Heizungsfirma verklagen - Chancen?

Hallo allerseits,

kurz vorweg zur häusl. Situation: dreistöckiges Wohnhaus (Eigentumshaus, kein Mietverhältnis), Haus jetzt 180 Jahre alt, im Inneren Lehmwände, Bausubstanz hervorragend lt. div. Gutachtern

Nach der Wende wurde eine Heizung installiert, es gab nie Probleme. Vor zwei Jahren musste ein neuer Brennwertkessel eingebaut werden, im gleichen Zuge wurden auch neue Rohre im Schornstein verlegt. Letztes Jahr gab es einen lauten Knall und der obere Teil des Schornsteins (ca. 4 Meter) brach weg. Div. Gutachter kamen alle zum gleichen Ergebnis: durch mangelnde Isolation kam es zu Kondenswasserbildung welche die Lehmwände komplett durchweichte - sogar die zuständige Firma bestätigte dies und räumte den Fehler ihrerseits ein.

Die zuständige Firma erklärte sich bereit den Schaden zu übernehmen - klingt erst mal nicht schlecht. In Rücksprache mit den Gutachtern wurde klipp und klar gesagt, dass der Schornstein großflächig saniert werden muss, Firma sanierte aber nur den betroffenen Teil welcher eingestürzt ist. Erneut kamen Gutachter und kamen zu dem Ergebnis, dass das so nicht konform ist und nochmal nachgebessert werden muss. Die Firma stellt sich nun jedoch quer und verweigert jegliche Nachbesserung.

(Sorry, dass ich das Wort Gutachter so oft verwendet habe, aber die haben nun mal mehr Ahnung als ich - kamen ja auch alle zum gleichen Resultat)

Lohnt es sich die Sache vor Gericht zu ziehen bzw. hätte man da überhaupt Chancen den Rechtsstreit zu gewinnen oder doch lieber in den sauren Apfel beißen und Sanierungskosten selbst tragen welche jedoch im fünfstelligen Bereich liegen?

Ich wäre echt dankbar wenn jemand ne hilfreiche Antwort parat hat :-)

Schornstein, Gericht, Mangel
Unzufrieden mit Fliesenleger - zu Recht oder bin ich zu pingelig?

Hallo,

wir haben gerade unser Bad saniert. Jetzt gibt es Probleme mit dem Fliesenleger, der eigentlich schon öfter zu unserer zufriedenheit für uns gearbeitet hat.

  • Zunächst fiel mir direkt nach Verlegung eine komplett gesprungene Fliese auf. Habe das angemerkt, er hat die Fliese am nächsten Tag ausgetauscht. Allerdings ist diese Fliese nun nicht mehr plan mit dem Rest. An einer Ecke (und nicht ander ganzen Fliese) sind ca. 1-2mm Nieveauunterschied zur Nachbarfliese. Dieses Problem des Niveauunterschieds habe ich jetzt noch an mehreren Stellen festgestellt. An 2 Stellen so stark, dass man es mit bloßem Auge sieht, sonst kann man es fühlen. Der Untergrund war absolut glatter Trockenbau, also sollte es daran nicht liegen.

  • Dann hatten wir ursprünglich vereinbart, dass der Duschbereich Deckenhoch gefliest werden soll (alles andere 1,20 hoch). Nachdem er die erste Reihe gesetzt hat, bittet er mich zu gucken: die Fliese geht bis ca. 5mm unter die Decke. Als ich nach Hause komme, stellen wir fest, dass leider die Decke schief war. Da, wo er's mir gezeigt hatte, waren wirklich nur 0,5mm Lücke, die man gut hätte mit Silikon schließen können. Auf der anderen Seite ist nun eine Lücke von 3,5cm. Auf meine Frage hin, was wir dort mit der Lücke machen sollen, sagt er nur, dass es ja diese Styropor-Stuck-Leisten gäbe. Das könne man dahin kleben. Ja ne, ist klar. In der Dusche... ganz abgesehen davon, dass ich diese Dinger häßlich finde, finde ich, er hat seinen Job nicht richtig gemacht. Oder?

  • Die Kanten der Fliesen sind nicht glasiert. Auch wenn wir nicht darüber gesprochen hatten, hätte ich eine Kantenschiene erwartet. Oder zumindest, dass er das bespricht. Aber nix. Die unlasierten Kanten sind jetzt auf 1,20 Höhe gut sichtbar.

