Kalte Wohnung, alte Fenster. Rechte?

Hallo ihr lieben.

Ich beschreibe erstmal ein wenig bevor ich dann meine endgültige Frage stelle.

Ich wohne seit einem Jahr schon mit meinem Freund in einer recht schönen Wohnung zusammen. Wir sind im September eingezogen letztes Jahr und hatten dort schon feststellen müssen, wie kalt die Wohnung doch ist. Der Winter wurde für uns dann sehr hart, denn die Heizungen funktionierten ständig nicht. Zudem kam auch noch, dass der Fußboden so kalt war, das man nur noch mit Schuhen in der Wohnung laufen konnte. Die Fenster sind alte Aluminiumfenster. Die haben dann im Winter förmlich geschwommen. Ich konnte ein Handtuch vor allen Fenster legen und die waren innerhalb von ein paar Stunden komplett nass. Die Vermieterin versprach bei der wohnungsbesichtigung, neue Fenster im Sommer einzusetzen. Leider vergeblich. Es wurde dann lieber die Garage bevorzugt... Im Sommer hatten wir dann so ein feuchtigskeitsproblem, dass ganz viele Silberfischchen zum Vorschein kamen. Nicht in einem Zimmer, sondern direkt in 3 anliegende! Wurden dann mit einfachen ködern hingehalten. Ich bin kronisch krank und habe Angst, dass sich das zu dolle auf meine Krankheit legt. Jetzt ist eigentlich noch ein Recht warmer September und der Boden ist wieder saukalt... Vor einem halben Jahr hatten wir einen relativ größeren Sturm gehabt, da konnte man ein Blatt Papier vor die Fenster halten und es hat sich richtig bewegt. Das wurde auch alles der Vermieterin geschildert, nur wurde bis jetzt nichts gemacht.

Meine Frage daher: Was kann ich machen? Was sind meine rechte ?

Danke im Voraus

lg lea

Gesundheit, Wohnung, Fenster, kalt, Mietrecht, Feuchtigkeit
Wie muss /kann ich meine Möbel dem Nachmieter überlassen?

Ich ziehe aus meiner Wohnung aus, Nachmieter ist gefunden bzw. hat den Mietvertrag bereits unterschrieben.

Bei der Besichtigung hatte ich gesagt, dass ich die Möbel von mir weitergeben möchte (wäre für mich sonst nur mit viel Zeit + Aufwand verbunden). Für Nachmieter ok gewesen.

Allerdings dann preisliches Problem bei der Einigung... Letztendlich wollte er nur die Hälfte zahlen von dem, was ich mir vorgestellt hatte. Also habe ich die Einrichtung entsprechend reduziert und eine Inventarliste erstellt. Diese hat der Nachmieter "korrigiert" (Dinge herausgestrichen, die er nicht haben möchte und Betrag weiter vermälert). Das Geld habe ich nun endlich überwiesen bekommen (einer Barzahlung bei Schlüsselübergabe mit dem Vermieter hatte ich widersprochen, das war mir angesichts der -wie ich schätze- schwierigen finanziellen Lage zu heikel).

So, nun meine Frage:

-Inwiefern muss ich mich an die "korrigierte" Inventarliste halten? Ich habe dem weder zugestimmt, noch etwas unterschrieben.

Darf ich Möbel "austauschen"? Z.B. werde ich bestimmt nicht den Geschirrspüler ausbauen lassen oder Kellerregale abmontieren. Das bleibt definitiv, auch wenn es durchgestrichen wurde. Aber kann ich z.B. stattdessen den Küchentisch und Kühlschrank mitnehmen?
Ich möchte schließlich nicht die Einrichtung verschenken, nur weil Nachmieter darauf pocht.
Oder hat das rechtliche Konsequenzen?

Und bin ich verpflichtet, herauszuräumen, was Nachmieter nicht gefällt oder ist das dann seine Sache?

Recht, Mietrecht, Nachmieter
Muss ich zum Auszug die Tapeten in meiner Wohnung entfernen?

Hallo,

ich habe letztes Jahr meine erste Wohnung bezogen. Die Vormieterin habe ich noch kennengelernt, aber in meinem Vertrag steht nichty von einer Übernahme der Wohnung. Die ist an sich nicht mehr besonders gut in Schuss.

