Gebrauchtwagenmängel später festgestellt?

Hallo erstmal :) folgendes.. Ich habe gestern ein Auto gekauft. Bei der Übergabe des Fahrezeugs sagte der Verkäufer, dass bei der "Aufbereitung" (das Fahrzeug war nicht aufbereitet. Es war total dreckig von innen und außen) des Fahrzeuges auf der Motorhaube Vogelkacke entfernt wurde, dabei hat sich der Lack gelöst bis auf die Grundierung (es schimmert weiß/silber durch und das Auto ist schwarz). Mir liegt ein Foto vom Auto vor, was ich vor ein paar Tagen gemacht habe, wo man deutlich drauf erkennt, dass an genau der Stelle ein Fleck ist. Er sagte, dass er mir noch einen Lackstift besorgen würde, damit ich den Schandfleck überpinseln könnte. Ich habe mir natürlich nichts bei gedacht, da ich eine Frau bin und einfach keine Ahnung habe. Später bin ich zu meinem Bruder gefahren und der ist Autolackierer. Er hat sich das Auto rundum angeguckt und vorne an der Stoßstange weitere Mängel festgestellt, die mir als unwissende Frau natürlich nicht auffallen. Das heißt unten an der Stoßstange ist etliche Male nachlackiert worden und auf dies hätte man mich nicht hingewiesen. Ebenfalls ist das Renault-Zeichen vorne einmal durchgebrochen. Alles weißt darauf hin, dass mir beim Kauf einiges verschwiegen wurde. Ich weiß, dass ich vorher auch besser hingucken hätte können, aber selbst wenn ich dies getan hätte, wäre es mir höchstwahrscheinlich nicht aufgefallen. Zudem kommen unten an der Stoßstange noch diverse Macken dazu, auf die ich ebenfalls nicht hingewiesen wurde. Plus es wurde mir versprochen, dass die Dichtung an der Fahrertür erneuert wird. Ebenfalls nicht erfolgt, woraufhin der Verkäufer gesagt hat, dass die das noch machen, da es eine Sache von 20 Minuten sei. Damit hab ich mich auch zufrieden gegeben, da ich das Auto möglichst schnell brauchte bzw kaufen musste. Meine Frage ist nun, ob mir jemand sagen kann, was genau ich für Rechte habe? Bzw was für Pflichten der Händler mir gegenüber nun hat? Da ich im Nachhinein total unzufrieden bin mit dem Auto, würde ich es eigentlich gerne wieder vor deren Tür stellen.. wobei ich bezweifle, dass das so einfach geht. Vielen Dank für eure Antworten jetzt schon mal. Und Danke fürs lesen. Liebe Grüße

Gebrauchtwagen, Autokauf, Autohaus, Händler, Mangel
Pferd hat Zungenproblem - Warum?

Hallo, Ich besitze eine 12 Jährige Stute, vom Charakter her ein top Pferd, sehr lieb und temperamentvoll. Ich habe sie als 7 jährige bekommen. Nun habe ich seid 2 Jahren leider das Problem, das sie ihre Zunge beim Reiten seitlich rausstreckt.. Dies fing alles so an : Ich bin die ganzen Jahre immer mit einem sehr dicken Gebiss geritten (doppeltgebrochen). Der Besitzer hatte dies mitgegeben, sowie auch Sattel und Zaumzeug. Wir hatten damals leider noch nicht die Erfahrung zu erkennen, das der Sattel garnicht passte und das Pferd deshalb auch eine Druckstelle bekam .. aber dies ist weit vor der Zungengeschichte und seitdem haben wir ihn immer genau anpassen lassen. Nun auf das Gebiss zurück, ich nahm Springunterricht und es klappte wirklich alles immer sehr gut , wir waren trotz wenig Erfahrung schon erfolgreich auf Turnieren , aber es war echt nicht einfach weil sie extrem heiß beim Springen wurde. Ich hatte auch immer die selbe Springlehrerin und irgendwann nach ca 2 Jahren dann lies der Unterricht bei ihr extrem nach .. es klappte aufeinmal garnichts mehr , das Pferd wollte auch nicht mehr Springen und ich wurde immer unsicherer .. das einzige was die Lehrerin dann tat, war sich mit einer longierpeitsche neben den Sprung zu stellen und mir ein schärferes Gebiss anzudrehen, welches ich benutzen sollte. Das war zu der Zeit das Dynamic Sprenger Olivenkopfgebiss. Und nach einigen Monaten fing das Problem dann so an.. Ich lies eine von meinem Stall mein Pferd immer mal Reiten was ich jetzt wirklich bereue .. ich dachte sie macht es ordentlich und kommt mit dem Pferd zurecht , doch hinten rum hörte ich dann so Sachen wie das sie fast runtergefallen wäre, ihr welche helfen mussten das Pferd zu halten etc. Nun hatte sie das Pferd 2 Wochen für sich,da ich im Urlaub war. Als ich zurückkam bin ich natürlich direkt geritten. Und nach einiger Zeit Reiten fing es dann aufeinmal mit der Zunge an .. Dazu muss ich allerdings sagen das ich selber nicht perfekt geritten bin zu dieser Zeit und hier und da mal auch bestimmt etwas zu hart mit der Hand war, aber richtig rumgezerrt habe ich nie. Ich hatte es erst mal nicht als Warnsignal gesehen und die Frau ist mein Pferd dann auch wieder geritten und schrieb mir dann das es bei ihr die Zunge rausstreckte und sie dabei auch ganz blau wurde.. ich suchte dann Rat bei der Chefin vom Stall (sie ist mein Pferd übrigens auch immer mal zur Korrektur geritten) wir hatten die Tierärztin gerufen um die Zähne zu kontrollieren, dabei entdeckte sie eine Läsion rechts , also auch die Seite wo sie ihre Zunge rausstreckt. Also hieß es erst mal längere Zeit kein Gebiss , allerdings meinte sie eine Woche würde reichen,ich weiß aber nicht mehr genau. Sattel wurde auch nochmal überprüft. Ein anderer Tierazt meinte es könnte an dem Material des Gebisses liegen , deshalb besorgten wir ein Plastikgebiss mit Geschmack. Keine Änderung.. ich versuchte diverse Gebisse, auch wieder das ganz alte Dicke ohne Erfolg.. Ich wusste es muss

Tiere, Pferd, Mangel
ebay Privatkauf Mangel an Ware. Verkäufer verweigert Gewährleistung. Was tun?

