitgeteilt, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat. Die Dame hat sprachliche Barrieren und wird wahrscheinlich Sozialhilfe empfangen. Mir ist nicht bewusst, wie lange die Dame Sozialhilfe bekommen würde und ob die Wohnung mit 78qm eventuell zu groß für Mutter und Kind wäre. Mir persönlich ist dies zu riskant, da ich einen beträchtlichen Anteil meines Darlehens durch die Einnahmen begleichen muss. Durch die unterschiedlich Aussagen hier im Forum, ist mir nicht ganz klar, ob der Mann aus dem gemeinsamen Vertrag einfach raus kann od nicht. Darf ich die Kündigung schriftlich absagen? Inwiefern kann ich agieren, damit es nicht zu spät ist? So langsam mache ich mir wirklich Sorgen.

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüße,

Otto

Uursprünglich Frage:

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin Vermieter einer 2 Zimmerwohnung. Aktuell leben ein Ehepaar und ein Kleinkind drin. Beide stehen im Mietvertrag drin. Der Mann möchte sich trennen und sucht sich bereits ein neue Wohnung. Die Frau will in der Wohnung bleiben, kann aber aus Grund von Sprachbarrieren und dem Kind nicht erwerbstätig werden. Die Frau will aber in der Wohnung bleiben.

Wie kann ich mich als Vermieter absichern? Ich habe die Befürchtung, dass es zu einem Mietausfall kommt und ich somit meinem Darlehen bei der Bank nicht mehr nachkommen kann. Für Ratschläge ware ich sehr dankbar! Viele Grüße

Mietrecht, Vermieterrecht
Motorrad im Mietgarten abstellen verboten?

Hi,

ich wohne seit 2016 in einer Erdgeschoßwohnung in einem Erfurter Plattenbau. Zu meiner Wohnung gehört eine kleine Gartenfläche direkt vor meinem Balkon. Ich habe mir dort ein paar Gehwegplatten hingelegt und stelle mein Motorrad dort ab. Jetzt bedrängt mich die KoWo (Wohnungsgesellschaft), ich solle das Motorrad entfernen, es verstoße gegen die Hausordnung, es dort abzustellen. In der HA steht zwar, das Abstellen von KFZ auf den Grünflächen sei verboten, im nächsten Absatz wird das eigenmächtige Gestalten der Grünflächen (Rasen mähen, Hecke schneiden etc.) auch verboten, das machen alles KoWo-Leute. Da zweitens in meinem Garten nicht stattfindet (ich muss dort selber mähen etc), zähle ich meinen Garten auch nicht als Grünfläche im Sinne der HA (um genau zu sein, sehe ich meinen Garten nicht als Teil der Gemeinschaftsflächen. Ich habe dort ein Sondernutzungsrecht. Der Garten steht sowieso nur mir allein zur Nutzung zur Verfügung. Kein Mieter hat deshalb einen Nachteil, weil mein Motorrad dort steht. Mitten auf einem Wäscheplatz wäre das was anderes). Ich habe bereits versucht, über Gespräche mit der KoWo eine Kulanzregelung zu erreichen, aber die KoWo kommt nur mit immer neuen Vorwänden, warum das Motorrad dort weg müsse. Es wäre kein versiegelter Stellplatz, Öl könnte ja auslaufen ... Letzter Höhepunkt war, es könnte aus Brandschutzgründen nicht dort stehen, die Feuerwehr könnte sonst nicht "anleitern" (lustig, die Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche ist auf der Vorderseite, die Balkone auf der Rückseite. Hier gibts nur Wiese, Bäume etc. Ein Leiterwagen KANN hier überhaupt nicht anfahren.)

Mein Problem: Ich kann nicht wirklich ausweichen. Es gibt nur einen großen öffentlichen Parkplatz. Wenn ich das Motorrad dort hinstellen, steht es frei im Wetter, kann umgeschubbt werden oder umfallen, anketten kann ich es dort auch nirgends und wie ich das mit der Wetterschutzhülle dort machen soll, weiß ich auch nicht.

