Hallo in die runde, vllt weiss hier jemand von euch, wie in diesem fall die rechtsgrundlage ist.

Folgendes Problem.

Ich bin im nov 2017 nach 4 jahren aus einer altbau whg ausgezogen. Hatte fristgemäß gekündigt , alles korrekt geschehen.

Mein ehem. Vermieter übergab vor 2 jahren sein haus (4 WE) an eine whg.-verwaltung, weil er mit der verwaltung überfordert war.

In meinem Mietvertrag steht auch eine dieser klauseln, zwecks auszug- schönheitsreparaturen usw. rein rechtlich gelten diese nur bedingt. Darum gehts auch gerade nicht. Ich habe alle räume korrekt neu geweisst und komplett gereinigt. Leider ist mir beim auszug ein bild auf eine Heizungsrohrverkleidung gefallen. Eine ca. 90cm lange, alte und poröse pressspan leiste ging dabei kaputt. Ich hab diese dann noch ordentlich demontiert, so dass das heizungsrohr in diesem bereich frei lag.

bei der wohnungsübergabe erschien nur die sekretärin mit einem übergabe/ abnahme protokoll, welches jeder beschreibung spottet.

Für jeden raum gab es 2 häckchen zu setzen, entweder "unrenoviert' oder 'renoviert'.....nicht mehr nicht weniger. Sie schrieb allerdings überall noch geweisst dazu.

Sie notierte sich auch die fehlende leiste. Ich fragte sie dann noch, wie lange sie mir hier eine frist zur ausbesserung setzen und ob mir bitte auch von ihrer Seite einen kostenvoranschlag schicken würden. Alles kein problem bis dahin....

Nach 1 Woche erkundigte ich mich, wie lang denn nun die frist sei, oder wann der Kostenvoranschlag da sei. Keine Reaktion. 1 woche später fragte i erneut nach...wieder keine antwort, bis ich daraufhin am 27.2.2018 eine email bekam, mit dem kurzen vermerk " im Anhang finden sie die Rechnung für die instandsetzung der Verkleidung " und dass diese Summe von meiner kaution einbehalten wird

Mir hat es echt den atem geraubt.

Mir wurden jetzt 289,-€ von einer heizungs und sanitär firma, für das anbringen einer 90cm langen und 7cm hohen leiste in rechnung gestellt.

Die rechnung kam als anhang in einer email.

Ein bekannter hat eine heizung & Sanitär firma und meinte zu mir, dass die rechnung 'stinkt' . Es käme ein std.-lohn von knapp 250,-€ dabei heraus.

Das ist das eine, aber die andere sache betrifft ja nun diesen verwalter, der mein anliegen komplett negiert hat, denn mir wurde keine frist genannt, noch bekam ich einen Kostenvoranschlag. Selbst wenn diese leiste unter die 8% oder aber 150,-€ im jahr fällt, wo ich bis zu dieser summe die kosten zu tragen habe, stinkt das für mich nach Abzocke, oder auf dummfang gehen.

Wie oder was würdet ihr in dieser Situation jetzt verfahren. Ich hab übrigens leider keine Rechtsschutz.

Ich bin für jeden hilfreichen tip oder rat sehr sehr dankbar.

Lieben dank und gruss, die eddy