Hi,

ich hab mir hier schon einiges durchgelesen, aber keine Frage passt zu meiner Situation.

Kurze Zusammenfassung:

  • In ebay Artikel steht: "eine 100% geprüfte Top Camcorder Kamera , keine Mängel"
  • In ebay Artikel steht auch: "Eine Geräte-Garantie (Gewährleistung) kann ich als Privatperson LEIDER nicht geben"
  • Artikelbeschreibung enthält Angaben über Qualität der Bilder
  • Artikelbeschreibung enthält ZUFÄLLIG keine Angaben über Audioqualität
  • Camcorder gekauft weil "100% geprüft" und Artikelbeschreibung mich überzeugt haben, dass das Gerät voll funktionstüchtig ist
  • Ausgepackt und ausprobiert - Klapperndes Geräusch bei der Aufnahme und es ist beim Abspielen zu hören
  • Verkäufer angeschrieben und freundlich um Rücktritt vom Kaufvertrag gebeten
  • Verkäufer sagt, dass er Gewährleistung ausschließt
  • Verkäufer sagt, dass bei Versand und Übergabe an den Versanddienstleister kein Mangel vorhanden war
  • Verkäufer sagt, das Gerät wurde unter Zeugen am Versandtag überprüft, die dies an Eides Statt bestätigen können

Ich hab bei ebay in der Hilfe folgendes gefunden:

  1. Wann liegt ein Mangel vor? - Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.
  2. Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen? - Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Sie können: - Nacherfüllung verlangen; - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; - Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
  3. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)

Meine Fragen:

  • Muss der Verkäufer trotzdem Gewährleistung geben?
  • Der Verkäufer schrieb: "Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, versichert bis Euro 500.- per DHL." Trifft DHL die Schuld und ich kann von DHL das Geld verlangen?
  • Ich hab das Gefühl, der Verkäufer hat das schon öfter gemacht, da er schon von vornherein (in der ersten Antwort) erwähnt, dass er Zeugen hat, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Ware 100% funktionstüchtig war. Soll ich ebay einschalten?
  • Ich kann den Camcorder nicht benutzen. Die Hauptfunktion ist nicht gegeben. Was sind jetzt meine Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus

Camcorder, eBay, Gewährleistung, Mangel, Privatkauf
Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung
Kaputtes Auto gekauft - selbst Schuld oder lohnt Anwalt?

Hallo,

da mein Auto letzte Woche den Geist aufgegeben hat, musste schnell ein neues her. Ich habe dann bei einem Händler eine gute Anzeige für einen Gebrauchtwagen gefunden - laut Beschreibung suuuper in Schuss, ganz neuer TÜV, alles flottgemacht, ausgewechselt und repariert. Nur ein paar Minikratzer äußerlich, was mir aber egal ist. Es handelt sich um einen 12 Jahre alten Daihatsu Cuore.

Kurz Probefahrt gemacht, bei der alles gut lief (bis auf das der Boardcomputer wegen dem kurz zurückliegenden Reset etwas gezickt hat).

So. Nun habe ich ihn gestern geholt und war auf der Heimfahrt schon leicht schockiert, als er mir nach zwei Kilometer "Ölstand niedrig" anzeigte. Ein Ölwechsel war laut Händler kurz zuvor gemacht worden... also Öl nachgefüllt, das ich glücklicherweise dabei hatte. Der Fahrertürgriff außen ist auch kaputt, ist mir heute aufgefallen. Bei der Probefahrt und überhaupt stand die Tür immer (extra?) offen, sodass das nicht auffiel. Dann der "Schock" - laut Wartungsheftchen, was ich mir dummerweise erst nach dem Kauf durchgeblättert habe, ist nächste Woche (!) ein Zahnriemenwechsel fällig, was mir verschwiegen wurde. Der letzte wurde vor 5 Jahren gemacht, die aufgeschriebene KM Leistung wurde zwar noch lang nicht erreicht, aber der Wechsel wäre vermutlich trotzdem ratsam? Ich habe 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe, fällt der Zahnriemen darunter?

Der Händler stellt sich quer und will nichts damit zu tun haben (obwohl seine Bewertungen überwiegend sehr gut sind, von daher dachte ich, bei Problemen wäre ich dort gut aufgehoben).

Leider ist das mein erstes selbstgekauftes Auto und ich bin anscheinend zu naiv an die Sache rangegangen. Bin ich Schuld, da ich mir nicht alles punktgenau durchgelesen habe und mir die Probleme bei der Probefahrt nicht aufgefallen sind? Oder ist das mutwilliges Verschweigen vom Händler?

Wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank im Voraus

Auto, Betrug, Anwalt, Autokauf, Gewährleistung, Mangel
Defekter Rolladengurt Kleinreperatur?

