Sofagarnitur reißt nach 3 Jahren an den Nähten auf und es löst sich die obere Materialschicht ab

3 Antworten

Ist ein gekaufter Artikel mangelhaft (Sachmängelhaftung, § 434 BGB) muss der Verkäufer nachbessern. Allerdings muss der Mange innerhalb der gesetzlichen Frist angezeigt werden. Diese ist normalerweise 2 Jahre, kann aber in Einverständnis auf 1 Jahr reduziert werden. Allerdings ist der Käufer nach 6 Monaten nach Kaufdatum verpflichtet, zu beweisen, dass der Sachmangel bereits beim Kauf bestanden hat. Das wird schwierig, besonders dann, wenn du das Möbel bereits "behandelt" hast. Der Verkäufer könnte hier die Einrede der "Falschbehandlung" geltend machen. Es sei denn, du hast vom Verkäufer ein schriftliches Einverständnis, dass du explizit dieses Reinigungsmittel benutzen kannst.

Nach 3 Jahren ist die Frist allerdings allemal abgelaufen. Du hättest direkt beim ersten Mal als der Mangel sichtbar wurde, auf Sachmängelhaftung bestehen müssen. Inwieweit du dich heute noch auf dein Schreiben von vor 2 Jahren beziehen kannst, weiß ich nicht. Juristisch könnte ein Streit auch nach hinten losgehen, wenn der Verkäufer sich clever anstellt.


fragen159 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 15:05

im zweiten antwort-schreiben wurde als begründungdas sich die obere schicht ablöst "Hydrolyse" (biochemische reaktion mit wasser) genannt, könnte ich bei wikipedia nachlesen (!)...beim kauf wurde mir vom verkäufer geraten bei flecken nur mit einem feuchten tuch zu reinigen... ich versteh das nicht :-( der händler und der hersteller stellen sich echt clever an....fühl mich echt über den tisch gezogen... da hab ich echt mal pech gehabt

aber vielen dank für deine antwort und noch einen schönen tag :-)

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Abfärbungen von z. B. Jeansfarbe auf hell beigen Sofa ist durchaus zwangsläufig und nichts, wofür der Hersteller haftet.

Auch nicht für Folgeschäden einer unsachgemäßen Reinigung, dessen scharfe Mittel Stoff und Garn angriffen.

Und genau das stellt er eben so dar. Zumal dann, wenn er keine zusätzliche über die (nicht mehr beanspruchbare) gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren hinausgehender freiwillige Garantie auf Beanspruchung und Haltbarkeit gab, ist er auf der rechtlich sicheren Seite.

Da beisst die Maus - auch bei der Verbraucherberatung - nun mal keinen Faden ab.

G imager761


fragen159 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 15:09

mir den abfärbungen (spiegelbildung) kann ich ja leben, aber das sich der stoff "auflöst" fällt mir schwer :-( ich habe nur wasser und tuch benutzt, wie der verkäufer es mir geraten hat...aber wie soll ich das beweisen?...kann ich nicht! hab echt pech gehabt...werde die hersteller firma mit keinem wort positiv im freundes-und bekanntenkreis erwähnen...

aber vielen dank für deinen antwort und alles gute :-)

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kannst alles vergessen, muss dir wohl eine neue zulegen, aber achte besser auf dem preis, > Verbraucherzentrale wenden sollte oder nicht...< da bekommst du auch eine absage, weil alles "abgelaufen" ist


fragen159 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 14:58

was mich extrem ärgert ist das diese sofagarnitur fast 2000€gekostet hat und das finde ich echt nicht billig!!! hab mir überlegt das ich den hersteller vielleicht nochmal persönlich anschreibe ihm fotos sende und ihm mitteiele das "er" gewonnen hat...mhm mal sehen...

aber ich danke dir deine antwort...

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rudelmoinmoin  18.09.2012, 15:06
@fragen159

dir ist doch selbst bekannt wie der unternehmer, auf deine anfragen reagiert, hast ein schlechten griff gemacht, um so länger du mit ihm "rumdokters" umso länger ärgers du dich, das macht "hässlich & alt" abhaken, und weg mit der ganitur, und du kannst dich im spiegel "wieder erkennen"

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