Gestern war der Hauswart da und hat die Vorabnahme gemacht. Er meinte dann, die Wohnung ist so runtergekommen, ich brauche nicht zu streichen. Sobald ich ausziehe, würde die Wohnung von grundauf renoviert. Deshalb müsste ich jetzt zum Auszug die Tapeten runter holen, damit die Wohnung quasi renovierbereit ist. Eigentlich hätte das ja die Vormieterin übernehmen müssen, aber ich hätte die Wohnung ja so mit einigen ihrer Möbel übernommen und damit auch ihre Pflichten.

Nun steht im Internet überall, dass Schönheitsreparaturen, die das Runterholen der Tapete auf jeden Fall miteinbezieht (das habe ich auch bei der Verwaltung nochmal nachgefragt, die haben mir das so bestätigt), nur dann machen muss, wenn im Vertrag festgehalten ist, dass die Wohnung renoviert ist. Ist sie ja aber anscheinend nicht, sonst müsste sie ja nicht renoviert werden. Im Vertrag ist auch gar kein Zustand festgehalten, da steht nur "der tatsächliche Zustand der Wohnung ist im Übergabeprotokoll festgehalten". Im Übergabeprotokoll steht "Die Wohnung ist in vertragsgedecktem Zustand übernommen".

Irgendwie bin ich mit dem ganzen gerade etwas überfordert. Ich sehe überhaupt nicht ein, für die die verranzte Wohnung bereit zum Renovieren zu machen, nur weil ich ein paar Möbel übernommen habe. Der Hauswart meinte zu mir, es habe da schon Verfahren gegeben, aber das sei immer so eine Sache, wie die ausgehen. Verklagen will ich die jetzt auch nicht unbedingt, weil unnötiger Aufwand und mein Vater will ja auch seine Kaution bald wieder zurück. Gibt es sonst noch irgendwas was man da machen kann? Ich hatte schon überlegt, Mitglied beim Mieterverein vor Ort zu werden, aber das kostet aus 87 Euro im Jahr.

Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag
WG und Mietpreisbremse?

Guten Morgen Schwarmintelligenz,

hab heute gleich in der Früh zwei Fragen zum Thema Mietrecht, splitte sie aber auf, weil die Themen unterschiedlich sind - wenn aber ein Crack hier ist, mag er bitte auch die andere Frage anschauen, dankeschön :-)

Zur Frage 1:

Ich hab jetzt in einigen Berichten gelesen, dass die Mietpreisbremse dadurch ausgehebelt wird, dass die Wohnung einfach zur WG erklärt wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird zur Berechnung der Mietpreisbremse nicht die tatsächlich vermietete Fläche, sondern die ganze Wohnung herangezogen.

Fiktives Beispiel:

Eine Wohnung mit Küche, Bad, Wohnzimmer und 3 Schlafzimmer (jeder Raum hat praktischerweise 10m²^^) wird als WG für 3 Leute vermietet. Der Mietpreis liegt ebenfalls bei rechenfreundlichen 10€/m²

Aus meinem Verständnis zur Sozialadäquanz würde ich sagen, dass der Mieter sein Zimmer - 10 qm und jeweils ein Drittel von Küche, Bad und Wohnzimmer "anmietet", also 20qm, womit die Maximalmiete bei 200€ liegen wüde.

Irgendwie nachvollziehen könnte ich noch, wenn vom Gesetzesgeber keine Aufsplittung der Gemeinschaftsräume erfolgt, also der Mieter für seinen Raum und alle Gemeinschaftsräume voll zur Zahlung verpflichtet werden kann, also 4 Räume, entspricht 40qm sind max 400€.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe wird für die Mietpreisgrenze JEDER Raum voll gerechnet, also auch die Räume, die ja definitiv nicht vom Mieter bewohnt werden, da dort ja zwei andere WG Mitbewohner wohnen. In dem Fall wären das dann 6 Räume, 60qm 600€ im Monat. Und das von jedem?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber so eine Lücke nicht erkannt hat bzw. noch nicht geschlossen hat... daher geh ich mal davon aus, dass ich es falsch verstanden habe und die 2. Alternative die richtige ist - was ich immer noch bedenklich finde.

Kann einer von euch meine Vermutung bestätigen? Oder kennt jemand schon Urteile zu der Thematik? Ich hab leider wie gesagt nur Artikel gefunden, dass immer mehr Vermieter WGs vermieten anstatt die komplette Wohneinheit an eine Partei, um die Mietpreisbremse zu umgehen, aber ich finde nirgends einen rechtlichen Ansatz für die Thematik.