Hallo liebe Community, vor etwa 2 Jahren ist mein Rolladengurt von der Aussenjalousie gerissen. Diesen Rolladengurt habe ich mit dem Produkt "Gurtfix" von Schellenberg repariert. Diese Reperatur bedient sich einer Technik, welche den alten Gurt mit dem neuen Gurt mit Hilfe eines flexiblen Metallstücks verbindet. Die Fixierung der beiden Gurtenden im Metallstück erfolgt durch Vernietung. Um die Verbindung langfristig stabil zu halten wird die Metallverbindung mit einem "Hochleistungsklebeband" in ähnlicher Farbe umwickelt.

Ich habe also diese Reperatur vorgenommen und der Rolladen funktioniert mit dem reparierten Rolladengurt einwandfrei. Mein Vermieter ein nennen wir es sehr genauer Mensch verlangt nun, da ich aus der Wohnung in den nächsten Wochen ausziehen werde den Austausch des gesamten reparierten und vollständig funktionsfähigen Rollladengurtes, da er der Meinung ist, dies sei meine Pflicht, da die Wohnung so übergeben werden müsse wie ich Sie zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten habe.

Ich bin der Meinung den Rolladengurt ordnungsgemäß der Klausel welche Kleinreparaturen durch den Mieter vorsieht erfüllt zu haben, in dem der Rolladengurt nun wieder uneingeschränkt funktioniert.

Leider konnte ich im Internet keine Inforamtionen finden, die mich in der Lage rechtlich weiter bringen können und im Mietrecht ist von Reparaturen die Rede. Diese Reperatur ist meines Erachtesn erfolgt. Bevor ich mich auf zu dünnes Eis wage frage ich nochmal hier, bevor ich zur Rechtsberatung gehe.

Recht, Mietrecht, Mangel
Vermieter erpresst Mieter?

2004: Mutter, Vater, Kind 1, Kind 2 und Kind 3 ziehen in eine Dachgeschosswohnung.

2009: Mutter, Vater und Kind 3 ziehen aus der Dachgeschosswohnung eine Etage tiefer in eine 3 Zimmer Wohnung.

2009: Kind 1 und Kind 2 bleiben in der Dachgeschosswohnung wohnen.

31.Oktober 2015: Mutter und Vater ziehen in eine Wohnung der ersten Etage des selben Hauses. Kind 2 und Kind 3 ziehen eine Etage tiefer in die ehemalige Wohnung von Mutter und Vater. Kind 1 und die Lebensgefährtin bleiben, bzw. ziehen in die Dachgeschosswohnung. Laut Mietvertrag verzichten beide Parteien für 1 Jahr auf Kündigung des Mietverhältnisses.

Sommer 2016: Kind 1 und Lebensgefährtin unterrichten Vermieter über Mängel in der Wohnung. Unter anderem:

  • 40 Grad im Sommer in der Wohnung bei richtigem Lüften
  • 10 Grad im Winter in der Wohnung
  • In der Wand eingebaute Dunstabzugshaube defekt
  • Riss in der Wand der Küche
  • Das Äußere einer Doppelsteckdose fehlt
  • Heinzung in Zimmer 2 Heizt erst ab Stufe 4
  • Schimmel an jedem Fenster

und weitere.

Vermieter kommt zum Gespräch. 2 Wochen später zu besuch bei Kind 1 und Lebensgefährtin.

Vermieter sagt es gibt Dinge die er machen muss und andere, die Mieter machen muss. Es wird sich darauf geeinigt, dass Vermieter jemanden kommen lässt der sich um die Heizung kümmert. (Im Sommer) Dafür soll Mieter in der Zeit die Fassade für die Steckdose besorgen und einbauen.

Vermieter kommt wieder vorbei. Erkundigt sich ob die Heizung gemacht wurde und ob die Steckdosen fertig sind.

Mieter hat eine kurzfristige Absage bekommen, sodass die Steckdosen noch nicht gemacht sind. Vermieter unterstellt Mieter daraufhin, dass Mieter sich nicht an Abmachungen hält und weigert sich die Fenster zu machen, bzw. für eine ordnungsgemäße Isolation des Hauses zu sorgen. Vermieter verlässt wütend die Wohnung.

Welche Rechte hat der Mieter? Muss der Mieter die Steckdosen überhaupt machen?

Wissenswertes:

Der Vermieter wollte ein Gespräch mit Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2, Kind 3 und Lebensgefährtin führen, da M, V, K2 & K3 voher in der Wohnung gewohnt haben.

  • Vermieter sagt: ziehen sie doch aus, wenn es Ihnen nicht passt.
  • Vermieter sagt: verlangen Sie eine top modernisierte Wohnung?

Antworten gern mit Paragraphen.

Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mangel
Auto mit neuem TÜV verkauft (Ohne Mängel) Käufer hat nun schwere Mängel festgestellt. Was tun?

Hallo Leute, Ich habe mein Auto BJ 2005 mit einem KM Stand von 162.000km verkauft. bei diesem Auto habe ich dieses Jahr im Februar (2 Monate vor dem Verkauf) neuen TÜV gemacht. Den TÜV hat mein Auto problemlos bestanden. Da ich persönlich auch keine Fehler feststellen konnte, habe ich natürlich das Auto Fehlerfrei ohne Mängel verkauft. Schließlich hatte ich es ja auch vom TÜV bestätigt bekommen. Nun wurde mein Auto verkauft und der Käufer meldete sich nun bei mir und schickte mir eine Liste mit Mängeln am Auto. Darunter: Bremse vorne verschlissen (Backen und Scheiben) Querlenker-Lager hinten unten verschlissen Starke Durchrostung Hinterachse! - Muss geschweißt werden Klimakompressor defekt

