Vermieterrecht bei Trennung der Mieter?

Aktueller Stand zur unten genannten Thematik:

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen zu meiner ursprünglich gestellten Frage.

Ich habe heute die schriftliche Kündigung des NOCH Ehemannes erhalten mit dem Hinweis, dass die Dame und ihr Kind weiterhin in der Wohnung bleiben werden. Die Frau befindet sich derzeit im Ausland und kommt Ende April zurück. Er hat mitgeteilt, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat. Die Dame hat sprachliche Barrieren und wird wahrscheinlich Sozialhilfe empfangen. Mir ist nicht bewusst, wie lange die Dame Sozialhilfe bekommen würde und ob die Wohnung mit 78qm eventuell zu groß für Mutter und Kind wäre. Mir persönlich ist dies zu riskant, da ich einen beträchtlichen Anteil meines Darlehens durch die Einnahmen begleichen muss. Durch die unterschiedlich Aussagen hier im Forum, ist mir nicht ganz klar, ob der Mann aus dem gemeinsamen Vertrag einfach raus kann od nicht. Darf ich die Kündigung schriftlich absagen? Inwiefern kann ich agieren, damit es nicht zu spät ist? So langsam mache ich mir wirklich Sorgen.

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüße,

Otto

Uursprünglich Frage:

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin Vermieter einer 2 Zimmerwohnung. Aktuell leben ein Ehepaar und ein Kleinkind drin. Beide stehen im Mietvertrag drin. Der Mann möchte sich trennen und sucht sich bereits ein neue Wohnung. Die Frau will in der Wohnung bleiben, kann aber aus Grund von Sprachbarrieren und dem Kind nicht erwerbstätig werden. Die Frau will aber in der Wohnung bleiben.

Wie kann ich mich als Vermieter absichern? Ich habe die Befürchtung, dass es zu einem Mietausfall kommt und ich somit meinem Darlehen bei der Bank nicht mehr nachkommen kann. Für Ratschläge ware ich sehr dankbar! Viele Grüße

Mietrecht, Vermieterrecht
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