Herzlichen Dank und ich wünsche einen guten Tag!

LG
Dommie

Miete, Recht, Mietrecht, Wohngemeinschaft, Mietpreisbremse
Darf mein Ex meine Wohnung betreten?

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mit meinem Ex zusammen gewohnt (Mietvertrag lief nur auf ihn), seit April 2017 läuft dieser nur (!) auf mich, weil wir uns getrennt haben und er in der Kaserne wohnt (da hat er sich aber anscheinend erst vor 1 Monat gemeldet).

Er hat bei der Kündigung seines Mietverhältnisses im März 2017 gleichzeitig den Satz mit unterschrieben "Der Mieter sichert zu, die Wohnung sowie Nebenräume inkl. aller Schlüssel zum o. g. Datum vollständig geräumt und besenrein zu übergeben".

Jetzt ist ihm gestern eingefallen, dass er hier noch Sachen von sich drin hat die er haben will. Ich möchte ihn aber am liebsten nicht mehr wieder sehen (er hat mich damals verletzt mit der Trennung), habe ihm damals schon gesagt er soll alles mitnehmen und er war auch einmal hier. Erst haben wir uns mündlich geeinigt dass er die Wohnung ja wieder haben kann sobald ich eine neue habe, aber er wollte sie seit gestern am liebsten sofort zurück und den Mietvertrag wieder abändern lassen, ohne meine Einverständnis. Er wollte dann ein Schreiben aufsetzen dass ich bis Dezember 2019 noch hier wohnen dürfte, aber ich denke dass er mich dennoch raus werfen könnte wenn er ja allein im Mietvertrag steht zählt diese Vereinbarung vestimmt weniger ?!

Er droht mir mit der Polizei zu kommen um die Sachen rauszuholen (Schloss habe ich natürlich nach der Trennung austauschen lassen).

Ich wollte eine Auflistung haben damit ich diese Sachen raus stellen kann in den Flur im Dachgeschoss, er meinte bloß ich wüsste genau was es alles wäre und hat mich daraufhin blockiert.

Was soll ich jetzt am besten machen ?

Fühle mich auch etwas bedroht durch ihn. Und muss ich an dem von ihn genannten Termin den er haben will zur Ausräumung wirklich zu Hause sein und ihm die Türe öffnen?

Wohnrecht, Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Drohung
Untermieter belästigt durch Lärm, ist aber geistig behindert, was tun?

Hallo, in der Überschrift steht es im Prinzip schon. Mein Untermieter ist ein Fall fürs betreute Wohnen, kann aber grundsätzlich alleine wohnen. Er ist geistig behindert, aber nicht so behindert, dass er unzurechnungsfähig ist. Er kann in einem Moment klar genug sein, um mir Gesetzesvorschriften vorzulesen und im nächsten Moment jault er wie ein Schlosshund oder lacht diabolisch wie ein schechter Film-Bösewicht.

Mein Problem ist, dass er seit einigen Monaten mich fast um den Verstand bringt, weil er nicht nur laut Musik anmacht (was sich noch in einem guten Rahmen hält), sondern DERART laut mitJAULT und KREISCHT und BRÜLLT, dass ich ihn oben DURCH meine Lärm-Schutz-Kopfhörer höre!

Das Ganze findet dazu noch JEDEN Tag von 2 Uhr nachts bis 6 Uhr (nur Jaulen und Kreischen ohne Musik) und 6-11 Uhr morgens (mit lauter Musik dazu) und nochmal abends um 21 Uhr für ca. 2 Stunden statt.

Ich habe natürlich schon versucht, nett mit ihm persönlich zu sprechen und ihn zu bitten, das einzuschränken. Er warf mir daraufhin (rechtlich korrekt) vor, dass er ab Punkt 6 Uhr vertraglich Freiheit hätte, Krach zu machen. Nach Hin und Her einigten wir uns wenigstens darauf, dass er künftig erst ab 8 Uhr statt um 6 Uhr Musik anschalten würde, weil mein Argument, dass nicht jeder um 6 Uhr aufstehen würde, ihm irgendwie einzuleuchten schien. Seitdem geht die Musik statt 6:01 Uhr erst ab ungefähr 8:10 Uhr an. Sein Gejaule seit 2 Uhr nachts ist aber nach wie vor da und das eigentliche Problem bei der Sache. Auch ein Gespräch mit einem Angestellten des Vermieters (Gesellschaft) fürte nur zur einer 2-tägigen Besserung.