Ich habe am Tag der Auslieferung die Klimaanlage an gehabt. Ich bin ca. 1h und 30min mit dem Käufer gefahren (ich bin gefahren Käufer wollte nicht). Nun plötzlich wurde mir von der Werkstatt (wo der Käufer hingefahren ist) erklärt, dass am Klimakompressor der Riemen fehlt und der Kompressor seit MONATEN nicht lief! Ich habe immer pünktlich die Wartung der Anlage machen lassen. Die letzte Wartung ist im Juni 15 gewesen. Also vor nicht einmal einem Jahr. Dabei musste sogar der Kondensator ausgetauscht werden. Das dieser neu ist auch zu sehen. Das der Kompressor nicht lief und das schon seit MONATEN ist mir nicht bekannt und einfach nicht wahr. Als Begründung schickte mir der Käufer ein Bild von meinem Auto wo der Klimakompressor ohne Riemen zu sehen ist. An den beiden Riemenscheiben ist schon Rost. Das ist die Begründung warum der Kompressor seit MONATEN nicht lief. Ich habe hier aber auch bekannte die bezeugen können, dass die Klima funktionierte. Ich kann mir nicht erklären warum der Riemen weg ist und der Kompressor angeblich defekt ist.

Von den anderen Mängeln habe ich nichts gewusst. Nicht einmal dran gedacht da ich ja ein paar Wochen vorher neuen TÜV gemacht habe. Und ich habe mich auf "Keine Mängel festgestellt" verlassen was ja bei mir auch dem TÜV Bericht steht. Querlenker bzw. die Lager des Querlenkers und die Durchrostung der Hinterachse sowie die vorderen Bremsen sind meiner Meinung nach alles TÜV-Relevante Dinge und hätten doch gesehen werden müssen oder wie muss ich das verstehen?

Ich habe das Auto ohne mir bekannte Mängel verkauft und bis zum Gespräch mit dem Käufer auch immer geglaubt, dass es so war. Ich hätte nie TÜV darauf bekommen dürfen wenn die Mängel schon dran gewesen sind. Aber z.B. eine Hinterachse rostet nicht innerhalb von ein paar Wochen komplett durch.

So Lange rede kurzer Sinn. Was mach ich nun? Der Käufer will das Auto zurückgeben und wirft mir vor, dass ich die Mängel verschwiegen habe. Ich habe diese aber wirklich nicht gekannt bzw. was die Klima angeht waren diese nicht vorhanden und das können auch Bekannte von mir bezeugen! Was mache ich jetzt? Der Käufer will zum Anwalt ich habe aber keine Rechtschutz. Und auch schon lange das Geld nicht mehr um das Auto zurück zu nehmen.

Bitte helft mir.

Danke

Gewährleistung, Käuferschutz, Mangel, Privatkauf, Rechtsschutz, TÜV, Plakette
Vermieter stellt Forderungen nach erfolgter Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen?

Hallo zusammen,

wir (2 Personen) haben unsere Wohnung zum 31.10.2015 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Wohnungsübergabe statt. Als Protokoll wurden nur die Zählerstände notiert, ansonsten lief alles problemlos ab.

Ende Februar 2016 haben wir dann den Vermieter mit der Bitte angeschrieben, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Gleichzeitig forderten wir den Vermieter auf, da bei der Wohnungsübergabe keine Beanstandungen vorgebracht wurden, die seinerzeit geleistete Kaution, zumindest erstmal einen Teilbetrag an uns zurückzuzahlen. Da wir ohne Antwort geblieben sind, schrieben wir den Vermieter Mitte März nochmals an. Eine Woche später wurde uns dann die Hälfte der hinterlegten Mietkaution auf unser Konto überwiesen. Die NK-Abrechnung haben wir mit den entsprechenden Unterlagen heute per Post erhalten.

Der Vermieter führt nun in seinem Anschreiben aus, dass im Rahmen unseres Auszuges Gegenstände beschädigt wurden, die er uns in Rechnung stellt bzw. von der Rest-Kaution in Abzug bringt.

Hierbei sollte es sich um folgende Beschädigungen handeln: 1. eine beschädigte Treppenstufe aus Naturstein (hier wurde seitens des Vermieters ein Angebot über die Reparatur beigefügt) Höhe: 184,93 € 2. Blume nebst Vase im Treppenhaus; Höhe: 40,00 € 3. Steckdosen im Schlafzimmer seien nicht richtig verdrahtet (während unserer Mietzeit hatten wir eigene Steckdosen eingebaut und bei Auszug wieder zurückgebaut) 4. Badezimmerbeleuchtung wurde überprüft; Halogentrafo defekt Zu 3. und 4. wurde eine Rechnung einer Elektrotechnik-Firma über 49,84 € beigefügt.

Bei der Wohnungsübergabe, die fast 5 Monate zurückliegt, wurden keine Mängel beanstandet und auch in der Zwischenzeit wurde seitens des Vermieters nichts bemängelt. Heute nun, mit der "Schlussabrechnung" werden uns Reparaturkosten für Mängel in Abzug gebracht, von denen wir erstens gar nichts wussten und zweitens uns eine Nachbesserung nicht ermöglicht wurde! Im Übrigen wurde die Wohnung bereits ab 01.11.2015 neu vermietet.

Kann der Vermieter uns die von ihm genannten Mängel bzw. deren Beseitigung jetzt einfach so von der Kaution abziehen?

Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar! Vorab schon einmal vielen Dank!

Mietrecht, Kaution, Mangel
Risse in Massivholztisch ein Mangel?

Hallo,

wir haben einen Tisch aus Massivholz. Vor 6 Wochen sind wir umgezogen. Offensichtlich durch die "Klimaveränderung" gab es vor kurzem einen lauten Knall und der Tisch hatte einen ca. 80 cm langen Riss längs. Die Stelle ist an einer Verleimung. Inzwischen hat sich der Riss verlängert und es sind weitere Risse dazu gekommen.