  • Direkt hinter der Wand der Dusche ist eine rechter Winkel in der Wand. Er hat wohl die (deckenhohen) Fliesen nicht richtig ausgemessen, sie sind nun von der anderen Seite her sichtbar. Auf unsere Frage sagt er: Müssen sie halt nochmal mit etwas Putz angleichen (die Wände sind schon alle Streichfertig professionell verputzt gewesen).

  • Er hat Estrich aufgebracht. Erst sagte er, er müsse 4 Wochen trocknen. Jetzt rief er an, er würde kommende Woche nach 3 Wochen schon fliesen, da eine ander Baustelle stockt. Der Estrich solle trocken sein. Wir haben ein Messgerät geliehen, da wir ihm nicht mehr so ganz trauen: Siehe da, noch 75%, lt. der dem Messgerät beigelegten Skala noch viel zu feucht. Hmmm...

Jetzt ist meine Frage: Sind das, was ich beschreibe, echte Mängel? Hat er sie zu beseitigen? Wen kann ich als Sachverständigen hinzuziehen, damit ich weiß, in welcher Höhe eine eventuelle Minderung ausfallen sollte?

Bau, Fliesen, Renovierung, Sanierung, Bausachverständiger, Mangel
Habe ich nach Hausübernahme noch Ansprüche

Hallo zusammen, wir haben nun endlich die Schlüssel für unser erstes eigenes Haus erhalten. Geld ist geflossen, am letzten Samstag war die Schlüsselübergabe mit einer kurzen Einweisung ins Haus (Heizung etc...). Nachdem wir uns gegenseitig ein Übergabeprotokoll ausgehändigt hatten waren die Altbesitzer dann "endlich weg" (es gab einige Unstimmigkeiten im Vorfeld). Ich sichtete mit meiner Frau noch einmal unser Haus, prüfte dabei die Garage (das Tor lies sich öffnen aber nicht mehr schließen) beim genaueren Sichten stellte ich dann fest das das Tor (etwas größer, hier Stand mal ein Wohnmobil drin) oben verbogen und das Blech eingerissen war. Mit viel probieren und zusätzlicher händischer Unterstützung haben wir es dann zu bekommen. Bei der weiteren Sichtung (diesmal mit Taschenlampe) viel uns im Keller ein Fleck auf, der irgendwie Stockflecken/Schimmel ähnlich sieht und auch etwas riecht. Eine Messung mit einem einfachen Gerät ergab eine Wandfeuchte von 47,6%. Bin zwar Laie aber das finde ich hoch. Wir haben die Altbesitzerin per Mail und heute per Einschreiben informiert. Bisher keine Rückmeldung (denke mal die wird sich auch nicht melden).

Im Notarvertrag steht "gekauft wie gesehen.....und noch etwas das der Altbesitzerin nicht bekannt wäre von Schwamm/Schimmel usw. Habe leider nicht den genauen Wortlaut (bin unterwegs).

Haben meine Frau überhaupt noch eine Möglichkeit da etwas zu fordern?? Mir geht es nicht um Minderung/Kaufpreisnachlas, ich möchte die Schäden beseitigt haben. Das mit dem Garagentor hätte ich sehen müssen (auch prüfen) das mit dem Schimmel okay hätten wir auch sehen können, fühle mich irgendwie betrogen...Was können wir tun? Wir haben keinen Rechtsschutz, scheue den Gang zum Anwalt

Schimmel, Hauskauf, Mangel
Privater Ebay Verkäufer beklebt original Verpackung

Ich habe eine Light-Gun bei Ebay ersteigert und nachdem jetzt das Paket ankam, bin nicht zufrieden mit dem was mir zugesandt wurde, aber bevor ich "mit Kanonen auf Spatzen schieße" möchte ich von euch wissen ob ich berechtigten Grund dazu habe mich zu Ärgern.. Als erstes die original Artikelbeschreibung:

**RÄUMAKTION

Da wir uns von allen PS2 sachen trennen habe ich noch diese Pistole im Angebot.

Sie kann sowohl für die PS2 als auch für die xBox verwendet werden.

Wurde nur einmal benutzt und ist auch noch in einem original Karton.

Die Pistole stammt aus dem Hause König.

