Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
hoher Heizungsverbrauch - Zweifühler-Messgeräte?

Liebe Forumsmitglieder,

eine Bekannte von mir hat mich gebeten, dass ich ihre Heizkostenabrechnung anschaue.

Ich bräuchte deshalb mal Hilfe bei der Ermittlung welche Ursachen es haben kann, dass der Heizungsverbrauch so hoch ist.

Die Wohnung liegt im 1.OG. in einem Mehrfamilienhaus und hat 36 qm. Heizkosten für 2017 waren 650,00 €, davon Grundkosten 130€, Verbrauch 520€. (Fernwärme)

Dies ist für so eine kleine Wohnung im 1.OG schon extrem hoch.

Der Verbrauch wird durch Ista Zweifühler-Messgeräte Doprimo 3 erfasst.

Ich möchte ihr gerne helfen und habe dazu einige Fragen.

Sicherlich ist auch immer der individuelle Verbrauch ausschlaggebend. Nach ihrer Aussage, hatte sie aber die Heizkörper entweder gar nicht (Küche) oder nur wenig aufgedreht. Wie kann ein so hoher Verbrauch zu Stande kommen??

Folgende Fakten:

Sobald sich die Heizung anschaltet, werden die Zulaufrohre warm. (Dies ist m.E. normal)

Es werden aber auch die Heizkörper warm, obwohl nicht aufgedreht. (Also nur Frostschutz).

Weiß jemand ob dies sein kann oder welche Ursachen dies haben kann.

Anscheinend sind die Thermostatventile von der Hausverwaltung schon mal angeschaut worden.

Hat es einen Einfluss, wenn der Fußboden warm wird, weil im Boden Rohre durchlaufen. Wie wirkt sich dies auf die Messung aus. Also die Raumluft erhöht sich. Aber wie ist dies dann mit dem Unterschied zwischen Heizkörpertemperatur und Raumluft.

Dann hört sie noch ein Rauschen im Heizkörper. Hier ist wahrscheinlich ein Heizungsinstallateur gefragt!

Die Hausverwaltung stellt sich da etwas quer und behauptet nichts machen zu können.

Was kann Sie vom Vermieter verlangen??

Danke schon mal für konstruktive Anworten.

Mietrecht, Heizung, Haustechnik, Heizkostenabrechnung, Sanitär, thermostatventil, Heizungsinstallateur
Muss mein Ex mich in die gemeinsame Wohnung lassen?

Hallo. Mein Partner hat sich von mir getrennt vor knapp vier Wochen. Ich bin noch in der selben Nacht mit der Bahn zu meinem Bruder gefahren.( Baden Württemberg), wo ich ursprünglich herkomme.Mein Ex hat sofort verlangt ihm die Schlüssel auszuhändigen. Den gemeinsamen Mietvertrag habe ich zum 30.11. gekündigt,aus dem ich aber auch nur rauskomme, wenn mein Expartner zustimmt. Den Stromvertrag hab ich mit sofortiger Wirkung gekündigt da er auf mich lief. Nun ist es so,dass ich keine Wohnung bekomme da gemeinsame Mietschulden bestehen durch Nebenkosten und ich auch nicht doppelt Miete bezahlen kann. Bei meinem Bruder kann ich nicht mehr lange bleiben, was mich somit obdachlos macht. Mein Expartner hat mich blockiert überall. Seine letzten Worte waren,dass ich nie wieder in die Wohnung reinkomme. Ich möchte aber zwangsweise bis zur offiziellen Mietkündigung Ende November( wenn ich bis dahin überhaupt aus dem Mietvertrag rauskomme) wieder in die Wohnung zurück ziehen.( Brandenburg) Muss er mich reinlassen? Und wenn ja wie bekomme ich Zutritt wenn er sich weigert ? Falls es wichtig ist: Er wohnt seit 2000 dort, ich bin 2016 mit eingezogen ebenfalls als Hauptmieter. Habe ich nun mein Wohnrecht verwirkt weil ich ihm die Schlüssel gegeben, Strom abgmeldet und Nachsendeantrag gestellt habe? Und gesagt habe dass er die Wohnung übernehmen soll?Oder darf ich trotzdem darin wohnen bis ich selbst was finde bzw. aus dem Mietvertrag raus bin? Ich zahle ja immer noch Miete und bin auch noch offiziell dort gemeldet.In Brandenburg habe ich auch die besseren Chancen auf eine günstige Wohnung.

