Angenommen in Deutschland tritt ein Kriegsfall ein. Müssten dann die Zivilisten auch an die Waffen und verteidigen? Horsti Borsti weiß, dass die Wehrpflicht (Zivildienst?) abgeschafft wurde. Allerdings erinnert er sich daran, dass er kurz nach der Abschaffung einen Brief vom Kreiswehrersatzamt bekam', in welchem sinngemäß so etwas stand' wie "Im Kriegsfall müssen sie dennoch in den Wehrdienst eintreten."
Was bedeutet das für Horsti Borsti? Welche Rechtslage liegt tatsächlich vor?