Vermieter akzeptiert Nachmietervorschlag, aber trotzdem ...?

Wir möchten so schnell wie möglich aus unserem gekündigten Mietvertrag (unbefrist. Mietwohnungsvertrag) und boten unserem Vermieter eine Liste von Nachmietern, die sofort übernehmen würden. Einer Familie auf unserer Liste unterzeichnete der Vermieter bereits einen Mietvertrag, jedoch erst zum 01.05. Absprache mit dem Vermieter und den Wohnungsinteressenten auf unserer Liste war der 01.04. Die Übernahme zum frühen Termin haben wir sogar schriftlich von den Wohnungsinteressenten. Die ausgewählten Nachmieter haben noch nicht den Vertrag unterzeichnet. Wir haben die Wohnung in gutem Zustand bereits vergangene Woche bei einem Ortstermin übergeben. Dabei verlangte der Vermieter bereits einen Schlüssel, den er von uns auch bekam. Am vergangenem Samstag, den 31.03., haben wir die schriftliche Kündigung nach der mündlichen nachgeholt und die Wohnung sauber mit allen Schlüsseln übergeben. Reguläres Vertragsende wäre also der 30.06.

Wir sagen: Voraussetzung war die Übernahme zum 01.04. und mit dem Akzeptieren unseres Nachmieters, der anfänglich auch mit diesem Termin einverstanden war, sind wir raus. Der Vermieter möchte uns zum 30.04. aus dem Vertrag lassen. Dafür möchte er die Kaution von einer Kaltmiete für den Monat April behalten und dabei die Wohnung sofort an die Nachmieter übergeben. Damit diese in Ruhe renovieren können.

Sind unsere Karten gegen der Vermieter gut? Den potentiellen Nachmieter wegen seiner Unterschrift unter unserer Vereinbarung (zum 01.04. zu übernehmen) in Haftung zu nehmen, wird wohl nutzlos sein, da wir in der Vereinbarung stehen haben, daß "bei Zustandekommen eines Vertrages" es der 01.04. sein soll. Sie haben aber ja den angebotenen Vertrag (zum 01.05.) noch nicht unterzeichnet.

Was tun?

Wir sind dankbar für jeden Hinweis!

Im Mietvertrag haben wir folgende "Nachmieterklausel": "Stimmt der Vermieter während der befristeten Dauer eines Mietvertrages grundsätzlich einem Nachmieter zu, so gilt die Aufhebung des Mietvertrages gegen Stellung eines Nachmieters nur dann als wirksam getroffen, falls eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung über die Konditionen, zu denen ein Nachmieter gesucht wird, zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurde. Das Angebot an den Vermieter, einen Nachmieter zu suchen, bedeutet nicht die stillschweigende Aufhebung des Mietvertrages. Dies gilt selbst, wenn der Vermieter ein derartiges Angebot mit Stillschweigen beantwortet."

Recht, Mietrecht, Kündigungsrecht
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