Wohnung, Recht, Mietrecht
Kündigung der Mietwohnung wegen falscher Unterstellungen?

UPDATE ZUM THEMA:

Die Vermieterin meiner besten Freundin hat jetzt die Kündigung zum 28. ausgesprochen und sie sollen jetzt auch noch die Anwaltskosten in Höhe von 800€ bezahlen!

Meine beste Freundin und ihr Mann wohnen mit ihrem 7 Monate alten Kind in einer Mietwohnung. Im haus wohnen noch 8 weitere Parteien. Außer von einer Partei werden sie täglich beschimpft, beleidigt und ihnen werden Dinge unterstellt. Banale Dinge wie: nackt durch die Wohnung laufen, beim Sex zu laut sein (Kinder aus dem Haus stehen schon vor der Wohnungstür und lauschen!!), sie würden ihr Kind alleine lassen, sie gehen mit ihrem Kind nicht spazieren, altes Brot gehört angeblich nicht in den Biomüll. Also wirklich nur Dinge, um irgendwie zu versuchen, die kleine Familie aus dem Haus zu ekeln. Schlimm wird es, das Geschichten über eine angebliche Vergangenheit als Alkoholiker, Schläger und Drogenabhängige verbreitet werden (Einem der Mieter gehört in der Stadt ein Kiosk, in dem meine Freundin als Jugendliche am Wochenende einkaufen ging) Diese Dinge werden mehrmals in der Woche der Polizei und dem Vermieter gemeldet! Die Vermieterin ist psychisch angeblich am Ende und hat einfach Mal der kleinen Familie gekündigt, als Grund hat sie angegeben, das die Miete nicht immer pünktlich kommen würde, dabei sagte sie, sie müsse ja irgendeinen Grund angeben!! Meine beste Freundin ist wirklich am Ende, da sie bald auf der Straße sitzen werden. Wohnungen sind mehr als knapp und völlig überteuert. Eine andere Wohnung können sie sich definitiv nicht leisten!

Was können sie tun? Sind die Mietparteien und der Vermieter im Recht? Dürfen sie wegen Hörensagen einfach kündigen? Es gibt keinerlei Beweise für die ganzen Anschuldigungen, da sie völlig aus der Luft gegriffen sind.

Recht, Mietrecht
Mietminderung bei verzogene Fenster & Terrassentür, defekte Außenwasserleitung?

Hallo,

ich wohne seid drei Jahren in einem Holzhaus.

Mein Vermieter hat seit meines Einzuges nichts mehr am haus gemacht.

Im folgenden geht es um zwei bzw. drei Ereignisse.

1. Im Winter von 2016 - 2017 ist die Wasserleitung außen am Haus für die Bewässerung des Gartens auf Grund der Witterung kaputt gegangen. Diesen Schaden musste ich auf eigene Kosten von einem entsprechenden Fachmann reparieren lassen, was vollkommen gerechtfertigt war. Die Reparatur fand im Sommer 2017 statt.

Im März diesen Jahres ging diese Leitung erneut kaputt, was in diesem Fall aber nicht auf den Winter und damit auf das gefrorene Wasser in der Leitung zurück zu führen sei. Hierüber informierte ich umgehend den Vermieter, der sich um die Angelegenheit kümmern wollte und einen Fachmann zur ersten Begutachtung des Schadens schicken wollte. Seid her kann die Wasserleitung nicht mehr genuzt werden. Dies ist mittlerweile etwas mehr wie vier Monate her. Auf Nachfrage heißt es, das er niemanden finden würde, der derzeit Zeit für die Begutachtung und/oder Reparatur hat. Frage: Bin ich als Mieterin in der Pflicht mich nun darum zu kümmern obwohl sich der Vermieter der Sache schriftlich angenommen hat? & kann ich in hier eine Mietminderung geltend machen, wenn ja in welcher Höhe?

2. Im Winter 2017 - 2018 viel mir auf, dass die Fenster im Erdgeschoss so wie im Obergeschoss undicht sind, und immer ein kalter Luftzug hin durch kommt. Bei vier Fenstern deutlich spürbar und bei zwei Fenstern nur leicht spürbar. Auch hierüber ist mein Vermieter umgehen Informiert worden. Er hat damit schon gerechnet, da bei einem Holzhaus die Fenster regelmäßig nachgezogen werden müssten, so seine Aussage. Er wollte sich um einen Fachmann kümmern, der die Fenster neu einstellt. Dies ist mittlerweile etwas über fünf Monate her. Auch hier die Aussage, nach mehrmaligem Nachfragen, er finde keinen Fachmann der Zeit hätte die Reparatur vorzunehmen. Er kümmere sich aber. Hier ebenfalls die Frage wie bei der Wasserleitung für den Garten.