Dieser Mann bringt mich langsam um meinen Verstand. Die Wohnung über mir wird seit 15 Monaten stetig "be-bohrt", als ob die Mieterin alle 2 Wochen den Parkettboden rausreißt und neu verlegt, was die Sache auch nciht besser macht.
Ich bin dazu noch mit einer akustischen Filterschwäche belastet, was heißt, dass ich Geräusche sehr schlecht ausblenden oder ignorieren kann, weil ich Dinge fast gleich-intensiv höre.

Kurz gesagt: Ich habe Wutausbrüche, fluche wild herum und weine manchmal sogar, weil es für mich pure Folter ist, ich aber nicht ausziehen will, weil die Wohnung perfekt für mich ist.

Da aber keine Mietverträge im Einzelnen gebrochen werden, kann ich nicht wirklich etwas machen. Reden hilft auch nicht.

Was soll ich tun? Ich werd sonst noch irre.

Mieter, Recht, Mietrecht, Lärm, Behinderung, Lärmbelästigung, schwierige Situation, Weiss-Nicht-mehr-weiter
Fäkalschaden niemand tut etwas?

Wir Mieter (Mehrfamilienhaus) haben seit über einer Woche einen massiven Fäkalschaden im gemeinschaftlichen Wäschekeller. Weil Rohr verstopft gewesen, Wurzeln eines Baumes vorm Haus wohl auch ein Auslöser waren und, weil das Gebäude sehr alt ist.

Zum eigentlichen Problem: am Donnerstag vor einer Woche war ein Mitarbeiter einer Rohrreinigungsfirma da, der über 5 Std. lang versucht hat, den Schaden zu beseitigen. Am darauffolgenden Tag sollte er wieder kommen. Tat er bis heute nicht. Das Abwasser steigt immer weiter und wird in paar Tagen die Kellerräume fluten. Das gesamte Treppenhaus stinkt nach Fäkalien, es ist nicht mehr auszuhalten!!! Ich wohne im 3. Stock und selbst in die Wohnung zieht der Gestank ein. Mittlerweile riecht es aus meiner Toilette nach dem Gestank von unten. Zudem ist das ganze nicht so ungefährlich, da Ansteckungsgefahr besteht und wir die Gase quasi Tag und Nacht einatmen.

Bei der Vonovia rufe ich täglich an. Täglich wird mir versichert, dass jemand anrückt und alles beseitigt. Täglich kommt niemand. Das Wasser steigt und steigt und alles stinkt von Tag zu Tag immer mehr.

Was soll ich nun tun bzw. wir als Mieter? Ich habe bereits beim Gesundheitsamt angerufen. Die sind nicht zuständig für so etwas und können nicht weiterhelfen. Ich kann so nicht mehr leben und habe wirklich ernsthaft überlegt, für einen Zeitraum zu meinen Eltern zu ziehen, weil ich den Gestank von menschlichen Fäkalien

nicht mehr ertragen kann!

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Gesundheit, Recht, Mietrecht, Abwasser, Jura, Mieterschutz, Rohrbruch, Rohrreinigung, Vonovia
Muss ein Mieter einen Unterputz-Spülkasten Montageelemente bezahlen?

Hallo zusammen,

handelt es sich bei um eine Kleinreparatur oder eine Neuanschaffung?
Mein Klospülung kann nicht mehr betätigt werden, da das Plastik von der Halterung des Schließelements abgegangen ist. Daher muss dieses Element ausgetauscht werden .

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"Nur ausnahmsweise können Kleinreparaturen auf den Wohnraummieter in Formularmietverträgen abgewälzt werden. Dafür bedarf es aber einer genauen Festlegung im Mietvertrag für welche Schäden eingestanden werden soll, es muss sich dabei um Schäden handeln die üblicherweise an Teilen entstehen die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen und dem häufigen Gebrauch dienen. Die Reparaturkosten dürfen im Einzelfall 75,00 Euro nicht übersteigen und als Obergrenze für Reparaturkosten muss eine Klausel höchstens 200,00 Euro im Jahr oder 8 Prozent der Jahresmiete festschreiben. Zusätzlich darf es keinen Zwang des Mieters geben, den Auftrag zu vergeben. Sofern eine Klausel des Mietvertrages davon abweicht oder eine Regelung auslässt, sind Kleinreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen worden. Individualvereinbarungen sind wiederum möglich.


Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen oder handelt es sich um eine Neuanschaffung, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Wohnraummieter braucht sich nicht an den Kosten zu beteiligen."
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/instandhaltungspflichten-im-rahmen-

Recht, Mietrecht, Kleinreparaturklausel
Messi-Wohnung .. gereinigt gelüftet vermietet, Körperverletzung?

Ich musste lange recherchieren: zur professionellen Reinigung und Beseitigung der "Gerüche" sind Firmen zur Tatortreinigung zuständig. So etwas ist nicht billig, je nach Aufwand summieren sich schnell einige Tausend €.

Ich bin Hartz 4 Empfänger geworden, habe viele viele Jahre voll eingezahlt, muss nun aber sagen: ist man erstmal unten, so begegnet man oft reister Willkür, Haß und Schikane. So ist es auch nicht leicht eine neue Wohnung zu finden, der Vermieter weis bescheid da er die Zusage des Amtes einfordert, und kann sich ausrechnen dass keine große Gegenwehr zu erwarten ist.

Doch zur eigentlichen Frage: die Wohnung wurde von mir besichtigt und für gut befunden, die Besichtigung dauerte eine knappe 1/4 Stunde. In der Wohnung war es ein wenig stickig, jedoch kein scharfer beißender Gestank festzustellen. Im Mietvertrag steht: gemietet wie besichtigt.

Der Einzug zum 01.02.18 klappte nicht, da der Hausmeister noch Teppich (billigst) verlegt hatte, den Herd sowie in der Toilette Waschbecken und Toilette selbst austauschte (beide waren derart verstopft und funktionsuntüchtig).

Nachbarn berichteten mir (und wollen es auch in einer ggf. kommenden Verhandlung bestätigen) dass in der Wohnung ein netter junger Mann lebte. Nachdem er auszog musste die Wohnung geöffnet werden. Die Küche soll sehr hoch mit Abfall vermüllt gewesen sein. Ebenso das Bad. Der Zustand war erschreckend, der Geruch derart penetrant beißend und stechend dass die "Besucher" raus liefen und sich übergeben mussten.

Mitarbeiter der Vermieter räumten später die Wohnung, wobei ein Mitarbeiter in jedem Fall noch Fotos machte, die eine Nachbarin zu sehen bekam.

Nach kurzer Zeit stellte sich ein stechend scharfer Geruch ein, der kaum zu ertragen ist. Nur durch den wunderbaren Sommer 2018 und stete Querlüftung so oft und so lange wie möglich war bisher ein Aufenthalt in diesen Räumen möglich. Zunächst stellten sich jedoch sehr starke Kopfschmerzen ein, vor allem aber litt die Atmung.

Der Vermieter - auf das Problem angesprochen - schreibt: seine Mitarbeiter wären stundenlang in der Wohnung gewesen und hätten besagte Auffälligkeiten nicht bemerkt. Als Mieter hätte ich den Nachweis mithilfe eines Sachverständigen -Gutachten zu erbringen. Alleine ein Gutachten kostet ca. 2.500 €

Mittlerweile dürften auch meine Einrichtungsgegenstände (Wäsche, Gardinen, Sofa, etc.) den Geruch vollständig angenommen haben und auch im günstigen Falle eines Umzuges nicht mehr zu gebrauchen sein. Die Annahme da der Vermieter vom Zustand der Wohnung wusste liegt bei arglistiger Täuschung, Sachbeschädigung, Körperverletzung.

Der Rat sich doch eine andere Wohnung zu suchen; bei derart knappen Sozialwohnungen ist das eine Aufgabe! 150 Parteien zur Besichtigung, die meisten wohl in Lohn und Brot. Wäre früher mit meinem Gehalt als Ingenieur auch kein Problem gewesen ...

Meine Frage, wie ist die rechtliche Situation zu sehen?

Recht, Mietrecht, messi
Mieterhöhung trotz Staffel Miete rechtens?

