Hallo,

ich bin Mieter im Erdgeschoss eines zwei Parteinhauses. Hinter dem Haus ist ein Garagenhof mit 4 Garagen.

3 dieser Garagen sind von der Straße aus befahrbar. Die Äußerste ist durch eine Hecke von der gepflasterten Fläche aus abgetrennt und kann von uns aus nur als "Gartenhaus" genutzt werden. Ist das so Rechtens? Ich hätte gerne ein Stellplatz für mein Auto und weiß daher nicht wie ich das mit dem Vermieter klären soll.