Meine Frage: hat jemand ähnliches erlebt? Wie ist die Rechtslage? Soll ich mich auf einen Streit einlassen?

Motorrad, Garten, Recht, Mietrecht, parken, Auto und Motorrad
(Ruhestörung) Lärmprotokoll gelogen, was tun?

Hallo, ich wohne seit 3 Jahren in einer 25qm2 Wohnung. Das Haus ist extrem hellhörig und ich habe sehr spießige Nachbarn.

1-2 mal in 2-3 Monaten habe ich gerne Freunde eingeladen. Bei 25 qm2 waren das auch nie mehr als 4-5 Personen. Nun habe ich eine Abmahnung bekommen vom Vermieter, mit einem Lärmprotokoll drunter, das ich fast jedes Wochenende bis 5 Uhr morgens Möbel gerückt hätte, laut Musik gehört habe, lachen, usw. Das stimmt so aber gar nicht. Im Protokoll stehen Dinge drin, die gar nicht stimmen, wo ich teilweise sogar arbeiten musste und nicht mal zuhause war. Dort stehen auch Anzahl der Personen drin, das wir Alkoholflaschen im Hausflur stehen lassen haben, was nicht stimmt. Im Keller steht schon seit 2 Wochen eine leere Baileys rum, die aber weder von Freunden, noch von mir ist.

Da ich meist früh arbeite, bin ich unter der Woche mit meinem Freund ab 20-21 Uhr schlafen. Ich dachte immer ich hätte tolerante Nachbarn, da ich auch sehr viel toleriere. meine Nachbarn über mir verschieben nach 12 Uhr noch Möbel, machen laute Haushaltsgeräte an, das ich davon wach werde. Und auf der 1. Etage (ich wohne im 3. Stock) wohnt eine alte Dame, die immer, wirklich 24/7 die Türe offen hat, ständig an der Tür steht wenn jemand die Stufen hoch oder runter geht. Sie fragt Besuch was er im Haus zusuchen hat, ins besondere meinen Freund schon mehrmals, obwohl wir schon 2 Jahre zusammen sind. Meine kleine Cousine wird angeschnautzt , sie soll die Füße hochnehmen bei den Treppen. Sie lässt ihre Türe offen und die Badezimmertüre, schöner anblick wenn sie mit Nachhemd auf Toilette sitzt. Dann schreit sie am Tag extrem durch den Hausflur. ich kann bei telefonaten jedes Wort verstehen. Durch die offene Tür sind auch ständig Gerüche im Hausflur, Zigarettenqualm, Essigreiniger, Fisch oder Schnitzelgerüche vom kochen.

Das schlimme ist, ich habe mich noch nie über all das beschwert, weil ich es toleriert habe und finde diese Abmahnung sehr unfair. DIe Polizei war noch nie hier. Und uns wurde dieses Wochenende durchs Fenster im 1. Stock gedroht, sie würde die Polizei holen, wäre man so extrem laut gewesen, hätten wir das doch gar nicht mitbekommen, oder ?

im protokoll stehen Dinge drin, die so niemals abgelaufen sind und teilweise wochenenden, wo ich nicht zuhause war.

was kann ich dagegen tun ? die alte Dame vom 1. Stock wohnt hier schon jahrzehnte, fühle mich aber wie in einem Stasi Haus. Sie hat hier anscheinend sonderrechte, ihr wird natürlich mehr geglaubt als mir, da durch andere dinge (Balkon, Feuerleiter hat 3 Jahre gedauert, 3 jahre offene Heizungsrohre auf den Fliesen usw) ein nicht so tolles verhältnis zum vermieter steht.

WIr wollen auch bald ausziehen, aber ich möchte solche Dinge nicht auf mir sitzen lassen, die an den Haaren herbei gezogen sind ..

habt ihr tipps? was kann man tun ?

