Bei uns im Haus gibt es eine Autowerkstatt, Kunden stellen immer wieder den einzigen Zugang zum Haus zu, bzw. so ab das man nicht ohne Umwege aus dem Haus kommt. Meine Frage hierzu ist, da die Haustüre der einzige Weg ins Freie ist gilt dies doch als Fluchtweg und es muss gegen das Abstellen von Fahrzeugen gesichert sein, oder liege ich da falsch? Freundliches darauf hinweisen beim Vermieter brachte keine Lösung. Des Weiteren ist es auch so das man teilweise wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war dies nicht ins Haus bekommt, was wäre da im Falle eines Diebstahls wenn man das Fahrrad über NAcht draußen gesichert unterbringen müßte? Ich muss dazu sagen das die Wagen vor der Tür bereits auf Privatgrundstück befinden.