Der Kundendienst des Möbelhauses, bei welchem wir den Tisch kauften, meinte, dies sei bei Holz normal, Holz arbeite schließlich und bei Veränderung des Raumklimas sowieso.

Das ist mir letztlich auch klar, dass Holz diese Eigenschaften besitzt. Wir haben jedoch schon immer Massivholzmöbel gehabt, von der Wohnzimmerschrankwand über Kinderzimmermöbel bis hin zu einem Esstisch war alles dabei. Und noch NIE hatten wir irgendwelche Risse in diesen Möbeln. Wenn es ein völlig normaler Vorgang für Holz wäre, dann müsste dies über kurz oder lang ja überall passieren.

Ich bin aber der Meinung, dass wenn Möbel aus Massivholz gemacht werden, dass die Verarbeitung dann so erfolgen muss, dass die Möbel auch dauerhaft halten. Würde ein Kleiderschrank plötzlich einen Riss von unten nach oben bekommen, könnte man ja auch nicht argumentieren, dass es halt so ist. Ich hab sowas wie gesagt selbst noch nie erlebt und auch nicht gehört, dass Massivholzmöbel "standardmäßig" Risse bekommen. Die Möbel, die keine Risse bekommen, sind dann wohl "besser" hergestellt. Daraus folgt für mich, dass in der Herstellung unseres Tisches Fehler gemacht wurden. Entweder in der Konstruktion oder in der Verarbeitung.

Muss ich mich vom Möbelhaus jetzt so abspeisen lassen oder liegt hier ein Mangel vor?

Holz, Tisch, Mangel, Massivholz, Riss
Privater Autoverkauf, hafte ich für Mangel(hoher Ölverbrauch)?

hallo, kurze vorgeschichte mitte februar 2015 habe ich ein günstiges auto gekauft bj 1999 mit neuem tüv und alles soweit inordnung, ich habe das auto nur in der stadt gefahren ca 2000km weit ich musste nie öl nachfüllen die öllampe hatte auch nie gelöchtet...anfang oktober habe ich dieses auto weiterverkauft da mir der unterhalt doch zu teuer war und mir ein kleinwagen besser liegt... nun habe ich das auto wie gesagt anfang september privat verkauft sachmängelhaftung usw wurden natürlich ausgeschlossen. jetzt 6 wochen später hat mich der käufer informiert das er ständig öl nachfüllen müsse(alle paar 100km) würde die öllampe leuchten und ich ihm den mangel verschwiegen hätte und dies eine arglistige täuschung sei... hätte ich davon gewusst hätte ich das natürlich gesagt, aber mir war dieser mangel absolut nicht bekannt und wahrscheinlich auch nicht vorhanden, da wie gesagt bei mir das problem nicht auftrat...dazu muss ich noch sagen das der käufer einen wagen mit anhängerkupplung gesucht hat...nun vermute ich das er mit einem schweren anhänger vielleicht den mangel selbst verursacht hat ? aber wie sieht es rechtlich aus, da mir der käufer mit einem anwalt gedroht hat? arglistige täuschung wäre ja wenn ich das fahrzeug bewusst mit dem schaden verkauft habe? dies habe ich aber nicht, da ich ja wie gesagt nichts von dem schaden wusste bzw der mangel beim verkauf nicht vorhanden war...

Recht, Mangel, Ölverbrauch
Schreiben vom Anwalt: Ist das Schreiben ohne Poststempel der Kanzlei ungültig?

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Dies wurde nur mit einem Stempel der Kanzlei bei uns in den Briefkasten geworfen. Ein Poststempel ist nicht zu sehen.

Die Vorgeschichte findet man hier https://www.gutefrage.net/frage/kann-mein-vermieter-mich-kuendigen?foundIn=user-profile-question-listing

Der 1te Punkt ist die angeblich nie pünktlich gezahlte Miete. Die Wurde von mir aber immer pünktlich (bis auf den einen Monat). Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 2te Punkt sind die Mängel. Die von der Decke abgefallene Lampe wird nun uns in die Schuhe geschoben mit der Begründung wir hätten diese mit Gewalt runter geschlagen. Da die Lampe heile ist. Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 3te Punkt ist die Geschichte mit der Spüle die das Wasser nicht ablaufen lässt. Da wird geschrieben das die Maschine gar nicht funktionieren könnte und die Verstopfung in den Rohren vor der Wand sein muss und nirgends anders. Der Mengel wurde von uns mit einer Frist von 7 Tagen gesetzt. Unser Vermieter geht davon aus das wir die alte defkte Maschine nutzen. Die ist aber seit 2 Jahren ausgebaut und wir nutzen unsere.

Was kann man da machen ?

"Mit den Kosten der Instandsetzung hat sich meine Mandatschaft Mangels entsprechender Mängelanzeigen im Übrigen nicht zu befassen".

Der Mengel wurde von uns per Einschreiben angegeben. Was kann man da machen ?

Ist das Schreiben überhaupt richtig ohne Poststempel ?

Rechtsanwalt, Mieter, Anwalt, Vermieter, Schutz, Mangel
Vortäuschung falscher Tatsachen beim Hausverkauf?