Privatverkauf keine Garantie und Umtauschrecht**

Also für mich ist die Originalverpackung eindeutig Bestandteil der Auktion und wenn das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, dann ist sie zwar noch in Besitz des Verkäufers aber rechtlich mein Eigentum und muss vom Verkäufer behandelt werden wie der Artikel selbst . Veränderungen am Artikel sind nicht erlaubt, Beschädigungen müssen mir mitgeteilt werden. Wie auf dem Bild zu sehen wurde die Originalverpackung mit einem 5cm breiten braunen Paketklebeband überklebt, für mich stellt dies einen groben Mangel dar, da ich Videospiele & Zubehör sammel und ein derart verunstalteter Karton für mich eine massive Wertminderung bedeutet. SO hätte ich die Light-Gun erst gar nicht ersteigert!

Ergänzend muss ich sagen das die Light-Gun mit Packpapier umwickelt war, es war also nicht zwingend erforderlich die Originalverpackung derart zu ver-/bekleben eine simple Kordel hätte den gleichen Zweck erfüllt ohne Schaden am Karton zu nehmen.

Ich sehe seine Sorgfaltspflicht als nicht erfüllt und ich kann schon nicht mehr von "grob Fahrlässig" sprechen, da dies von ihm wohl ganz bewusst getan wurde.

So mancher mag denken "Was regt die sich über den Karton auf?", aber bei älteren Videospielen und Zubehör steigert die original Verpackung enorm ihren Wert. Immerhin rede ich hier nicht von einem Alltags-Gegenstand, sondern von einem Stück für meine Sammlung.

Also, wie sieht's aus? Ist mein Groll berechtigt? Handelt es sich hierbei um einen Mangel?

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Videospiele, Recht, eBay, Gesetz, BGB, Mangel
Ist der Kaufvertrag in meinem Fall gültig (Minderjährige Käuferin)? (Motorradverkauf)

Hallo, ich habe vor einiger Zeit mein altes Motorrad ohne TÜV verkauft. Steht im Kaufvertrag auch drinne, ohne Garantie etc.

Mein Problem ist folgendes: Die erste Besichtigung erfolgte in Anwesenheit der Mutter einer 17-Jährigen, beiden gefiel das Motorrad gut. Um auf Nummer sicher zu gehen kam die Käuferin (die 17 Jährige) ein paar Tage später mit zwei Freunden die sich über den technischen Zustand des Motorrads vergewisserten und beim Kauf anschließenden Kauf ihrerseits dabei waren. Den Kaufvertrag unterschrieb allerdings nur 17-Jährige. Da bei der ersten Besichtigung die Mutter dabei war, bin ich davon ausgegangen das sie natürlich das Einverständnis ihrer Mutter hatte, das Motorrad zu kaufen.

Ein paar Tage späte stellte sich allerdings heraus das ein größerer Mangel an dem Motorrad vorhanden ist (Federgabel hinten). Ich wusste davon aber nichts. Nun droht mir die Mutter damit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da ja ihre Tochter noch Minderjährig ist und die den Vetrag unterschrieben hat, aber nur teilweise geschäftsfähig ist.. Zur Info es handelt sich um ca. 700 Euro.

Wie sieht die Situation jetzt für mich aus? Kann ich es drauf ankommen lassen oder sollte ich versuchen mich mit ihr zu einigen? (Beteiligen an Reperaturkosten)

Habe schon viel dazu gelesen (Taschengeldparagraph etc. aber weiß nicht was davon jetzt auf mich zutrifft)

Vielen Dank für Antworten1

Motorrad, Recht, Kaufvertrag, kaeufer, Mangel, minderjährig, Rückgabe
Privatverkauf Motorrad - Käufer will nachträglich Mangel geltend machen

Hallo,

ich hab vergangene Woche meine Chopper Baujahr 1995 privat verkauft.