Mietrecht, Abmahnung, Vermieter, Lärmbelästigung, Nachbarn, Ruhestörung
Darf ein Vermieter einen Mieter bei den Meldebehörden abmelden, obwohl dieser noch in der Wohnung wohnt?

Hallo ersteinmal und danke an diejenigen die sich die Zeit nehmen sich der Frage anzunehmen. Ich habe die Frage hier gestellt weil ich beim selbst recherchieren keine aktuellen Beiträge zu dem Thema gefunden habe. (Und Gesetzeslagen neigen dazu sich bekanntlich ab und an einmal zu ändern)

Die Frage an sich steht bereits im Titel, doch wollte ich dazu auch gerne einmal ein wenig Hintergrundwissen geben;

Ich wohne zusammen mit meinem Lebenspartner seit 4 Jahren in ein und derselben Wohnung und wir haben mittlerweile eine recht lange Geschichte an "Kriegsführung" (bitte nur als Metapher betrachten) gegen unseren Hausbesitzer/Vermieter. Der Ursprung dessen liegt in einem Wasserschaden (tropfendes Wasser von der Decke) und daraus resultierender Schimmelbildung, aufgrund derer wir die Miete gekürzt haben. Seit dem kam nie auch nur ein Brief oder eine EMail an uns um uns mittzuteilen wann denn eventuelle Bauarbeiten von statten gehen könnten, stattdessen wird schon länger versucht uns mit (nicht ganz so legalen) Methoden aus der Wohnung zu kriegen. (Strom abstellen, Sicherung kappen, Haustürschloss austauschen ohne das wir einen Schlüssel dafür erhalten haben, Drohungen und sogar Körperverletzung)

Nun denn, ich wollte heute meinen Personalausweis erneuern, da mich die Polizei bei der letzten Anzeige, die ich gestellt habe darauf hingewiesen hat das dieser abgelaufen ist. Beim Einwohnermeldeamt durfte ich dann zu meiner Überraschung feststellen das der Hauseigentümer mich ganz einfach dort abgemeldet hat und ich nun ofiziell ohne festen Wohnsitz bin. Im Mietvertrag stehe ich als Untermieter, falls dies für den Fall entscheidend sein sollte. Auf Anfrage hat mir das Einwohnermeldeamt auch den Grund der Abmeldung mitgeteilt, angeblich sei die Wohnung nicht für 2 Personen ausgelegt... obwohl ich, wie bereits erwähnt seit 4 Jahren dort nun schon wohne und sich an der Wohnung selbst rein gar nichts geändert hat.

Recht, Mietrecht, Einwohnermeldeamt
Vermieter behält zu unrecht kaution ein?

Hallo in die runde, vllt weiss hier jemand von euch, wie in diesem fall die rechtsgrundlage ist.

Folgendes Problem.

Ich bin im nov 2017 nach 4 jahren aus einer altbau whg ausgezogen. Hatte fristgemäß gekündigt , alles korrekt geschehen.

Mein ehem. Vermieter übergab vor 2 jahren sein haus (4 WE) an eine whg.-verwaltung, weil er mit der verwaltung überfordert war.

In meinem Mietvertrag steht auch eine dieser klauseln, zwecks auszug- schönheitsreparaturen usw. rein rechtlich gelten diese nur bedingt. Darum gehts auch gerade nicht. Ich habe alle räume korrekt neu geweisst und komplett gereinigt. Leider ist mir beim auszug ein bild auf eine Heizungsrohrverkleidung gefallen. Eine ca. 90cm lange, alte und poröse pressspan leiste ging dabei kaputt. Ich hab diese dann noch ordentlich demontiert, so dass das heizungsrohr in diesem bereich frei lag.

bei der wohnungsübergabe erschien nur die sekretärin mit einem übergabe/ abnahme protokoll, welches jeder beschreibung spottet.