Wir haben ein Haus gekauft Anfang des Jahres. Uns wurden auch Mängel genannt, welche schon nicht zu übersehen waren, wie zum Beispiel der Zustand der Kelleretage. Uns wurde lediglich mitgeteilt das es in der Wohnung zu Schimmeln begonnen hat da der letzte Mieter nicht mehr gelüftet hätte und sich die Heizung nicht leisten konnte. Bei dem Hochwasserschaden 2002 war auch dieses Haus im Kellergeschoss, eine ausgebaute Wohnung, betroffen. Die Wohnung wurde dann jedoch seit dem Hochwasserschaden gar nicht mehr bewohnt, es hieß lediglich die letzten fünf Jahre hätte dort keiner mehr drinnen gewohnt..
Das Haus steht auf einer Anhöhe auf massivem Fels gebaut. Vom Heizungsmonteur und vom Nachbarn haben wir zwischenzeitlich erfahren das es das Schmelzwasser an der hinteren Wand in den Keller drückt, da dieser nicht von aussen entsprechend isoliert wurde. Das hat uns weder der Verkäufer noch der Makler gesagt. Der Verkäufer sagte bei der persönlichen Übergabe noch er hätte vor vielen JAhren den Auftrag gegeben das Haus an der Wand isolieren zu lassen. Hierüber hat er aber keinen Nachweis, da es wohl nicht offiziell geschehen ist. Ausserdem war er sich selber gar nicht sicher ob die Arbeitenes tatsächlich durchgeführt wurden. Entsprechende Person kann nicht mehr befragt werden, da zwischenzeitlich verstorben. Der Makler sagte uns das auf dem oberen Grund eine Pumpe vorhanden sei. Diese hieß es dann beim Notar, die wäre auf dem unteren Land welches zusätzlich erworben wurde. Jetzt stellt sich heraus das es gar keine Pumpe gibt, sondern ein Brunnen oben im Wald, ausserhalb unseres Grundstücks. Unserer Meinung nach sind es Angaben welche nicht verschwiegen werden hätten dürfen. Können wir gegen den Verkäufer etwas bewirken? Vielen dank Für Antworten und Ratschläge Micha & Yvonne

Hauskauf, Mangel
Alle meine Nike Schuhen hatten bisher schlechte Qualität aufzuweisen. Habe ich nur Pech oder ist das wirklich so bei Nike langsam?

Hallo >:-( Mein erster Schuh war ein AM 90 E. und der hatte Materialfehler wie der Stoff war zu weich und nutze schnell ab. Mein 2 da wurde das Air Element schnell weich und fühlt sich nicht mehr gut an. Billig. Mein 3 ist ein Air Force 1 CMFT Lux in Rot und hier platzt mir gleich alles. Aldi Schuhe haben bessere Qualität bald oder was? Einen Tag getragen EINEN und man sieht schon weiße Stellen am Rand die draufhindeuten das das Material abfärbt und das unter des durchsichrigem Materials. Hinzukommt es fühlt sich weich an und nicht mehr so hart wie die anderen Orte des Schuhs. Seht selbst. Dazu kommt das die Kartons alle immer mit Markeln geliefert wurden. Toll. Der Reißverschluss wurde so zernnüllt geliefert. Und am rechten Schuh ist auch was zu verzeichnen. Hinzu kommen ein paar Kleberflecken. Ich dachte mir okey komm runter aber den das mit dem weißen das geht zu weit finde ich. Was ist den mit der Qualität die so toll sein soll? Wo ist die? Ich kann jetzt im Moment nur sagen Nike du bist ein sehr schlechter Konzern der es nicht hinbekommt für 100€+ oder in diesem Fall für 150€ mal was gutes hinzukriegen. Ich habe sogar am rechten Fußknöchel jetzt eine Reizung die schmerzt beim gehen und das ist meine erste im Leben!!!!!!!!! Klar der ist sau bequem und sieht gut aus aber wen er nach nicht mal 7 STUNDEN gehen abnutzt und das in der Form frage ich mich welcher Sneakerhead soll da noch Freude haben. Seht selbst und sagt ob ich übertreibe. Ich will das haben was Nike verspricht. Bis jetzt kann ich auch nur sagen die billg Botten die jeder mam im Leben hatte sind besser als Nike Schuhe jeglicher Art.

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Schuhe, Qualität, Mangel, Nike
Kann mein Vermieter mir Sachbeschädigung unterstellen und mir die Wohnung kündigen

Mein Vermieter hat vor ca. 2 Jahren das Mehrfamilienhaus vom Vorbesitzer gekauft. Dieses Haus hat sehr viele Mängel in den einzelnen Wohnungen die der Vorbesitzer dem jetzigen Besitzer höchstwahrscheinlich verschwiegen hat. Nun kommen immer mehr Mängel ans Tageslicht um die sich der jetzige Besitzer ja kümmern muß. Dieses Haus ist 1972 gebaut worden nur mal so zur Info. In der Zwischenzeit ist an meiner Heiztherme ein Defekt gewesen worauf ich eine neue installiert bekam. Dieser Defekt kam aus heiterem Himmel während ich unter der Dusche stand. Letztes Jahr ging ein Scharnier an meinem Wohnzimmerfenster kaputt wg. Abnutzung. So das ich es nicht mehr schließen konnte. Also bekam ich dieses nach Wochen endlich auch repariert. Dann war Ruhe bis an Ostern. Am Ostermontag ist die Hebeanlage, die für die Kellerwohnungen zuständig ist, endgültig kaputt gegangen. Diese wurde in den vergangen Jahren immer wieder nur geflickt (weil es günstiger ist). Am Osterdienstag wurde eine neue Hebeanlage installiert. Letzte Woche bekam ich einen Brief von meinem Vermieter in dem er von mir verlangt das ich die Hebeanlage bezahlen soll. Kosten 4,5 Tausend Euro. Diesem Brief habe ich sofort widersprochen und sendete diesen mit Einschreiben u. Rückschein. Bis heute habe ich noch keine Bestätigung das der Vermieter den Brief bekommen hat. Also noch keine Antwort drauf. Heute bekam ich wiederrum einen Brief von ihm in dem er mir mitteilte das er rund 10.000 Euro schon in meine Wohnung investiert hat und er sich vorbehält mir fristlos zu kündigen. Diese ganzen Mängel sind auf Abnutzung zurück zu führen. Was soll ich tun????????????????? Ich bitte euch wirklich mir keine dummen Kommentare zu senden sondern nur hilfreiche. Vielen lieben Dank im voraus.

