Ich bemühe mich momentan um eine Maskenbefreiung. Mein Chef meinte, ich müsse mich dafür an den Betriebsarzt wenden. Daraufhin erwiderte ich, dass ich aber möglicherweise eine psychische Indikation für meine Maskenbefreiung habe und deshalb zu einem Psychiater gehen möchte. Mein Chef wollte mich aber im Rahmen einer Dienstanweisung explizit auffordern den Betriebsarzt aufzusuchen. Ich erwiderte, dass er dies gar nicht könne, weil jeder approbierte Arzt gleichermaßen befugt sei, mir ein gültiges ärztlichen Attest auszustellen. Meine Frage an euch wäre: Wisst ihr ob diese meine Annahme durch das Arbeitsrecht gedeckt ist? Und wenn ja, ist euch ein arbeitsrechtlicher Paragraph diesbezüglich bekannt? Ich halte es für unwahrscheinlich, dass mein Chef ein ärztliches Attest ablehnen darf, weil es nicht vom Betriebsarzt stammt. Schließlich gelten sonstige Atteste wie Krankschreibungen oder Arbeitseinschränkungen ja auch ohne betriebsärztliche Absegnung.
Vielen Dank für eure Antworten