Hallo,

Ich habe ein etwas kompliziertes Problem mit meiner Hausverwaltung. Nämlich kam letztes ein Mann zu mir der mir erklärte, dass das Haus modernisiert wird. Neben der Erneuerung der Fassade, werden nun Balkone angebracht und mein Dachboden wird mir weggenommen, da dort eine Wohnung entstehen soll. Nun habe ich aber in meinem Mietvertrag stehen, dass ich Staffelmiete zahle und nächstes Jahr wird die Miete um 10€ steigen. Dann hab ich mich mal schlau gemacht und gelesen, dass die nun die Miete normalerweise nicht erhöhen dürfen aufgrund dieser Staffelmiete. Als ich den Herrn damit konfrontierte sagte er nur, dass das ja gar nicht so funktioniert, da ich ja jetzt Wohnraum dazu bekomme für den ich auch zahlen muss. Außerdem sagte er zu mir, dass ich, da der Dachbodenraum verschwindet, 11€ weniger bezahlen muss und dass man bestimmt die 10€ von der Staffelmiete für nächstes Jahr dann noch abziehen kann, sodass ich auf einen Betrag von 15€ mehr gekommen wäre. Nun habe ich aber Post bekommen in der nur steht, dass ich 35€ mehr zahlen soll und davon, dass ich den Dachboden nicht bezahlen muss sobald die ihre Schlüssel abholen stand da nichts! Wenn ich ab dem nächsten Jahr 45€ (35€ + 10€ Staffelmiete) mehr zahlen muss bin ich am Ende, weil ich nicht weiß, wie ich das aufbringen soll..

Nun habe ich die Hoffnung, dass sich vielleicht jemand ein bisschen auskennt und mir sagen kann ob das denn überhaupt in Ordnung ist, was die da mit mir machen wollen oder ob ich richtig liege damit, dass die mir meine Miete gar nicht einfach so erhöhen dürften. Oder wenn mir wenigstens jemand sagen könnte, wo ich mit diesem Problem hin gehen könnte, denn einen Anwalt leisten könnte ich mir leider nicht da ich nur Studentin bin :-(

Danke für eure Antworten, ich bin wirklich verzweifelt.

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Staffelmiete
Vormieter besetzt Internetanschluss?

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Wohnung gemietet und mich um meinen Internetanschluss gekümmert. Freigeschaltet werden kann er nicht da er laut Telekom noch vom Vormieter besetzt ist.

Da beginnt jetzt das Problem: Die Telekom konnte anscheinend keinen Kontakt zum Vormieter herstellen und nun wird mir quasi gesagt, das ich jetzt versuchen muss diesen zu erreichen, sonst kann ich den Internetanschluss, bzw. die Freigabe vergessen. Und er muss dann anschließend seinen laufenden Vertrag ummelden/stornieren, sonst hab ich prinzipiell Pech.

Der Support war auch nicht viel hilfreicher. Ich weiß eigentlich nur, das andere Anbieter teilweise auch nicht in Frage kommen, falls diese den selben Anschluss benutzen müssen und ich 100€ zahlen müsste für einen zweiten Anschluss, damit das mit der Telekom funktioniert...

Die Alternativen sehen also so aus: Ich muss entweder Glück haben das ein anderer Anbieter nicht den selben Anschluss braucht, oder ich müsste etwas wie den GigaCube in Betracht ziehen, beides wäre aber definitiv eine schlechtere Leitung, bzw. ein begrenztes Datenvolumen, oder dann 100€ zahlen um einen Anschluss zu haben.

Meine Frage ist damit insofern: Wie sieht die Rechtslage da aus?
Denn selbst wenn ich den Vormieter irgendwie kontaktieren kann muss er anscheinend bereitwillig kündigen. Und Alternativ müsste ich eben eine (auch wesentlich) schlechtere Leitung/Lösung benutzen (von 100k auf 16k) oder 100€ dafür blechen, den Anschluss der zu meiner Mietwohnung gehört nutzen zu dürfen. Schließlich kann ich ja auch schriftlich bezeugen das ich a) Mieter und alleiniger Bewohner bin und b) der Anschluss auch nicht vom Vormieter genutzt werden kann (ist ja klar, er kommt ja nicht in die Wohnung und nirgends steckt was drinnen).

Wäre nett wenn mir da jemand etwas über die Rechtslage sagen kann.

Internet, Wohnung, Mietrecht, Telekom
Darf mein Mitbewohner eine Ablöse auf Grund der Wohnlage verlangen?

Hallo zusammen,

Ich wohne aktuell in einer 2er WG welche nicht besonders gut läuft. Aktuell läuft es auf einen Auszug meines Mitbewohners heraus.