Wohnung, Mangel
Rechtslage Privatverkauf Kleidung Kleiderkreisel?

Hallo, ich mach es mal kurz:

Ich habe ein Top für insgesamt 15 Euro verkauft, davon 2,40 Euro Versandkosten, da ich es dummerweise als Päckchen verschickt habe. Aber Die Käuferin hätte so oder so 15 bezahlt, nun ist mir halt weniger davon geblieben.

Nun beanstandet besagte Käuferin, es seien Fussel am Top. Ich bin mir leider nicht sicher ob es stimmt, jedenfalls habe ich es extra gewaschen vorher, da es länger im Schrank lag.

Meine erste Frage ist, ob Fussel nach Definition eigentlich ein Mangel an einem Top sind (gemeint ist kein Peeling, sondern Fussel eines anderen Stoffes am Top), oder ob man mit Fusseln an Textilie als Käufer nicht rechnen muss, da sowas natürlich ist (je nach Stoffverhalten ziehen einige Stoffe eben schneller Fussel an, wer kennts nicht).

Hätte ich sowas beim Verkauf angeben müssen? Mir war das Problem nämlich nicht bewusst!

Zweite Frage ist, wenn ich das Geld komplett, also 15 Euro zurückerstatte und das Top zurückwill, muss ich dann für den Rückversand aufkommen und falls ja, muss ich mir gefallen lassen, das Käuferin unbedingt versichert verschicken will? Ist ja bekanntlich etwas teurer. Und ich habe das Gefühl das die Käuferin ein Problem mit mir persönlich hat und es sich nicht um Fussel handelt, sondern darum, dass sie nicht in mein Top passt und wütend auf sich ist und mir eins auswischen will mit höhren Rückversandkosten aus Frustration. Aber das ist Mutmaßung und gehört hier nicht her :D.

Kleidung, Versand, Gewährleistung, Mangel, Privatverkauf, Kleiderkreisel
Mängel an Möbeln wieviel Prozent Entschädigung können wir verlangen?

Hallo,

ich habe zwei Fragen die sich um eine Bestellung von Möbeln im Möbelhaus handeln. Als erstes möchte ich den Fall schildern und drunter schreibe ich dann meine Frage. Ich wäre sehr Dankbar wenn uns jemand helfen könnte der sich mit so etwas auskennt, wir tun es leider nicht.

Im September 2014 haben wir in einem Möbelhaus verschiedene Möbel gekauft. Tisch, Stühle 2 Vitrinen, ein Lowboard und eine Anrichte im Wert von 5500 Euro. Die Lieferung wurde uns vor Weihnachten garantiert (auf dem Kaufvertrag steht Lieferzeit: ca 14 Wochen, dass wäre die KW 52 gewesen). Die Lieferung der Schränke und der Stühle erfolgte Ende Januar! der Tisch ist bis heute nicht geliefert, soll aber nächste Woche kommen.

Nach der Lieferung der Schränke, fiel meinem Freund auf, dass erhebliche Mängel an jedem einzelnen Teil der Schränke sind. Sofort machten wir uns ran und fotografierten jeden einzelnen und schrieben detailliert dazu was defekt ist. Das Schreiben ging sofort an das Möbelhaus, per Einschreiben. Nach kurzer Zeit meldete sich ein Aussendienstmitarbeiter vom MH, der kam, schaute sich die Mängel an und sagte uns was mit hoher Wahrscheinlichkeit getauscht wird und das die anderen "kleinen" Mängel eben so wären und dies eventuell über einen Preisnachlass geregelt wird. Wir bekamen einen Brief, dass gewisse Teile getauscht werden. Von einem Preisnachlass keine Rede mehr. Also machte mein Freund sich auf zum MH (einige Fahrtkilometer entfernt) und versuchte die Sache mit jemandem vor Ort zu klären. (Ich muss erwähnen, wenn man anrief,( dass taten wir sehr oft), hiess es immer wir klären dass im Haus und melden uns zurück. Es meldete sich nie jemand). Vor Ort gab es auch keine Einigung. Man erzählte uns, dass man von einigen der Mänge angebl.l nichts wisse, der ADMA habe diese nicht weiter gegeben und unsere Mängelanzeige liege derzeit nicht vor. Mein Freund verschwand mit der Aussage vom MH "Wir versuchen eine Klärung zu finden und melden uns morgen Vormittag bei Ihnen". Das tat dann tatsächlich jemand. Das Angebot vom MH: - größere Mängel werden vom MH beseitigt und die "kleinen" Schäden sollen bleiben, hierfür würden wir einen Preisnachlass von 350,00 Euro bekommen. - für den Tisch, der 11 Wochen!!!! nach vereinbarter Lieferzeit und ca. 6 Wochen später als die anderen Möbel kommt, bekommen wir 50,00 Euro Nachlass. Jetzt meine Fragen: 1) Ist ein Preisnachlass von 350,00 Euro bei dem Aufwand den wir hatten (ständige Telefonate, hin fahren um Klärung zu finden, zuhause sein wegen der Lieferung UND damit Leben müssen das sich kleine Mängel an den Teilen befinden) gerechtfertigt, oder kann man da einen höheren Preisnachlass bei der hohen Summe verlangen? 2) Ein Preisnachlass von 50,00 Euro für einen Lieferverzug von 11 Wochen erscheint uns ebenfalls etwas lächerlich (preis: 900 Euro). Was kann man da machen?

Über schnelle Antworten wäre wir sehr Dankbar!

Möbel, Mangel
Hauskauf, Mängel im Nachhinein

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr uns helfen. Folgende Situation:

Wir haben vor 2 Monaten ein Haus gekauft, es war nur ein Gutachter von der Bank vor Ort wegen Wertermittlung. Ja, ich weiß, wir waren blauäugig und hätten noch einen Baugutachter holen müssen, da haben wir einfach nicht mehr dran gedacht. Das Haus ist so weit auch ok, aber, folgendes ist jetzt bei der Renovierung aufgefallen. 1.: die Elektrik ist nicht an den FI-Schalter angeschlossen. Die Verkäufter sagten uns unter Zeugen, im Rahmen des Anbaus 1998 ist die Elektrik im gesamten Haus erneuert worden. Also geht man auch davon aus, dass diese an den FI-Schalter angeschlossen ist, da sonst sehr gefährlich und in Deutschland ist es ja Pflicht, dies zu machen. 2: Wir haben von der Maklerin eine Flurkarte erhalten, wo alles ok war, sprich, die Grenzen wurden eingehalten. Nach Kauf haben uns die Verkäufer Ihre privaten Hausunterlagen ausgehändigt und da war eine Flurkarte dabei, wo man sieht, dass die Garage des Nachbarn etwas 2 Meter auf unserem Grundstück steht.

Das ist in unseren Augen nicht ok, beides. Zu der Stromsache sagen die Verkäufer, sie wussten davon nichts, haben das Haus so gekauft. Nur sagen wir, sie sind die Verkäufer und müssen ja auch sicher gehen, dass das was sie weitergeben auch so ist und nicht jetzt einfach die Hände heben und sagen, wussten davon nichts, sorry.

Zu Thema zwei, das haben wir noch nicht angesprochen, weil da mit Sicherheit das selbe gesagt wird. Ich habe heute bei unserer Rechtschutz angerufen und mich beraten lassen von einem Anwalt, der sagte, haben bei beiden Punkten keine Chance, Geld zurück zu kriegen, denn wir haben im Notarvertrag die Klausel "Gekauft wie gesehen" unterschrieben, welche besagt, die Verkäufer können für keine auftretenden Schäden oder Fehler haftbar gemacht werden, außer es ist arglistige Täuschung. Das ist bei dem Thema Strom nicht nachweisbar und bei der Sache mit der Katasterkarte steht dann auch Aussage gegen Aussage, dann geht das ganze vor Gericht und meistens sagen diese im Endeffekt, ist das Versäumnis des Käufers, wir hätten zum einen einen Baugutachter nehmen können/müssen um auf Nummer sicher zu gehen, zum anderen hätten wir jederzeit selbst eine Karte beim Katasteramt einfordern können.

Und der Anwalt meinte, wie wollen wir denen nachweisen, dass das mit der Karte arglistige Täuschung war? Er sagt, bei zwei Metern Grundstück, wo da verloren gehen, hätten wir beim Kaufpreis nicht wirklich was gutmachen können und im Nachhinein auch nicht und die Verkäufer sagen dann, sie hätten nicht gewusst, was die Maklerin für eine Karte hatte und weitergegeben hat, da sie sich um diese Unterlagen nicht gekümmert haben.

Tolle Wurst, wir wollen das aber nicht einfach so hinnehmen, habt ihr eine Idee oder ähnliche Erfahrungen, die anders ausgingen? Wenn wir vielleicht wenigstens die Elektrikerrechnung (der muss ja nun kommen, um die Elektrik anzuschließen und abzunehmen) den Verkäufern einreichen können.

LG

Hauskauf, Mangel
Was tun wenn man einen 2 Monate alten Schuh reklamieren möchte aber der online Shop ablehnt?

Ich muss jetzt auch mal hier fragen, da ich nicht weiß wie ich weiter verfahren soll: Ich habe mir vor 3 Monaten (Mitte September) im Kennel und Schmenger Online Shop einen für mein Empfinden hochpreisigen Sneaker für 220€ gekauft. Der Schuh wurde wie alle meine Schuhe und Kleidung pfleglich behandelt und normal getragen. Zwischenzeitlich war ich noch 3 Wochen im Urlaub. In der Zeit wurde der Schuh nie getragen. Anfang Dezember musste ich dann feststellen, dass ein Schuh vorne seitlich ein Loch hat. Es ist keine Druckstelle, keine Naht. Ich habe keine Ahnung wie das Loch da hin gekommen ist. Auch hinten seitlich ist der Schuh schon etwas abgerieben. Ich bin der Meinung, dass dies kein qualitativ guter Schuh sein kann und dass das Material, zumindest vorne beim Loch, fehlerhaft bzw. mangelhaft ist. Ich habe dem Shop Fotos geschickt, worauf mir das Geld nach EIngang des Schuhs gutgeschrieben werden sollte. Als der Schuh wieder beim Online Store war schrieb man mir einen knappen Text, dass SIe mir den Schuh wieder zurücksenden werden, da er einfach nur "stark getragen" wurde und daher kein Fehler vorliege. Es gäbe kein Loch im Schuh! und doch, da ist ein Loch!!! WIe kann ein Schuh nach nur 2 Monaten des gewöhnlichen Tragens als stark getragen deklariert werden? Auf weitere Emails in denen ich mit Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale drohe reagiert der Shop nicht mehr. Was kann ich tun um zu meinem Recht auf Nachbesserung oder Geld zurück zu gelangen? Es kann doch nicht sein, dass ich einen Schuh für 220€ nach 3 Monaten wegschmeißen muss und nichts gegen den Shop unternehmen kann!?!

Schuhe, Online-Shop, Mangel, Reklamation

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