ALG 1 vertragswidriges Verhalten?

Hallo,

es geht um das Arbeitslosengeld 1.

Ich war vom 08.01.-12.01.18 bei einer Leihfirma beschäftigt.

Ich konnte die Arbeit nicht aufnehmen, da ich krank geworden bin, somit hab ich das dem Arbeitgeber mitgeteilt und die AU am 09.01.per Fax zugesendet sowie postialisch das Orginal.

Heißt ich habe gar nicht die Arbeit aufgenommen und bin seit dem ersten Arbeitstag krankgeschrieben, der Arbeitgeber mit dem ich per Mail kommuniziert hatte, hatte mich am 11.01.18 gekündigt. ( Gründe wurden nicht genannt) ich wurde sozusagen tyrannisiert vom Arbeitgeber, ob ich am 15.01 die Arbeit wieder aufnehmen kann und das schon am ersten Tag des Krankentages. Da ich aber so von dem Virus zerstört war hab ich tagsüber geschlafen und konnte somit den Arbeitgeber nicht antworten.

Zitat per Sms vom Arbeitgeber:

Sie sollten zukünftig Ihr Verhalten Gegenüber Ihren Mitmenschen überdenken.Lesen Sie sich dafür einfach all Ihre eigenen Email's/SMS aus der nahen Vergangenheit durch.Ihre Außenwirkung ist leider letztendlich nicht mit der unsrigen arbeitsvertraglich nicht passend.Vor allem in Bezug auf unsere sehr sensiblen Kunden.

jetzt habe ich vom Arbeitsamt erfahren das sie den Bescheid nicht bewilligen können, sie schicken mir ein Schreiben zu das ich ausfüllen soll warum der Arbeitgeber angekreuzt hatte zwecks dem Vertragswidrigen verhalten. Ich muss es also schildern.

Meine Angst ist das ich eine Sperre erhalte.

Ich war krankgeschrieben und hatte am 09.01. dem Arbeitgeber mitgeteilt, das ich ihm am 11.01-12.01 Bescheid gebe ob ich am Montag arbeiten kann und am Donnerstag Abend hatte mich der Arbeitgeber gekündigt per Mail und postalisch.

Ich werde am Montag den Arbeitgeber anrufen und ihn bitten das Vertragswidrige verhalten zu ändern, ansonsten muss ich zum anwalt denn ich denke mit dem Schreiben was ich vom Arbeitsamt erhalte werde ich alleine nicht durchkommen, weil die werden es dann prüfen und meistens scheitert dann der Arbeitnehmer daran.

Das Arbeitsamt hat mir noch die Nummer von dem Recht für soziales gegeben bzw Arbeitsrecht aus Berlin.

was kann ich sonst noch tun?

Mein ein Problem ist das ich den Arbeitsvertrag nicht mehr habe und somit nicht sehen kann, was wirklich kleingedruckt drinsteht. Also fällt der Anwalt erstmal weg.

Bild zum Beitrag
Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Kündigungsschutz, Leiharbeit
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.