Leider sind beide Parteien als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen weshalb der Vertrag gemeinschaftlich gekündigt werden müsste. Mit einem potenziellen Nachmieter wird dann ein neuer gemeinschaftlicher Vertrag mit dem Vermieter geschlossen (So weit so gut). Nun verlangt jedoch mein Mitbewohner eine Ablösesumme vom bis Dato unbekannten Nachmieter welche sich wie folgt zusammensetzt:

  1. Ca. 500€ für angeblich geleistete Investitionen in die Wohnung (Auszug Mitbewohner: Anschaffung einer Klobrille, Duschbrause, Rauch- und Gasmelder, etc.)
  2. Weitere 500€ on top nur auf Grund der Wohnlage des Objektes. Wir wohnen recht zentral mit ausreichend Möglichkeiten alle Bedürfnisse des alltäglichen Lebens zu Fuß zu bestreiten. Zudem wohnen wir in einer Großstadt (200k Einwohner) mit Universität demnach einer hohen Nachfrage dieser Zielgruppe und einem bereits harten Wohnungsmarkt.

Meine ausführliche Frage an die Community: Darf ein Vormieter solche immensen Summen von einem Nachmieter ohne weiteres verlangen? Er grenzt durch solche Forderungen den Bewerberpool massiv ein denn kein Student, Azubi oder einfacher Angestellter kann sich neben den regulären Fixkosten eines Umzuges, der einmaligen Zahlung einer Kaution und gewissen Anschaffungskosten für Möbel etc. noch eine Ablöse von 1000€ leisten.

Sämtliche Ratgeber im Internet geben dazu keine wirkliche Antwort vor allem speziell was Punkt 2 angeht weshalb ich mir von Euch nützliche Antworten erhoffe:-)

Vielen lieben Dank im voraus.

Recht, Mietrecht, Ablöse, Wirtschaft und Finanzen
Wie weit dürfen Eigentümer und Denkmalschutz gehen?

Folgende Ausgangssituation: ich habe das gesamte Haus gemietet acht Einheiten, inklusive Hinterhof und Keller. Ich habe auch das Recht zur Untervermietung. Der Vermieter hat dieses Haus schon vor ca. 40 Jahren an seine Kinder überschrieben und hat selbst den Nießbrauch, die zwei Kinder sind somit die Eigentümer. Die Kinder sind jedoch verstritten. Mittlerweile hat sich auch herausgestellt dass das Gebäude denkmalgeschützt ist. An dem Haus wurde jahrzehntelang nichts gemacht allerdings habe ich in eigener Verantwortung selbst Wohnungen renoviert, was der Vermieter mir auch erlaubte und als Gut befand, da er sich selbst nicht um das Haus kümmern wollte. Da die Tochter die ganze Zeit nicht an das Gebäude rankam rechtlich hat sie nun über Den Denkmalschutz erreicht dass sie Zutritt zum Haus hat.

So nun meine eigentliche Frage, eine der Wohnungen wurde durch den letzten Mieter durch den Hund beschädigt so dass ich teile Laminat ersetzen muss. Allerdings gibt Mir die Tochter des Vermieters zu verstehen dass jegliche Renovierung und in Stand Haltung Arbeiten ich ab sofort zu unterlassen hätte da dies nur in Absprache mit dem Denkmalschutz geschehen dürfe. Ist dies korrekt?? Sie meinte ja ich kann ja solange ich die Wohnung nicht vermieten kann die Miete kürzen da es ihr egal ist ob ihr Vater die volle Miete bekommt.

Des weiteren sind die Balkone baufällig und müssen eventuell abgerissen oder saniert werden. Nun bekomme ich fast täglich E-Mails von der Tochter die ständig zur Begutachtung der Balkone in sämtliche Wohnungen Eintritt haben möchte, ist dies erlaubt? Ich meine es gibt ja noch sowas wie Schutz der Privatsphäre, mit einmal habe ich kein Problem aber nicht fünf mal die Woche. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Denkmalschutz mehr in die Privatsphäre eingreifen darf als zum Beispiel die Polizei. Des Weiteren möchte ich wissen müsste ich eventuelle Renovierungsarbeiten bei Auszug im Sinn des Denkmalschutzes wieder rückgängig machen oder sofort?

