Mietvertrag und Denkmalschutz?
Muss im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt werden, dass sich die vermietete Wohnung in einem z.T. unter Denkmalschutz stehenden (die Fassade ist aufgenommen) Gebäude befindet ?
Lässt sich das aus den allg. vertraglichen Nebenpflichten ableiten ?
Was ist, wenn das nicht im MV steht ?
Kann der Mieter den Vertrag dann wegen arglistiger Täuschung anfechten ?
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