Der Käufer meinte am Telefon, daß er selber mal bei Honda geschafft hätte und fragte mich Sachen, so daß ich es ihm auch abnahm. Das Motorrad braucht eine neue Inspektion, neuen TÜV, Drossel muss rausgebaut werden und die üblichen Flüssigkeitswechsel. Daraufhin bin ich schon mit dem Preis runtergegangen. Dies wusste auch der Käufer. Er hatte eine Strecke von 500 km zu fahren. Er hat sich das Bike nur oberflächlich angesehen, ist nicht mal Probe gefahren. Im Vertrag steht " gekauft wie gesehen". Dann hat er das Bike auf seinen Hänger geladen und war damit noch 5 Tage so unterwegs. Nun bekam ich eine Nachricht, daß er wohl gestern noch ein anderes Bike geholt hat und meine Maschine abladen musste, um die andere vorher draufzubringen. Beim wiederaufladen meiner Maschine stellte er wohl fest, daß sie Öl lässt und der linke Gabelsimmerring undicht wär. Er hätte das wohl bei Kauf nicht kontrolliert, weil ich am Telefon sagte, daß alles dicht sei. Davon bin ich auch ausgegangen, da bei mir noch nichts gesifft hat oder ausgelaufen sei. Und beim verladen bei mir war ja auch nix. Nun meint er, sie sei dadurch fahrunbereit, weil es immer schlimmer wird und er müsste das in der Fachwerkstatt wechseln lassen. Ich gehe davon aus, daß er die Reparaturkosten von mir ersetzt haben will. Aber ich denke, daß es nicht gesund für ein Moped sei, wenn man es so lang im Hänger durch die Gegend fährt. Bei mir war zumindest noch alles in Ordnung. Meine Frage: Muss ich das jetztzt zahlen? Was weiß ich, was der Herr in den 5 Tagen damit gemacht hat. Zumal ich noch warten muss, daß er das Bike abmeldet. Sonst hab ich damit auch noch Gerenne.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Motorrad, Recht, Verkehrsrecht, Mangel, Privatverkauf
Auto gekauft von Privat mit neuem Tüv hat aber erhebliche Mängel

Hallo zusammen,

vor ca. 1 Woche habe ich mit meinem Vater zusammen ein Auto von Privat gekaut. Das Auto ist Baujahr 1998, hat einen Kilometerstand von 201.000, das Checkheft ist gepflegt und der Kaufpreis beträgt 2.500€.

Beim Besichtigungstermin konnte ich alleine eine kurze Probefahrt durchführen, bei der ich ausschließlich feststellte das der Schalthebel beim 2. Gang wenn man Gas gibt einen kleinen Ruck nach vorne macht und wenn man vom Gas geht den Ruck wieder zurück. Die Verkäuferin darauf angesprochen sagte sie das sei ihr noch nie aufgefallen. Unter der Motorhaube sah alles soweit auch in Ordnung aus, alles war sehr sauber.

Nun war ich heute in einer Werkstatt und dort wurden erhebliche Mängel festgestellt, unter anderem folgendes:

-Die Kupplung muss komplett erneuert werden

-die Axialgelenke sind kaputt

-Die Querlenker müssen ersetzt werden

-Der Keilriemen muss ersetzt werden

-Der Zahnriemen muss ersetzt werden

Das sind nur die größten Mängel. Eine Reperatur dieser Mängel würde mich ebenfalls nochmals 2.500€ kosten.

Wir haben den Kauf über einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlosen auf dem original unter Mängel steht: Das KFZ wird unter ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft:

Gesehen/ und Geprüft.

Unterschrift

Angaben zum Fahrzeug im Vertrag sind folgende:

-Typ: Audi A4-S4

-Fahrzeug Identnr.: nicht ausgefüllt

-Baujahr: 7.71998

-Tag der Erstzulasung:7.71998

KM-Stand ca.:201 859

TÜV-AU: Juli 2015

Nun zu meiner(n) Frage(n):

  1. Wie konnte das Auto kurz vor dem Kauf noch TÜV bekommen? Im TÜV Bericht steht lediglich unter Mängel: Batterie Polabdeckung fehlt

  2. Welche Möglichkeiten habe ich vom Kaufvertrag zurückzutreten? Habe ich ein Recht darauf die Reperaturkosten erstattet zu bekommen?

  3. Was für Möglichkeiten habe ich sonst noch? Hätte ich die Mägel gekannt wäre ich sofort vom Kauf zurückgetreten, Die Verkäufer wussten das wohl und haben die Mängel verschwiegen falls sie sie kannten.

Brauche dringend Hilfe. Bin dankbar für jeden Rat.

Auto, Schadensersatz, Autokauf, Mangel, Privat, TÜV, verklagen
Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung

Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung 28.02.13, 80 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir der 15.08. genannt. Außer der Bestellung habe ich bis heute nichts weiter unterschrieben.

Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Mein Wagen stand draußen, deswegen bin ich gestern vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte mir, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf meine Frage, ob wir dann noch mal über den Preis reden könnte, da der Schaden m.E.n. eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete er sehr schnell und knapp mit “Nein, da kann ich nix mehr machen”! Er würde aber seine Chefin fragen, ob sie evtl. eine Tankfüllung springen lässt.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Wagen mit derartiger Beschädigung zu fahren, sofern diese fachmännisch repariert wurde, aber dass er einen Preisnachlass kategorisch ablehnte, regte mich doch ziemlich auf. Da kann ich auch einen ganz neuen Wagen bestellen und krieg dem zum selben Preis, dafür aber ohne Schaden.

