Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch
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