Des Weiteren möchte ich wissen kann der Denkmalschutz mir vorschreiben Veränderungen in der Wohnung wieder rückgängig zu machen? Wohl gemerkt in der Wohnung.......

Ich habe einen festen, befristeten Mietvertrag noch über zehn Jahre.

Weitere Frage wäre kann man mich kündigen aufgrund von Eigenbedarf was die Tochter vor hat??

Ich nehme an sie möchte den Anteil von ihrem Bruder ab kaufen das Haus sanieren und teuer verkaufen.

Kann man mir das Leben schwer machen in dem man vorgetäuschte Renovierungsarbeiten durchgeführt ??

Ich möchte definitiv nicht ausziehen !!!

Ich weiß das sind viele Fragen, aber vielleicht könnt ihr mir helfen..... Grüße

Recht, Mietrecht
Küche abbauen lassen und Kosten?

Hallo,

meine Familie und ich hatten ein kleines Problem mit unserer Nachbarin und Vermieterin.

Anscheinend soll bei derNachbarin richtig nass gewesen sein, weil ein Wasserrohr kaputt ist.

Sie war auch richtig aggressiv als sie mit mir darüber geredet hat (war alleine an dem Tag).

Dann hat sie mir auch gesagt, dass sie ein Reparierer / Installateur kontaktiert hat und wir sollen die Küche "spontan" bis morgen abgebaut haben, weil die Leute es auch dann reparieren.

Danach hab ich ein Anruf vom genannten R/I bekommen und der meinte auch dass wir die Küche versuchen sollen abzubauen.

Ich habe ihm aber auch direkt gesagt, dass wir davon nichts wussten, also vom Küchenabbau, weil es damals eingebaut wurde (meine Eltern haben die Wohnung geholt bevor ich und mein Bruder in Deutschland waren).

Der hat sich entschuldigt und meinte, aber auch dass er davon auch nichts wüsste und nur sein Job macht.

Nach dem Telefonat hab ich mir aber direkt sorgen gemacht, weil wir wirklich nicht wussten, was wir machen mussten.

Als die dann kamen hat sich aber festgestellt dass, die einfach ein Loch in die Wand schneiden konnten. Gut dass wir die Küche doch nicht zwingend mit Gewalt abgebaut haben.

Aber dann kam die Vermieterin heute Morgen mit ein Mann und hat sich das Loch angeguckt.

mein kleiner bruder wa da und wäre ich nicht aufgewacht währen die wahrscheinlich nur reingekommen und wieder raus ohne was zu sagen.

aber als ich dann gefragt hab was die da wollen, meinte die Vermieterin dass sie jemanden selbst engagiert hat um das Wasserrohr zu fixen (echt schnell wie sie reagiert hat, die vorherige Situation, die ich erzählt habe ist schon 3 Wochen her).

Sie meinte, dass wir die Küche abbauen sollen und ist dann zügig wieder rausgegangen, ich bin aber hinterher gerannt und hab ihr gefragt, wer die Kosten übernehmen soll und sie meinte was von Versicherung oder so, ich konnte es, aber leider nicht wirklich verstehen, weil sie so gestottert hat und hab leider auch vergessen nachzufragen (ich weiß, selbst schuld).

hab auch leider vergessen ihr zu sagen dass wir wirklich nichts vom abbauen wüssten und wir nicht sicher sind ob wir es abgebaut bekommen.

das passiert halt alles so schnell für uns und ich denk mir immer noch was die alle denken. die kommen hierher und sagen dass alles und erwarten, dass wir einfach mitspielen. Die Nachbarin engagiert Leute und sagt uns spontan "baut eure Küche ab" .

jetzt kommt die Nachbarin und versucht noch nicht mal uns zu sagen wie und wo wir die Hilfe oder Service für sowas bekommen.

  • was ist wenn die jetzt da sind und wir die Küche nicht abgebaut haben?
  • was kann dadurch passieren?
  • wie sollten wir mit der lage vorgehen?
  • müssen wir irgendwelche kosten übernehmen, auch wenn wir nichts kaputt gemacht haben? (wie denn auch, das Wasserrohr ist in der Wand)
  • wenn wir dazu gezwungen werden die Küche abzubauen, an wem sollten wir uns wenden? (Köln)

tut mir leid für manche unnötigen Informationen und für mein Deutsch.

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Wohnung, Küche, Mietrecht, Kosten, Mietvertrag, abbauen

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