3. Zum Winter 2017 hin fing die Terrassentür an zu schleifen. Dies war am Anfang nicht störend und kaum auffällig, doch desto wärmer es im Jahr 2018 wurde, wurde das Schleifen immer auffälliger. Zeitgleich mit den Fenstern informierte ich den Vermieter auch über die schleifende Tür. Dies wollte er über den gleichen Fachmann abwickeln lassen, da er der Ansicht ist das die Tür nur nachgezogen bzw. neu justiert werden müsse. Mittlerweile kann man diese Tür seid April 2018 nur noch mit einem immensen Kraftaufwand des ganzen Körpers öffnen. Hier ebenfalls die Frage wie bei 1. & 2. .

Ich bedanke mich im Voraus schon einmal für die Rückmeldung und die Mühe

Recht, Mietrecht, Mietminderung
Zugang zum Keller über die Außentreppe? Stellplatz vom nachb?

Guten Abend

Folgendes hat sich zugetragen: ich bin mit meinem Sohn zu meinem Lebenspartner in die Wohnung eingezogen, meine Möbel und Kartons die nicht in die Wohnung passen lagerten wir erst einmal in seinem Kellerraum. Den Keller können wir einmal über den Haupteingang durch den Hausflur erreichen, (sehr schmaler Durchgang) und einmal über die Außentreppe. Damit ich als Frau nicht so einen weiten Weg mit den schweren Möbeln habe, parkte ich den Anhänger rückwärts vor der Außen Kellertreppe. Sofort kam der Nachbar heraus und forderte mich sehr unhöflich auf sofort den Wagen dort weg zu stellen da es sein gemieteter Stellplatz wäre. (Er besitzt nicht einmal einen Pkw)

Die Auffahrt/der Stellplatz ist von der Straße aus gepflastert direkt zur Kellertreppe. Es mag ja sein das der Nachbar den Stellplatz gemietet hat, nach meinem Rechtsverständnis jedoch müsste er uns in solchen fällen den Zugang beziehungsweise das Weg Recht zugestehen.

Die Außen Kellertreppe ist ja für jede der vier vorhandenen Mietwohnungen vorgesehen.

Nun die Frage, darf der Nachbar uns wirklich die Nutzung der „Auffahrt“/(seinen Stellplatz )Verwehren?

Bei einer Nutzung von circa 15 Minuten Bedarf es da die Stimmung Des Nachbarn wenn er die Auffahrt als PKW Parkplatz gemietet hat?

Ich hoffe ich habe mein Anliegen deutlich formuliert und freue mich auf Antworten. Liebe Grüße

Recht, Mietrecht, Auto und Motorrad
Nachbarin nervt wegen Hausordnung. Was kann ich tun?

Hintergrundinfo: MFH mit 6 Parteien.

Haus-/Putzordnung ist nicht im Mietvertrag hinterlegt und wird wöchentlich zwischen den Parteien durchgegeben.

In der Putzordnung wird festgelegt, dass die Mieter einmal in der Woche den Garagenhof, Gehsteig, Treppenhaus und Keller putzen muss.

Seit einigen Wochen geht uns die im EG wohnende Nachbarin (ebenfalls Mieter, Anfang 50, alleinstehend) auf den Sack, weil wir das Haus nicht Samstags obwohl wir seit Einzug immer an Sonntagen putzen. In der Hausordnung ist auch nicht festgelegt an welchem Tag die Reinigung erfolgen muss.

Uns ist auch aufgefallen, dass einige der Parteien überhaupt nicht putzen. Langsam reicht es uns, dass ausgerechnet wir, die sorgfältig unseren "Pflichten" (wie gesagt, nicht im Mietvertrag hinterlegt) nachgehen gepiesackt werden und wir sehen es langsam nicht mehr ein warum wir uns überhaupt die Mühe machen.

Frage 1: Der Keller besteht aus zwei Räumen. Links und rechts im Treppenhaus (Kann man sich wie zwei Wohnungen vorstellen). Unser Kellerabteil ist im kleineren, rechten Raum. Sind wir verpflichtet den ungenutzten linken Raum zu putzen? Im linken Raum befindet sich auch ein Waschkeller. Unsere Waschmaschine ist aber in der Wohnung.

