Hallo,

mit ist ein schwerer Gegenstand auf eine Emaille-Badewanne gefallen, dabei ist ein kleines Stück heraus gebrochen, 0,8x0,8cm, am äußeren Rand. Diesen Schaden haben wir dem Vermieter gemeldet und das ganze von unserer Haftpflicht abwickeln lassen, soweit so gut. Jetzt sind wir bereits vor 4 Monaten ausgezogen und auf Nachfrage zur Rückzahlung der Kaution sagt mein Vermieter jetzt das er mit der Regulierung der Versicherung, ca. 260€ für eine fachgerechte Reparatur, nicht einverstanden ist und darauf besteht, das die Wanne ausgetauscht werden muss, da der Schaden irreparabel sei. Aufgrund dessen behalte er die Kaution ein, dazu hat er mir ein völlig übertriebenen KVA für einen Austausch geschickt, da er sich auch gern privat einigen möchte. Auf Nachfrage einer Rechnung für die Wanne, sagte er er könne diese nicht mehr auffinden, das müsste doch absolute Vorraussetzung für einen KVA sein oder jegliche Verhandlungen?!

Ich sehe absolut nicht ein für so einen geringen Schaden einen Austausch zu zahlen..

hat hier jemand vielleicht Erfahrungen oder genug Kenntnisse fürs Mietrecht? Über jede Hilfe wäre ich dankbar!

Vg Ben