Ich wollte erst die AGBs zur Hilfe ziehen, aber genau die beiden Seiten wo die drauf stehen, fehlen auf meiner Kopie der Bestellung...

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Preisnachlass, ggfs. auch mit Einsicht in das Gutachten, was sicherlich für deren Versicherung erstellt werden muss? Ich gehe davon aus, dass ich auch vom Vertrag zurücktreten kann, da mir der Händler den Wagen eben nicht mehr wie bestellt liefern kann?

Danke im Voraus!

Kaufvertrag, Mangel, PKW, Preis, Rücktritt
Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch
Mängel Brief vom Schornsteinfeger...?

hallo,

gestern war der Schornsteinfeger bei uns. Er hat normal seine Arbeit getan und danach noch den Holzofen begutachtet. Dabei hat er mich gefragt wie wir diesen betreiben. Habe ihm dies erklärt und habe von Ihm auch gesagt bekommen das wir das vollkommen richtig handhaben. Dann wurde von Ihm noch das Holz mit einem Feuchtigkeitsmesser geprüft, auch dies wurde von Ihm als - Trocken - betitelt. Somit war für mich die Sache erledigt.

Heute lag ein Brief im Briefkasten von Ihm mit folgendem Inhalt:

Mängel: An Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken (SchfG § 13 Abs. 1 Ziffer 3 [BGBl. l S. 1634] u.a.m) (<- hab ich ergoogelt, aber komm mit der erklärung nicht so recht weiter)

Darunter in einem weißen Feld steht dann : Hinweis für den Feuerstättenbetreiber (da folgt eine erklärung wie man mit Holz zu heizen hat, Verbrennungsluft reglelung, Holz tockenheit etc.)

Ich habe ihm auch angerufen und wollte wissen wieso wir das bekommen haben, da ja bei der Prüfung alles Ok war und welche Mengel denn da jetzt genau sein sollen. Ich bekam nur als Antwort das sei ein Standartschreiben und ich soll es zu den Akten legen. Jedoch haben wir noch nie ein solches Standartschreiben erhalten und wissen nun nicht ob wir überhaupt reagieren sollen.

Evtl. ist hier ja ein netter Schornsteinfeger oder User und kann mir erklären was das zu bedeuten hat.. dankeschön

Mietwohnung, Mietrecht, Kamin, Holzheizung, Mangel, Schornsteinfeger
Mahnung nach Mietminderung

Folgender Fall:

Ich bewohne nun seit Juni eine Wohnung, im Laufe der Zeit stellten sich div. heraus: - Fenster schließt nicht richtig oder nur schwer -> Luft strömt durch -> Heizkosten enorm, Wohnung trotzdem ständig kalt - Steckdose in der Küche defekt, Folge: Elektrogeräte wie Herd, usw. können nicht angeschlossen werden - Boden (Laminat) wahrsch. nicht isoliert, an der Wand entlang wachsen aus dem Boden grüne Äste/Pflanzen (IN der Wohnung!) - Wassertemperatur der Dusche wechselt ständig von brühend heiß zu eiskalt, unabhängig von der Einstellung der Temperatur am Regler des Wasserhahns - die Heizung bei Betrieb knackt im Sekundentakt (trotz Entlüftung) - ständig laute Musik aus anderen Wohnungen des Hauses auch nach 22 Uhr (trotz mehrmaliger persönlicher Beschwerde beim Mieter und später folgender Abmahnung durch den Vermieter)

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals persönlich auf die Mängel hingewiesen und gefordert, dass diese behoben werden. Nachdem ewig keine Reaktion kam, habe ich ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, alle Mängel aufgelistet usw. Meine Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen, jedoch muss ich bzw. mein Freund zusätzlich "aus eigener Tasche" ca. 60 Euro an den Vermieter zahlen, da ich meinen Freund später in meine Wohnung aufgenommen habe (Nebenkostenaufschlag).