Für jeden raum gab es 2 häckchen zu setzen, entweder "unrenoviert' oder 'renoviert'.....nicht mehr nicht weniger. Sie schrieb allerdings überall noch geweisst dazu.

Sie notierte sich auch die fehlende leiste. Ich fragte sie dann noch, wie lange sie mir hier eine frist zur ausbesserung setzen und ob mir bitte auch von ihrer Seite einen kostenvoranschlag schicken würden. Alles kein problem bis dahin....

Nach 1 Woche erkundigte ich mich, wie lang denn nun die frist sei, oder wann der Kostenvoranschlag da sei. Keine Reaktion. 1 woche später fragte i erneut nach...wieder keine antwort, bis ich daraufhin am 27.2.2018 eine email bekam, mit dem kurzen vermerk " im Anhang finden sie die Rechnung für die instandsetzung der Verkleidung " und dass diese Summe von meiner kaution einbehalten wird

Mir hat es echt den atem geraubt.

Mir wurden jetzt 289,-€ von einer heizungs und sanitär firma, für das anbringen einer 90cm langen und 7cm hohen leiste in rechnung gestellt.

Die rechnung kam als anhang in einer email.

Ein bekannter hat eine heizung & Sanitär firma und meinte zu mir, dass die rechnung 'stinkt' . Es käme ein std.-lohn von knapp 250,-€ dabei heraus.

Das ist das eine, aber die andere sache betrifft ja nun diesen verwalter, der mein anliegen komplett negiert hat, denn mir wurde keine frist genannt, noch bekam ich einen Kostenvoranschlag. Selbst wenn diese leiste unter die 8% oder aber 150,-€ im jahr fällt, wo ich bis zu dieser summe die kosten zu tragen habe, stinkt das für mich nach Abzocke, oder auf dummfang gehen.

Wie oder was würdet ihr in dieser Situation jetzt verfahren. Ich hab übrigens leider keine Rechtsschutz.

Ich bin für jeden hilfreichen tip oder rat sehr sehr dankbar.

Lieben dank und gruss, die eddy

Recht, Mietrecht
Laminat/Parkett Schaden (durch Kondenswasser!) - was muss ich zahlen?

Hi leute,

ich habe bis vor kurzem eine Wohnung angemietet.

Ich war dort für 15 Monate zur Miete.

Der Vermieter hat nun bei der Übergabe bemängelt, dass das Laminat ausgetauscht werden muss, weil ein Schaden im Bereich des Fensters ist.

Er will das nun, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das selbst machen werde, um kosten zu sparen ,dass das Laminat durch eine Fach Firma ausgetauscht wird.

Nun ist es so, dass der Schaden durch Kondenswasser kam -Die Wohnung hat nur ein Fenster - ,ansonsten ist das Laminat in Ordnung.

Das Laminat :

  • ist bereits 10 Jahre in der Wohnung
  • hat ca 4-5 Vormieter erlebt
  • hat eine leicht dunkle Verfärbung nur im Bereich des Fensters.(nichts ist aufgequollen, die Struktur ist so wie immer)
  • wurde meines Wissens nicht renoviert in der Zeit

Er behauptet auch es sei Parkett, wo ich mir nicht sicher bin, weil doch sehr leicht kratzer in das wasauchimmer gingen.

In meiner neuen Wohnung habe ich Parkett, den Unterschied merke ich täglich.

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals um eine Einbau Rechnung gebeten (damit ich schriftlich habe, wie alt und was das Ding nun ist), die er schön ignoriert hat, um mir dann anschließend den Einsatz einer Fach-Firma anzukündigen.

Nun meine Frage...

Darf er das?

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?

Meinem Empfinden nach, ist das hier ganz schön hart, den gesamten Preis von mir zu verlangen.

Ebenfalls empfinde ich das Verhalten als unangebracht...

Ich würde mir hier einen Anwalt nehmen, denke ich.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Grüße

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Laminat, Parkett, Mietrechtschutz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht