Frist setzen an Vermieter? Wohnungstür defekt?

Hallo ihr lieben.

Mein Bruder und ich sind ende Juli umgezogen. Seit dem 10.08. ist es so, das unsere Wohnungstür sich nicht mehr abschließen lässt (Neubau, Erstbezug. Vermutlich verzogen?). Ich habe das zuerst an dem Hausmeister gemeldet, aber keine Antwort bekommen. Im zweiten Anlauf hab ich mich via Mail an meinen Vermieter direkt gewendet. Der bestätigt, das es sich um einen Baummangel handelt und den Bauträger (Züblin) informiert. Seither ist nichts passiert (3x nachgehakt ohne konkrekte Zusagen oder Terminzusagen).

Das alles ist jetzt also fast 2 Monate her und langsam Platzt mir der Kragen. Daher habe ich gerade einen Text formuliert denn ich via Mail verschicken möchte. Hier der verfasste Text:

Nunmehr sind seit meiner ersten Mail fast zwei Monate vergangen. Mit dem Ergebnis das nichts passiert ist. Es gab keine Rückfragen oder irgend ein Lebenszeichen von irgendwem. Ich kann meine Wohnungstür nicht abschließen, was, das können Sie sich sicher denken,bei mir immer ein etwas mulmiges Gefühl hinterlässt. Vor allem dann, wenn wir wegfahren. Von dem nicht bestehenden Versicherunsschutz im Schadenfall mal abgesehen. Ich weiß, es ist ein Neubauprojekt das alle beteiligten einspannt. Uns war auch von Anfang klar, das es Kinderkrankheiten gibt und wir auch bereit sind das zu tolerieren. Was ich allerdings nicht tolerieren kann ist, das ich einfach in der Luft hänge ohne vernünftige Informationen. Ich möchte ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter haben, auch weil mein Bruder und ich uns hier wohlfühlen.
Ich bin mit dieser Situation nicht glücklich. Wir zahlen gutes Geld für unsere Wohnung und da kann ich verlangen, das ich meine Tür abschließen kann.
Ich mach das wirklich nicht gerne. Aber ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 08.10.2021. Bis dahin möchte ich eine konkrete Zusage haben, wann ich mit einem Termin zur beseitigung des Problems rechnen kann.

Meine Frage: Ist das vielleicht noch zu früh? Muss ich mehr Zeit einräumen? Ich bin dahingehend etwas hin und her gerissen.

Wohnung, Recht, Vermieter, Mangel
TÜV trotz erheblicher Mängel reklamiert, weitere Weg?

 Hallo,

 ich habe mir unwissend dessen ein Schrottauto gekauft was eine ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion und einen sauberen neuen TÜV haben sollte. Abgesehen davon dass die Inspektion laienhaft und unzureichend durchgeführt wurde, stellte sich jetzt  bei einem Werkstattbesuch heraus, dass das Auto ganz erhebliche Mängel aufweist, und niemals den TÜV hätte bestehen dürfen. diesbezüglich hätte ich es natürlich dann nicht gekauft. Ich möchte das Auto am liebsten an den Händler zurückgeben, bzw mit einer Sachmängelhaftung ihn auf die Beseitigung der erheblichen Mängel verpflichten. 

 das Auto wurde in einem Ort gekauft, der weit entfernt von meinem Wohnort ist. Dort wurde auch der TÜV durchgeführt. Meine Werkstatt hat den dortigen TÜV telefonisch kontaktiert, und auf die Situation aufmerksam gemacht. Ich weiß nicht, mit wem beim TÜV das Gespräch stattfand, eventuell war es ja sogar der Prüfer, der mein Auto geprüft hat. Wann hat meiner Werkstatt versichert, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Denn es muss ja jetzt eine Nachuntersuchung stattfinden.

Leider  hat sich bisher der TÜV, der am Ort des Händlers natürlich ist, bisher nicht mit mir in Verbindung gesetzt. ich weiß nicht, ob eventuell der Prüfer, hier einfach die Sache auf sich beruhen lassen möchte, oder ob man einfach nur keine Zeit gefunden hat nicht zu kontaktieren. 

Für mich ist die Sache im höchsten Maße unerfreulich! Ich habe sehr viel Geld für dieses Fahrzeug ausgegeben, und kann nun nicht einmal damit fahren. Und ich  kann jetzt einfach nur abwarten, bis ich hier  der Fall weiterentwickelt, was mich natürlich sehr beunruhigt. Ich möchte hier endlich ein Ergebnis haben, und in der Sache weiterkommen. 

Jetzt weiß ich nicht ob es ratsam ist selber einmal dort den TÜV anzurufen? 

Oder ob ich weiterhin einfach  auf seine Kontaktaufnahme zu mir abwarten soll?

Recht, Mangel, TÜV, Nachuntersuchung, Auto und Motorrad
Ab wann ein Arglistig verschwiegender Mangel? KFZ-Autoverkauf?

Huhu zusammen. Ich möchte vorweg sagen, dass ich nicht vor habe jemanden über den Tisch zu ziehen indem ich mängel unerkennbar verschweige. Allerdings möchte ich mir die Mängel auch nicht auf die Stirn schreiben - ich denke ihr wisst was ich meine.. Es geht darum:

Vor etwa 2 Jahren habe ich für knappe 8000€ einen 320d e91 aus 2009 mit 130k km gekauft. Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.

Im ersten Jahr kamen dann bereits knappe 2500€ Reperaturkosten auf mich zu. 

Nun im zweiten Jahr bahnt sich der nächste Spaß an. Alle Dämpfer ölen, der generator quietscht, wasserpumpe und rollen haben starkes Kippspiel und machen teilw. geräusche, schwingungsdämpfer/Riemenscheibe gerissen, winterreifen hatten dieses Jahr ihr letztes.

Die Reperatur dieser Dinge kostet rund 3500€, was mich dazu bringt mein 180.000km gelaufendes Fahrzeug nun gerne verkaufen zu wollen, da die Steuerkette auch noch die erste ist.

Klar, wenn ich den Wagen so verkaufe (Wenn ihn bei den mägeln überhaupt jemand haben möchte) bringt das auto mit glück noch 3000-4000€.

Bei dem Fahrzeug wurde schon relativ viel getauscht (Hardyscheibe, Spurstangen, ABS sensoren, bremsen rundum neu etc)

Nun meine Frage:

Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand. Bis zu welchem Punkt obliegt es dem potenziellen Käufer und seiner Sorgheitspflicht mängel selber zu erkennen?

Selbst erkennbare (auch hörbare) mängel wie quetschende Riemen, ölende Dämpfer etc würde ich dem Käufer am liebsten nicht auf die Nase binden. Gehören diese Dinge zu der eigenen Sorgheitspflicht oder besteht hier bei nicht nennen ein Arglistig verschwiegender Mangel?
Natürlich würde ich auch den letzten Werkstattbericht (von vor einer Woche) beilegen auf dem all diese Mängel deutlich in fettgedruckter schwarzer Schrift aufgeführt sind.
Wenn dieses Dokument bei Besichtigung frei lesbar ist; Muss ich dann überhaupt etwas über die Mängel sagen, oder ist der Käufer "Selbst Schuld" wenn er sich das Dokument nicht anschaut?

So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlichgesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken. Mh.
Würde mich da über eure Meinung freuen.

Auto, KFZ, Recht, BMW, Autokauf, Mangel, 320d, Auto und Motorrad
(Mietrecht) Duscharmatur teilweise defekt und undicht, Duschstange kaputt, Schimmel am Schlauch, diverse andere Mängel, wer kommt dafür auf?

Guten Tag,

wie oben beschrieben ist bei uns schon seit längerem die Duscharmatur "etwas" defekt. Man kann auf der einen Seite das Wasser aufdrehen, und dieses auf der anderen regulieren. Auf der Seite wo man es aufdrehen kann ist der Mechanismus kaputt, und man kann das Wasser nicht mehr "einfach so" zudrehen, da der Griff sich durchdreht und aufgrund der fehlenden Einrastung das Wasserventil sich nur schwer vollständig schließen lässt (in der Regel tropft nach ner Zeit dann ein bisschen Wasser aus dem Duschkopf).

Des weiteren ist die Armatur ja an 2 Wasserzuläufen an der Wand festgeschraubt, und die linke ist undicht. Aufgrund der Tatsache, dass der Schlauch für den Duschkopf auf der linken Seite (unten) festgemacht wird, tropft das Wasser von der undichten Verschraubung im Fall an den Schlauch und läuft an diesem bis zu einem bestimmten Bereich runter. Da dieser dadurch dauerhaft Feuchtigkeit ausgesetzt war, ist dort leider Schimmel entstanden (das ist so ein Schlauch mit Rillen, in diesen sitzt der Schimmel)

Ebenso entstehen durch die Wassertropfen unschöne Flecken auf der Duschwanne.

Die Duschstange ist auch schon seit langem kaputt, da die Verschraubung in der Wand locker ist.

Die Toilettenspülung ist undicht, es läuft so gut wie dauerhaft ein kleines bisschen Wasser aus dem Spülkasten, und oft sogar so viel, dass dauerhaft neues Wasser am nachlaufen ist, wenn man die Spülung "normal" betätigt. Diese muss man dann nochmal ein zweites Mal betätigen, damit innen das "Ding" BESSER abdichtet und dann lediglich "nur" noch ein bisschen Wasser läuft.

Der Wasserzulauf zum Spülkasten tropft innen aber auch so gut wie die ganze Zeit, das hört man schon relativ deutlich.

Das Syphon vom Waschbecken ist auch undicht. Es tropft ab und zu so ekelhafte Grütze am untersten Punkt auf den Boden, wir mussten schon oft die daraus resultierenden Flecken auf den Fliesen entfernen. Ab und zu verstopft das Waschbecken auch aus irgendeinem Grund, das heißt mal Wasche ich mir die Hände und das Waschbecken läuft langsam voll, und mal nicht. In der Regel löst sich die Verstopfung nach einer gewissen Zeit auch immer von selbst wirklich komisch, aber sehr nervig.

Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für Bagatellschäden bis 100 DM im Einzelfall, und bis zu 8% der Jahresmiete im Jahr aufkommen muss.

Ich weiß jetzt aber leider wirklich nicht, wie das ganze einzuordnen ist.

Der Vermieter wurde außerdem schon OFT über die Mängel informiert, und hat einfach nie etwas unternommen (kleine Anmerkung wegen der Schimmelbildung, ist ja dann nicht unsere Schuld, haben es ja gemeldet)

Dieser meinte z. B., dass wir die Duschstange selbst ersetzen müssen, wegen der Armatur wollte er mal vorbeikommen, und kam an dem Tag natürlich (wieder) nicht.

Ich hoffe Ihr könnt mir da vielleicht ein bisschen helfen, inwieweit der Vermieter Recht hat, und wo wir ggf. Anspruch erheben können.

Viele Grüße

Bad, Mietrecht, Vermieter, Mangel
Rolladenspalt Mangel oder hinzunehmen?

Hallo ich melde mich mal wieder mit unserem Dauerproblem an unserem neubau. Leider haben wie mit den meisten Fenstern bzw Rolladen Probleme welche zum Teil bereits behoben wurden.

Nun geht es um den Rolladen im Wohnzimmer. Der Panzer war defekt und wurde komplett ersetzt im August 2020. Nun ist es seit dem Tage des Einbaus so,dass zwischen zwei Lamellen ein Spalt ist welcher nicht weg geht.

Dieser war seit dem Einbau vorhanden und wurde direkt bemängelt (im hellen dringt Licht durch den Spalt). Nun knapp 6Monate später wurde erneut versucht den Mangel zu beheben der Mitarbeiter (ein anderer als im August) teilte bei der Begutachtung mit, dass dies nur eine Einstellungssache sei und bei der Abstellung der anderen Mängel mitgemacht wird. Nun war der Mitarbeiter und ein weiterer diese Woche da und haben versucht die Mängel abzustellen. Plötzlich hieß es der Spalt wäre da da dort sand zwischen sei. Man hat über eine Stunde versucht dies einzustellen und mit WD40 rumgesaut (auf dem Foto nicht zu erkennen da ich es sauber gemacht habe ). Schlussendlich hieß es ich solle im Frühling den Panzer säubern dann wäre das Problem gelöst. Dies sehe ich nicht so da der Mangel bereits beim Einbau (direkt aus der Plastikpackung und ohne Sand) vorhanden war. Ich sehe dies als Mangel an und von nicht bereit die Summe zu zahlen bis der Mangel abgestellt wurde.

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Fenster, Gewährleistung, Mangel, Neubau, rolladen
Ebay Käufer hat angeblich ein defektes Kleidungsstück erhalten, dieses vor der Reklamation selbst ausgebessert und kann nun den Defekt nicht beweisen, was tun?

Ich habe bei Ebay einen Pulli versteigert, der meines Wissens intakt war.

Ich habe 100% positive Bewertungen.

Gestern schrieb mich die Käuferin an, es seien Löcher darin gewesen und drohte direkt mit einer schlechten Bewertung und Meldung an Ebay, wenn ich die Kosten nicht erstatte. Der Pullover sei Müll und gerade gut für den Kleidersack, eine Rücksendung würde sich nicht lohnen, da das Teil Schrott sei.

Sie hat es aber angeblich repariert, was für mich ein Widerspruch ist.

Ich bat um ein Foto der Löcher, worauf die Käuferin antwortete, sie könne mir keine Fotos schicken, da sie diese bereits gestopft habe. Sie wurde ausfallend und beschuldigte mich zudem, viel zu spät versendet zu haben, was ich aber widerlegen konnte.

Sie beschimpfte mich und nannte die Auktion einen Totalreinfall.

Auktionsende war der 28.10., Geldeingang der 29.10., Versand der 30.10. und Empfang der 2.11. als versichertes Paket.

Ich teilte der Käuferin mit, dass diese Behauptung eine Lüge ist und lieferte die Belege hierzu mit.

Nun kündigt die Käuferin an, die angeblich gestopften Löcher wieder aufzureißen und mir Fotos davon zu senden, dann sei ich aber verpflichtet, alles zu erstatten und sie behält sich rechtliche Schritte vor.

Ich erinnerte sie erneut daran, dass ich bereits in der 1. Mail Fotos angefragt hatte, was sie verweigert hatte. Stattdessen hat sie mich beschimpft für 5€.

Prinzipiell stelle ich mich nicht gegen eine Erstattung. Ich finde es aber grenzwertig, erst eine Ware angeblich zu reparieren, dann erst zu reklamieren und Geld zu fordern und kein Beweisfoto zu liefern.

Da sie nun sieht, dass ich ohne Beweis nichts erstatte, droht sie, die Ware absichtlich zu verschlechtern und ist der Meinung, dadurch einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung zu haben.

Ich finde die Vorgehensweise in Verbindung mit der Lüge, ich habe zu spät versendet, mehr als grenzwertig, insbesondere auch den aggressiven Tonfall.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Käufer einen angeblichen Mangel erst selbst ausgebessert und dann optisch einwandfreie Ware reklamiert?

Recht, eBay, Auktion, Mangel, Verkauf, Vertragsrecht
Mietrecht: Bepflanzung Balkon - wer ist zuständig?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. Ist die Bepflanzung und Pflege der Pflanzen auf dem Balkon eigentlich Vermieter- oder Mietersache?

Nach Kauf einer Immobilie und entsprechender Kündigung auf Eigenbedarf, stellt mir der Mieter die Kosten eines durchihn selbst beauftragten Gärtners für "die Neubepflanzung" der Balkonkübel in Rechnung.

Hintergrund: Aufgrund von Fassadenarbeiten mussten die Balkonkübel kurzfristig geleert werden, damit diese entsprechend instand gesetzt werden konnten. Ohne jegliche Absprache mit der Voreigentümerin, Nachweis von abgemeldeten Fristsetzungen wurde ein Gärtner (unter der Geltenmachung einer Ersatzvornahme) beauftragt und die Kosten sollen nun durch mich erstattet werden bzw. diese werden mit der nächsten Mietzahlung verrechnet (ca. 300 EUR inkl. in Rechnung Stellung der eigenen Arbeitskraft für Recherchearbeiten und Aufsicht). Ich habe alles Pflichten und Rechte mit dem Kauf übernommen. Der Schriftverkehr läuft immer grundsätzlich über den Mieterschutzbund.

Die Vorbesitzerin hatte damals von einer "Wiederbepflanzung" gesprochen bzw. dem Mieter mündlich zugesagt, dass diese durchgeführt werden. Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird. Hier fehlt auch jegliche Stellungnahme seitens des Mieters, dass es um eine "Neubepflanzung". Ist eine Wiederbepflanzung mit einer Neubepflanunzung gleichzusetzen?

  1. Es liegen keine Nachweise vor, sodass eine Verrechnung aus meiner Sicht nicht richtig ist. Diese wurde jetzt mit der letzten Mietzahlung verrechnet. Wie gehe ich am Besten vor? Kann ich es mit der Kaution verrechnen?
  2. Sind Bepflanzungen nicht grundsätzlich Mietersache? Ist das aus mietrechtlicher Sicht eigentlich ein Mangel, dass ein Mieter von einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung Gebrauch machen kann (ohne jegliche Absprache).

Freue mich für jeden Hinweis.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentumswohnung, Mangel, Rechte und Pflichten, kostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen
Muss der ehemalige Vermieter eine richtige Rechnung stellen?

Hallo Liebe Community,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen und es gab halt paar Probleme mit ihrer alten Wohnung, beim Auszug sind paar Mängel festgestellt worden. Wie z.B Schlüssel für das Sicherheitsschloss haben gefehlt (hat sie verloren) müssen wir halt bezahlen und war auch alles nie ein Thema gewesen da sie selbst schuld war. Haben ein Übergabeprotokoll gemacht beim Auszug wo außer dem Schloss noch 2 kleine Sachen waren, also alles nicht dramatisch. Jetzt bekamen wir gestern per email eine "Rechnung" (Wenn man das überhaupt so nennen darf) und dort sind jetzt Sachen aufgelistet die im Übergabeprotokoll überhaupt nicht drin waren, darf er diese nachträglich in Rechnung stellen? Sprich, nach dem alles in Sack und Tüten war und das Übergabeprotokoll unterschrieben ist (beide Parteien) ist ihm doch noch was aufgefallen und hat es quasi nachträglich repariert und in "Rechnung" gestellt. Und darf der Vermieter Sachen wie "Div. Schönheitsreparaturen" reinschreiben ? Ich meine darunter kann man sich ja vieles vorstellen aber was genau geht nicht hervor. Und was sind "Diverse Elektroteile" Lampen? Kabel? Ein neuer Herd? Kann ich den Vermieter auffordern mir eine vernünftige Rechnung mit Nachweis zukommen zu lassen ? Er kann ja viel erzählen wenn der Tag lang ist und ob er das Zeug wirklich gekauft und verbaut hat wissen wir auch nicht da wir lediglich diesen Wisch per Email erhalten haben. Für den Postweg war er sich anscheinend auch zu fein.

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Rechnung, Recht, Vermieter, ersetzen, Mangel
Gebrauchtwagenkauf Golf VII Unterboden Schäden zu spät entdeckt?

Hallo zusammen,
wir haben letztes Jahr Ende Juli/ Anfang August uns einen Gebrauchtwagen über ein VW Autohaus gekauft. Nun war für uns im April die erste Inspektion fällig. Dort wurde ein Mangel festgestellt und im serviceheft mit Reparaturempf. notiert.
Bild davon habe ich angehängt. Ich war sauer als ich den Mangel gesehen hab.
Klar haben wir beim Autokauf das Auto zwar genau angeschaut aber natürlich nicht auf der Hebebühne von unten inspiziert. Da hab ich auf das Autohaus einfach vertraut das es natürlich gründlich durchgeschaut wurde und alle ggf. Mängel notiert wurden.
Nun ärgeren wir uns über den Eintrag im serviceheft. Der Mangel sei zwar nicht weiter schlimm aber früher oder später müsse man diese Unterbodenschutz Abdeckung erneuern lassen und den Rost seitlich behandeln.
Aber wir möchten das Auto ja auch in ein paar Jahren weiter verkaufen und jetzt direkt bei der ersten Inspektion so ein Eintrag im scheckheft.
Wie sieht das denn dann bei der nächsten Inspektion aus wieder ein Mangel drin... der nette Servicemann der meine Beschwerde angehört hat sagte wenn es es nicht gesehen wird dann wird es nicht drin stehen. Was für ein tolles Argument für mich und wenn doch weil ein Loch wird ja wohl nicht übersehen dann immer den Eintrag bis ich das Blech austauschen lassen.
Da wir sehr ruhige Fahrer sind und gepflegt mit dem Auto umgehen, kann ich 100% sicher sagen das wir in den 8-9 Monate keine * Aufsetzschaden* hatten. Und so schnell rostet es ja unten auch nicht und dieses Loch in der Unterbodenverkleidung.?
kennt sich jemand von euch damit aus? Und kann mir sagen ob es ersichtlich ist das der Schaden sicher vom Vorbesitzer sein muss/kann? Das Autohaus möchte natürlich nichts machen, da wir ja über 6 Monate ohne Beweislast sind!
Glückwunsch für uns das die Inspektion jetzt erst im April nötig war und nicht schon im Februar weil dann hätte sie etwas gemacht!
Da hat man schon so viel Geld im Autohaus gelassen und dann wird man so über den Tisch gezogen.
der Chef im Autohaus hat ja auch nur in den Unterlagen nachgesehen ob bei der Inzahlungnahme vom Vorbesitzer was von Monteur notiert wurde und wenn der dachte ach das etwas Rost seitlich da drück ich ein Auge zu und nun das Loch durch gebrochen ist seit wir das Auto haben haben wir jetzt Pech gehabt :-/
bin so enttäuscht, über so ein Kundenunfreundliches verhalten.
über eine kurze Meinung von euch würde ich mich freuen.
LG sandra

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Gebrauchtwagen, Recht, Inspektion, Mangel, Golf VII, Auto und Motorrad

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