Frage 2: Gleiche Geschichte gilt für den Garagenhof. Wir haben kein Auto und nutzen demnach auch nicht den Hof. Muss ich da kehren?

Frage 3: Was kann ich gegen diese Mieterin tun? Ich habe langsam das Gefühl, dass sie es nur tut, weil wir die neuen und jüngsten Mieter sind und uns nicht wehren können. Sie hat uns auch damit gedroht, der Vermieterin zu "petzen" falls wir weiterhin unseren Pflichten nicht nachgehen. Wtf?

Wir verzweifeln und haben uns auch schon überlegt auszuziehen, aber es muss eine bessere Lösung geben um die untervögelte Dame in ihre Schranken zu weisen.

Danke im Voraus!

Recht, Mietrecht, Hausordnung, Nachbarn, Streitigkeiten, Mehrfamilienhaus
Müssen auf der Terrasse die Vorhänge als Sichtschutz weg?

Hallo allerseits,

wir haben folgendes Problem.

Wir wohnen als Mieter in einer Doppelhaushälfte inkl. Terrasse.

Jeder DHH hat den gleichen Anteil an Terrasse welche mittig durch eine feste Abtrennwand geteilt ist.

Also, weder die eine noch die andere Partei kann also zum anderen rüber schauen.

Die Haushälfte die wir bewohnen gehört unserem Vermieter und die andere Hälfte gehört dem Bruder des Vermieters (diese sind auch noch seit Ewigkeiten sehr zerstritten).

Vor unserer wie der anderen Terrasse gibt es einen Gehweg, der auch ausgiebig genutzt wird. Problem hierbei ist, dass wir die vordere Hälfte haben und somit den Verkehr der Nachbarn und andere die auf dem Hof sich aufhalten mitbekommen und wir einfach nicht ungestört auf der Terrasse sitzen können.

Aus diesem Grund haben wir mit Einverständnis unserem Vermieters innen Vorhänge mit einem Seilsystem aufgehangen. Nichts wurde am Boden oder an der Fassade verschraubt.

Die Vorhänge wurden zu Ostern 2017 erstmal montiert und im Spätsommer 2017 wieder komplett demontiert (Zwischendurch wurde auch so des öfteren mal alles komplett aufgezogen).

Dann wurden diese in diesem Jahr 2018 im April wieder montiert (wie auch letztes Jahr). Jetzt haben wir Post vom Anwalt bekommen den der Eigentümer der anderen Haushälfte beauftragt hat (der zerstrittene Bruder) und verlangt das entfernen der Vorhänge.

Hätte er da nicht müssen früher mal tätig werden?

Jetzt nach 17Monaten Gesamtzeit wovon die Vorhänge insgesamt 10Monate (letztes Jahr 6Monate und in diesem Jahr bereits 4Monate) hängen, kommt ihm der Gedanke, ich will das nicht mehr.

Warum er das tut ist uns völlig klar, nämlich wegen der Streitigkeiten zwischen den Brüdern und wir werden nun instrumentalisiert und mit den den Streit hineingezogen um seinen Bruder eins auswischen zu können.

Aber nun gut, uns geht es nur darum, ob er jetzt nach fast 1,5Jahren einfach veranlassen kann das die Vorhänge weg müssen?

Unser Vermieter erlaubt es nach wie vor. Gibt es da nicht eine Frist wo der Bruder hätte was machen können oder kann er zu jeder Zeit seine Meinung ändern?

Für Anregungen und Tipps wäre ich sehr verbunden.

Recht, Mietrecht, Doppelhaushälfte, Sichtschutz
Muss ich meine Katzen abgeben?

Hallo zusammen,

ich bin vor ca. einer Woche umgezogen. Ich habe zwei Katzen. Im Mietvertrag der neuen Wohnung steht, dass Hund und katzenhaltung untersagt ist, außer alle anderen Mieter sind damit einverstanden. So wurde es auch mündlich vereinbart. Nun bin ich einen Tag zur neuen Wohnung gefahren, habe alle Nachbarn gefragt und alle waren einverstanden. Leider habe ich eine Mieterin nicht antreffen können. Durch den Umzug hab ich es leider verschwitzt nochmal nachzufragen.

