Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung: Muss ich meinen Widerspruch zurückziehen wenn diese nichtig wird? Falls ja, wie schnell?
Ich habe heute Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung eingelegt weil ich so schnell keine neue Bleibe finde. Nun kam jedoch gerade ein Angebot von einem Bekannten dass ich in ein Mietshaus seiner Familie kann.
Muss ich, wenn ich das angebotene Haus nehme, meinen Widesrpruch bei meinem Vermieter als nichtig erklären oder kann ich den Widerspruch auch "laufen lassen"?
Was kann schlimmstenfalls passieren wenn der Widerspruchsgrund nicht mehr besteht, ich ihn jedoch nicht zurückziehe?
VG
Lucky Luke