Da bis heute kein einziger Mangel behoben ist, und der Vemieter mir auch nicht mitgeteilt hat, wie er betrefflich der Behebung vorgehen will (Zeitpunkt usw.), habe ich die 60 Euro NK-Aufschlag für den aktuellen Monat einbehalten, als Mietminderung, über die eigentliche Miete habe ich ja so keine Verfügung, da direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. (Ein Termin beim Amt ist der nächste Schritt) Ich habe den Vermieter mündlich und schriftlich darüber in Kenntniss gesetzt, dass ich die 60 Euro nicht gezahlt habe, da bis heute kein einziger Mangel behoben ist und das Geld auch solange monatlich einbehalten werde, bis etwas geschieht. (Mietminderung)

Der Vermieter droht mir nun mit Inkassounternehmen und einem Verbot des Aufenthaltes meines Freundes bei mir (da entsprechender NK-Aufschlag nicht gezahlt wird). Ich soll also schnellstmöglich diese 60 Euro zahlen, sonst darf ich mich mit Inkassounternehmen auseinandersetzen.

Meine Frage: Darf er mir einfach so ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen? Durfte ich Miete mindern? WAS kann ich jetzt als nächsten Schritt gegen den Vermieter tun??

Danke für eure Antworten

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mangel
Sofagarnitur reißt nach 3 Jahren an den Nähten auf und es löst sich die obere Materialschicht ab

Hallo,

ich und mein Mann haben uns im April 2009 eine beige Sofagarnitur (Flockstoff/ Microfaser? sieht aus wie veloursleder) von Ca....-Polstermöbel gekauft. Nach etwa einem halben Jahr bildeten sich dunkle Schatten auf den Sitzflächen. Als Antwort bekam ich von Ca....-Polstermöbel das dies "normal" sei und dies Sitzspiegel seien. Etwa 2 Jahre nachdem wir die Sofagarnitur hatten, entstand zwischen den Sitzkissen Risse. Im Mai dieses Jahres reinigte ich die Sofagarnitur und stellte fest das diese Risse immer größer werden und die obere Schicht des Materials des Sofas sich ablöst und die Löcher der Nähte größer werden/aufreißen. Ich habe mich jetzt 2x an den Händler gewannt und dieser an den Hersteller, immer mit einer Ausrede(Abnutzung, Beanspruchung/Wassereinwirkung)! Muss ich das so hin nehmen? Wir dachten wir kaufen von einem Hersteller aus Deutschland und einem guten Händler damit wir länger etwas von dieser Sofagarnitur haben...Was kann ich machen? Habe ich überhaupt eine Möglichkeit? Der Hersteller ist nicht sehr Kundenorientiert. Hat mir sein Reinigungsmittel für die Sofagarnitur empfohlen (wie der Hersteller meint liegt dieser Qualitätsverlust des Stoffes daran weil ich nicht sein Reinigungsprodukt verwendet habe!)Ich habe den Hersteller eine direkte Anfrage nach diesem Reinigungsmittel gesendet...aber geantwortet hat er nicht!) Ich habe die Sofagarnitur abgesaugt und wenn mit einem feuchten Tuch (extrem ausgedrückt) abgewischt und dadurch entstehen solche Mängel?! Ich bin verunsichert ob ich mich an die Verbraucherzentrale wenden sollte oder nicht...was meint IHR? Vielen dank ... ...

Möbel, Recht, Garantie, Mangel, Verbraucherrecht
Haltung von Vögeln auf dem Balkon - Mietrecht

Ein Mieter hat eine Vogelvoliere mit einem oder mehreren Vögeln (es geht nicht um Anzahl/Größe etc.). Der Mieter stellt, wenn das Wetter schön ist, seine Voliere auf den Balkon, um den Tieren etwas gutes zu tun.

Nun beschwert sich ein darunter wohnender Mieter bei der Hausverwaltung, dass er ständig Vogelfutter, Federn und Holzteile (wahrscheinlich abgeknabbertes von den Stangen) auf seinem Balkon und in den Blumenkästen zu liegen hat und fordert, dass dies ein Ende nimmt.

Nochmal: die Vögel stehen nicht durchgängig das ganze Jahr bzw. den ganzen Tag draußen, nur wenn die Temperaturen und das Wetter dies zulässt.

Was kann man hier als Vermieter tun, bzw. muss man überhaupt was tun? Vögel gehören zu den Kleintieren und sind daher erlaubt (und mir würde es auch nicht einfallen, dem Mieter diese aufgrund solcher Kleinigkeiten zu verbieten). Aber kann man die Nutzung des Balkons einschränken? Oder gilt hier: kein erheblicher Mangel -> kein Handlungsbedarf? Ein anderer (auch darunter wohnender Mieter) sagt z.B. dass er das auch auf seinem Balkon hat, aber es nun keinen Unterschied macht, ob er Blätter, Tannennadeln oder Vogelfutter auffegt und ihn das daher auch nicht stört. Außerdem kann nich mir nicht vorstellen, dass das so viel sein soll.

