Hallo,

ich habe vor 2 Tagen einen
Passat 3B von einem privaten Verkäufer erworben. Habe mir den Wagen
genau angesehen und Probe gefahren. Macht einen sehr gepflegten
Eindruck (nichts verschlissen, keine Kratzer, Beulen, neue Bremsen
und dergleichen mehr). Außerdem liegt ein NEUER HU-Bericht von
Februar 2011 vor, in dem das Fahrzeug OHNE MÄNGEL vorgeführt wurde.
Bin dann zur Inspektion zu ATU gefahren (mache ich immer so wegen der
Mobilitätsgarantie, außerdem war sowieso Ölservice fällig). Dort
wurden diverse Mängel festgestellt (Stoßdämpfer defekt, Querlenker
ausgeschlagen, Bremsschläuche so gut wie kaputt,...). Ein gerade vor
Ort befindlicher unabhängiger Prüfer von der DEKRA hat gesagt, dass
mit diesen Mängeln die Plakette NIEMALS hätte erteilt werden dürfen
und mußte ihm versprechen, dass ich mich bei der Prüfstelle melde,
bei der die Prüfung gemacht wurde. Jetzt meine Frage: Wenn die HU in
betrügerischer Absicht bzw. aus "Gefälligkeit" erteilt wurde was kann
passieren?
1. Wird mein Fahrzeug evtl. stillgelegt?
2. Muß ich den
unehrlichen DEKRA-Prüfer in Regress nehmen (Betrug), den Verkäufer
(arglistige Täuschung) oder beide?
3. Was muss ich noch
beachten?

Für jeden Tipp und Hilfe bin ich sehr dankbar. Vielen Dank
und Gruß, René
Vaillant