Hallo,

wir haben uns vor gut 3 Monaten einen Omega B 2.0 16V gebraucht gekauft. Nun ist der Krümmer undicht. Nachdem ich mich im Internet ein wenig eingelesen habe zu diesem Thema, habe ich den Händler angeschrieben und gebeten, er möge doch bitte den Krümmer reparieren. Laut vielen Foren ist der Krümmer kein Verschleißteil und fällt somit unter die Gewährleistung.

Nun kam aber folgender Brief vom Händler zurück:

Sehr geehrter Herr XXXX,

hiermit kläre ich Sie über Ihre "Inansprichnahme der gesetzlichen Gewährleistung" auf. Der Mangel am Krümmer gehört zum Auspuff und der Auspuff gehört zum Verschleißteil. Deshalb gehört dies leider nicht zu meiner Gewährleistungspflicht. Zudem steht im Kaufvertrag, dass wir keine Garantie auf sichtbare und unsichtbare Mängel geben.


Frage: Hat er damit nun recht oder will er sich drücken? Das es keine Garantie gab, war uns bewusst. Aber wie schaut es denn nun genau mit der Gewährleistung aus?

Bitte keine Vermutungen. Vielleicht schon jemand einen ähnlichen Fall gehabt? Will noch den Gang zum Anwalt meiden, daher siche ich nun hier einmal Rat.

LG