Auf eine Art verstehe ich den beschwerdeführenden Mieter, denn ich würde mich auch fragen, ob ich den durch andere Personen verursachten "Dreck" dulden muss. Auf der anderen Art denk ich mir aber, mit was für ein, entschuldigung, "Scheiß" einen die Mieter wiedermal beschäftigen müssen.

Vielleicht hat auch jemand Rat wie man unter den Mietern vermitteln kann, denn wenn ich zu den Leuten sage "Pech gehabt" (natürlich durch die Blume ;)) weiß ich, dass die sich weiter aufregen werden und dann vielleicht das nächste mal über das Zwitschern meckern....

Miete, Vögel, Mietrecht, Vermieter, Beschwerde, Mangel
Unfallschaden jetzt gefunden, Fahrzeug vor 2,5 Jahren gekauft. Rechte?

Mein Vater hat mir vor 2,5 Jahren einen Ford Ka Baujahr 1997 mit einer Delle in der Tür gekauft. Ich war vor 1,5 Jahren in der Werkstatt, weil mein Kofferraum nass wurde und die Mitarbeiter haben das Rücklicht ausgebaut, „Matschband“ auf die Karosserie gestrichen und das Modul wieder eingebaut – es war trocken. Nun ist es wieder undicht und ich war bei einem anderen Meister.

Dieser meinte, dass die Hauptursache nicht ein Dichtungsfehler am Rücklicht sei, sondern durch einen Unfallschaden passiert sei (Karosserie von innen verbeult, von Außen kein Schaden sichtbar). Der Schaden würde sich nicht lohnen zu reparieren. Im Vertrag steht wohl die Delle, aber nichts von dem Schaden hinten.

So nun die Frage – kann ich gegenüber dem Autohaus, in dem ich das Fahrzeug gekauft habe Ansprüche geltend machen?

Dafür spräche, dass bei jedem Gebrauchtwagenkauf (in meiner Firma) ein Gutachten erstellt wird, sprich das gemerkt worden sein müsste. Oder? Was könnte ich bekommen, sollte ich im Recht sein (Kaufpreisminderung, weil sich Nachbesserung nicht lohnt und Neulieferung nicht möglich ist)? Bin ich jetzt zu spät, wobei ich diesen Schaden erst jetzt bemerkt habe? Wie kann ich sagen, ob es ein arglistig verschwiegener (bei einem Gutachten ist das so, oder?) oder nur versteckter Mangel (sollte kein Gutachten gemacht worden sein – müssen die Mitarbeiter nicht genug Fachwissen haben, dass sie erkannt hatten, dass es da einen Unfall gab (-> arglistig?)) ist?

Viele Fragen und hoffentlich gute, zahlreiche Antworten.

Herzlichen Dank im Voraus!!!

Auto, Recht, Fahrzeug, Mangel, verschweigen
Welche Möglichkeiten habe ich? (Bettgestell nicht aufbaubar)

Hi Com,

Montag Abend habe ich im Conforama ein Bett gekauft. Habs dann gleich mit nach hause genommen und hingestellt (War schon recht spät). Gestern wollte ich das Teil zusammenbauen, ist ja auch nicht schwer. Leider waren weder Bauanleitung noch Schrauben vorhanden weswegen ich dann schnurrstracks in den Laden spaziert bin

Im Laden fragte man mich ob ich denn wirklich sicher sei das diese Teile fehlen da es eigentlich unmöglich wäre (Schon hier fand ichs etwas frech, wieso sollte ich wegen paar Schrauben, die ich ihrer Meinung schon habe, extra zurückgehen und nochmals welche verlangen?)

Jedenfalls habe ich die Schrauben erhalten, bin zurück nachhause und wollte wieder das Bett montieren. Dann habe ich bemerkt das die Seitenbretter nicht und die vorne bzw. hinten nicht zusammenpassen das die Löcher unterschiedlich gebohrt sind (Bild 1). Ausserdem haben die Befestigungs"Muttern" die ich in das Holz setzen müsste damit der Rahmen passt gar keinen Platz da die viel zu gross sind bzw. die falschen sind (Bilder 2 und 3)

Hatte das auch schon jemand? Mich würde interessieren was für Möglichkeiten ich habe denn ich brauche dieses Bett spätestens heute, allerspätestens Morgen.. Schliesslich ist bald Weihnachten und ich kann die Wohnung nicht in sonem Saustall lassen über die Feiertage... Ausserdem habe ich im OR nachgesehen...

