Muss im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt werden, dass sich die vermietete Wohnung in einem z.T. unter Denkmalschutz stehenden (die Fassade ist aufgenommen) Gebäude befindet ?

Lässt sich das aus den allg. vertraglichen Nebenpflichten ableiten ?

Was ist, wenn das nicht im MV steht ?

Kann der Mieter den Vertrag dann wegen arglistiger Täuschung anfechten ?