Rechtliches Vorgehen gegen Handwerker - was ratet ihr mir?

Hallo zusammen,

ein Handwerker hat bei mir den Schlüssel nicht wieder zurückgegeben (Generalschlüssel!) und einige Leistungen nicht erbracht wie angeboten.

Dummerweise habe ich ihm bereits vorab alles bezahlt ... nun meldet er sich nicht mehr. Reagiert nicht auf Mails/sms/Anrufe und ist auch nicht unter seiner Adresse zu erreichen.

Wie ich mitbekommen habe, hat er wohl massive private wie auch wirtschaftliche Probleme.

Aber mich einfach so hängen lassen ist nicht. Ich habe ihm via Einschreiben mitgeteilt, dass ich gegen ihn vorgehe, wenn er den Schlüssel nicht zurückgibt und die restlichen Arbeiten erledigt.

Dass er den Schlüssel hatte kann ich beweisen (Zeugen). Das er nicht alles geleistet hat wie angeboten ist ersichtlich. Das er das Geld schon bekommen hat .. naja - ggf komplizierter, aber nur wenig. Er hat 5 mal Teilbeträge erhalten. Jedesmal habe ich auch eine entsprechende Rechnung erhalten mit Bestätigung - nur eben das letze mal nicht ... . Dass ich ihm das Geld gegeben habe, dafür gibt es auch einen Zeugen.

Wie vorgehen? Ich will ihm keinen unnötigen Ärger machen und habe ihn das auch wissen lassen, dass wir eine Lösung finden ... aber er meldet sich nicht. Und ohne die letzte Rechnung kann ich hier nichts steuerlich ansetzen und muss zudem einige Dienstleistungen erneut einkaufen. Das FA wird sich freuen ...
Zudem musste ich eine komplett neue Schließanlage für über 1000 EUR, die ich ihm nun auch gerne in Rechnung stellen möchte.

Anzeige bei Polizei? Oder gleich Privatklage? Oder beides ... . Muss auf alle Fälle was machen allein, um dem FA gegenüber zu zeigen, dass ich dran bin ...

Rechtsberatung, Unterschlagung
Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler / Wasserzähler?

Hallo,

big problem!

Großes Haus mit 3 geplanten Wohneinheiten. Mit in Summe ca 40 Heizkörpern.

Wohnung 1 hat Wasserzähler (zuminstet die möglichkeit diese zu installieren) Wohnung 2 hat keine Wasserzähler und auch keine echte (wirtschaftliche) Option diese zu installieren. Wohnung 3 hat keine Wasserzähler, aber ggf eine Option diese einzubauen ...

Wärememengenzähler für jede Wohnung gibt es NICHT .. und es ist wohl auch nicht möglich diese einzubauen ... es gibt nur EINEN Heizkreislauf ... .

Die Wohnung 1 soll vermeitet werden. Die Wohnung 2 ist vermeitet, aber die ABrechnunge wie auch immer diese erfolgt ist kein Problem (Familie ... aber nicht Eigentümer) Die WOhnung 3 istz aktuell unbewohnt und soll über die nächsten 3 Jahre sanniert und dann erst vermietet werden.

Problem ist, dass a) Messgeräte an jedem Heizkörper recht teuer werden und vor allem die Heizkörper der Wohnungen 2 und 3 über die nächsten 3 Jahre getauscht werden - was bedeutet, dass ich bei neuem Heizkörper jeweils die Geräte nochmal kaufen muss (wobei Wohnung 3 die nächsten 3 Jahre keine Heizkosten erzeugen wird) ... ZUDEM bringen die Geräte an den Heizkörpern nicht wirklich was nachdem wie ich das verstanden habe, da man wohl noch den Wasserverbrauch zugrundelegen muss pro Wohneinheit richtig? b) wegen fehlenden Wasseruhren auch der Wasserverbraucht nicht richtig abgerechnet werden kann ...

Was kann ich machen?!?

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich nicht einfach "warm" vermieten und Heizung und Wasser pauschal abrechnen, sofern ich nicht möbliert vermiete ... richtig?

Oh Mist .. habe ich echt unschönes Problem an der Backe und hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke vorab!!

Mietrecht, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Wärmemengenzähler