Fahrniskauf Art. 191 Schadensersatz (Musste auf dem Sofa schlafen was meinem Rücken nicht wirklich gut tut, ausserdem sind das alles Umkosten die entstehen)

Art. 197.Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache (Ich hab meinen Teil des Vertrages erfüllt und die Wahre Fristgemäss gezahlt, an der Kasse, sie haben mir aber falsche/Mangelhafte Ware gegeben)

Ich will sie nicht anklagen oder so, aber wenigstens eine Entschudligung, mein Bett und eine Wiedergutmachung wären etwas was drinnliegen sollte...

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Montage, Gesetz, Bett, Mangel, Möglichkeiten
Hausverwaltung wird unverschämt und stellt Forderungen?

Hallo,

ich wohne seit knapp 17 Jahren in einer Mietwohnung, Haus Baujahr 1970. In diesem Haus wurde seit meinem Einzug noch nie vom Vermieter saniert oder renoviert, dh alles ist im Zustand von 1970. Vor einiger Zeit wurde nun eine Hausverwaltung zuständig für das Haus und stellt seitdem unverschämte Forderungen wie : das Treppenhaus muss leer sein, es dürfen keine Bänke, Kommoden, Schuhschränke... dort stehen und im Falle eines Nichtnachkommens der Forderung würde alles kostenpflichtig entsorgt. Die ganzen Jahre seit ich hier wohne, hat das niemanden gestört und es wurde nie etwas gesagt! Eine Begründung für diese Forderungen gibt die Hausverwaltung auch nicht.

Zum anderen habe ich undichte Fenster, (die Fenster sind wie gesagt von 1970), die im Winter Schimmel auf den Leisten tragen! Es zieht einfach unglaublich. Der Garten wird seit 3 Jahren regelmäßig auf meine Kosten von Gärtnern geschnitten, gemäht,... aber jedesmal so, dass die ganze Straße dann Einblick in mein Wohnzimmer hat! Gefragt werde ich nie, ob es so passt, wie kurz es geschnitten wird,.... hauptsache ich zahle!!! Das Badezimmer sieht aus wie im 18. Jahrhundert, es riecht oft nach Abwasser. Die Klingel klingt grauenvoll, die Sprechanlage besteht noch aus einem "Telefonhörer" in den man reinsprechen muss - grausam.

Dafür ist die Miete extrem hoch. Die Wohnung über mir stand schon mehrmals monatelang leer.

Habe ich Anspruch auf Verbesserungen dieser Mängel und kann ich meinen Schrank und meine Holzbank im Treppenhaus stehen lassen ?

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Mangel
Übergabe der Mietwohnung - im Anschluß Probleme mit dem Nachmieter

Hallo Zusammen,

ich war 2Jahre Mieter einer kleinen 1-Zi-Whg. Ich habe die Whg gekündigt u selbst für Nachmieter gesorgt. Dieser Nachmieter wurde über eine Privatvermittl.von einem Bekannten von mir gefunden. Noch bei Besichtigung der Whg habe ich mit dem neuen Nachmieter eine Übernahmevertrag von diversen Gegenständen in der Whg abgeschlossen. Auch wurde zwischen meinem Bekannten und dem NM ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen über die Privatvermittlung u zu zahlende 500€ dafür. Am SA war die Übergabe. VM, NM und ich waren anwesend.Die Whg wurde von mir weiß gestrichen und alle konnten sich über einen EIndruck der Whg verschaffen.Es wurde ein Übergabeprotokoll geschlossen auf dem der VM,NM und ich unterschrieben haben.Am SO erreichte mich eine mail von dem VM mit einer großen Beschwerde des NM über angeblichen schlechten und schmutzigen Zustand der Whg.Es handelt sich um Mängel wie Fliesen gesprungen,Küchenarmatur lose,Duschstange locker etc.. Nun gibt der NM an, weder die Vermittlungsgebühr noch das Geld für die zu übernehmenden Dinge zu zahlen.Beide Sachverhalte sind doch völlig unabhängig von dem Zustand der Whg?! NM setzt nun Frist, dass heute oder morgen die Sachen abgeholt werden müssen,ansonsten werden sie entsorgt.Muss ich trotz Ü-Protokoll für die Mängel jetzt noch aufkommen?Dafür ist doch eine Übergabe da?! +kann NM sich jetzt weigern zu zahlen?

Mietrecht, Mangel, Übergabeprotokoll, Nachmieter, Vormieter

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