Jetzt wohne ich mit meinen zweien dort und bekam Anfang der Woche einen Anruf vom Vermieter. Die besagte Nachbarin, die ich nicht angetroffen habe, hat meinem Vermieter eine E-Mail geschickt, wo sie schreibt, ihr Sohn (ca.14 Jahre) hätte eine lebensbedrohliche katzenallergie. Aus verschiedenen Quellen wüsste sie, dass die Haare durch jede Ritze dringen und er soll das Problem schnell lösen. Sprich: ich soll meine Babys abgeben.

Man sollte wissen, dass Sie im Erdgeschoss wohnt und ich im Dachgeschoss. Das Treppenhaus wird abwechselnd gewischt und nur der eigene Bereich. Ich hänge meine Wäsche auch nicht im gemeinschaftskeller auf und reinige meine Wohnung regelmäßig. Ihr Sohn kommt nicht ansatzweise mit meinen Tieren in Kontakt und durchs Treppenhaus geht er nur kurz. Meine Katzen sind reine wohnungskatzen. Sie sind alles was ich besitze und habe sie seit sie 6 Wochen alt sind.

Wie stehen meine Chancen die Tiere zu behalten ? :(

über jede Antwort würde ich mich freuen!

Viele Grüße

Rolf68

Wohnrecht, Allergie, Katze, Mietrecht, Nachbarn
Als Mieter Bagatellschäden/Kleinreparaturen zahlen im Welchem Rahmen?

Hallo zusammen,

in meiner aktuellen Wohnung hab ich paar Schäden die durch Gebrauch entstanden sind und weil die Teile zudem Alt sind.

Bei mir ist die Spülfunktion der Toilette defekt und die Badezimmer Tür fällt immer raus. Zudem ist bei einer Rolllade der Gurt gerissen.

Toilette wurde repariert aber die Badezimmer Tür noch nicht und Rollläden.

Die Rechnungen soll ich zahlen.

Hab in meinen Mitvertrag reingeschaut und folgendes gefunden.

§10 bagatellschäden/Kleinreparturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgenden angegeben Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten am denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtung für Wasser,Strom Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUr, maximal 320,- zzg. MwSt im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ( Kalt ) ( bei mir 800 Euro )

Meine Frage nun wen die Toiletten Reparatur über 100 Euro kostet gilt dann der Fall mit den 80Euro oder der mit den max. 320Euro.

Ist die 320 für mehrere Reparaturen gedacht?

Denke zwar nicht das die Toiletten Reparatur teuer wird aber die Badezimmer Tür könnte echt Teuer werden, zudem ist mir auch klar dass ich keine Differenz zahlen muss.

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten, Auto und Motorrad
Opa hat Wohnrecht, wir wohnen zusammen, darf ich meinen Onkel rauswerfen?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Mutter hat besagtes Haus geerbt, mein Opa, er hat lebenslanges Wohnrecht, wohnt im Erdgeschoss und ich in den oberen zwei Etagen.

Es handelt sich nicht um zwei Wohnungen streng genommen, ich habe für den oberen Bereich im Flur eine Tür einbauen lassen für die nur ich einen Schlüssel habe. Die Küche im Erdgeschoss teilen mein Opa und ich uns so wie auch abstellflächen im Keller, wie auch den Garten.

ich habe einen Mietvertrag und bin auch dort im Haus gemeldet.

jetzt geht es um das eigentliche Problem.

Mein Onkel und ich haben unlösbaren Streit. Er besucht natürlich meinen Opa, seinen Vater. Wogegen ich allerdings auch nichts habe, ist schließlich sein Vater.

Mein Onkel beschimpft und brüllt mich sobald er mich sieht grundlos an, und mein Großvater will sich daraus halten. Er sagt zu mir nur tue was du tun musst zu mir.

meine Frage ist, da ich mich in den Gemeinschaftsräumen nicht normal bewegen kann wenn er da ist, ob ich ihn der Wohnung verweisen darf und ihm ein Hausverbot aussprechen darf, und ob das auch gilt wenn mein Opa seinen Besuch wünscht.

ich möchte es ehrlich gesagt soweit nicht kommen lassen, werde ich auch denke ich nicht, aber ich würde ihm das gerne vor Augen halten, dass ich diesen Schutz gehen könnte.

Klar kann ich das auch einfach jetzt daher sagen um ihm zu drohen, aber ich drohe nicht gerne mit hohlen Nüssen.

ich hoffe das er sich nach der Drohung zusammen reißt und mir einfach aus dem Weg geht, wie ich ihm auch aus dem Weg gehe.

Wohnrecht, Familie, Recht, Mietrecht, Hausverbot, Streit, gesetzlich

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