Es handelt sich um das ehemalige Elternhazs und einer sehr offenen Gartengestaltung sus dieser Zeit. jetzt wurde ein Zaun gezogen. Aus dem Küchen- und Arbeitszimmerfenster möchte Vermieterin weiterhin über das Grundstück schauen können. Das bedeutet, dass da nichts stehen dürfte, was unsere Privatsphäre gewährleisten würde. Wir säßen auf dem Präsentierteller für sie und alle anderen Nachbarn, denn am Ende ihrer Sichtachse ist ein Pad, wo einiger Fussverkehr läuft. Auch ist diese Rasenfläche der Ort, wo Sonne hinkommt. Wie weit reicht ihr Recht als Eigentümerin und Nachbarin, uns zu verbieten etwas zu gestalten ... schliesslich sind wir ja Besitzer. Der Mietvertrag ist ein üblicher von Haus und Grund. Daraus entnehme ich, dass wir das was da ist zwar pflegen müssen aber nicht wirklich nutzen können. Hoffe, dass uns jemand erwas dazu sagen kann ... achso: wir kennen dieVermieterin schon lange, da wir vorher bereits ein andeees Haus gemietet hatten. Dort war gartengestaltung erlaubt. Bevor der nicht blickfichte Zaun gezogen wirde hatten wir darum gebeten, dass sie auf Privstspäre achtet. Hat sie nicht getan.