Hallo Gemeinde

Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

Wir haben bei uns eine Einfahrt zu einer Garage welche vom Mieter des EG genutzt wird. Die Stellplätze für die Mieter vom ersten und zweiten OG befinden sich auf der vorderen Seite des Hauses. Nun ist es so, daß der Mieter des EG ein Fahrzeug direkt vor der Garage stehen hat und das zweite Fahrzeug sofort am Anfang der Einfahrt stehen hat sodas wir mit unserem Fahrzeug nicht bis zur Haustür zum be/entladen fahren können. In der Garage vom Mieter steht kein Fahrzeug aber Platz dafür ist in der Garage vorhanden wenn diese mal aufgeräumt wäre. Somit würde eins in der Garage stehen und eins könnte er direkt vor der Garage abstellen und die Einfahrt wäre bis zur Haustür frei.

Muss der Mieter eigentlich die Einfahrt bis zur Haustür für alle Mieter befahrbar lassen.

Gruß Chris