Die Tür ist Altbau. Meine alten Vermieter haben mir eine Rechnung von 425,- in Rechnung gestellt. Ich habe auch schon ein Anwalt eingeschaltet, er sagte, das ich nichts zahlen muss, da ich die Tür nicht vorsätzlich beschädigt habe. Meine alten Vermieter haben auch einen Anwalt und der behaart darauf, dass ich zahlen muss. Somit haben die die Kosten von meiner Kaution abgezogen und meine Betriebskosten auch, obwohl ich nicht mal weiß, wie hoch die Betriebskosten sind, da ich noch kein Schreiben bzw. Rechnung bekommen habe. Muss ich die Glasscheibe bezahlen oder müssen das die Vermieter zahlen? Ich habe leider keine Anhaltspunkte, was fuer ein Zeitwert dieser Tür beträgt. Aber ich füge ein Bild hinzu. Ich freue mich auf hilfreiche Antworten, da ich mir trotzdem unsicher bin.