Unfallschaden jetzt gefunden, Fahrzeug vor 2,5 Jahren gekauft. Rechte?

Mein Vater hat mir vor 2,5 Jahren einen Ford Ka Baujahr 1997 mit einer Delle in der Tür gekauft. Ich war vor 1,5 Jahren in der Werkstatt, weil mein Kofferraum nass wurde und die Mitarbeiter haben das Rücklicht ausgebaut, „Matschband“ auf die Karosserie gestrichen und das Modul wieder eingebaut – es war trocken. Nun ist es wieder undicht und ich war bei einem anderen Meister.

Dieser meinte, dass die Hauptursache nicht ein Dichtungsfehler am Rücklicht sei, sondern durch einen Unfallschaden passiert sei (Karosserie von innen verbeult, von Außen kein Schaden sichtbar). Der Schaden würde sich nicht lohnen zu reparieren. Im Vertrag steht wohl die Delle, aber nichts von dem Schaden hinten.

So nun die Frage – kann ich gegenüber dem Autohaus, in dem ich das Fahrzeug gekauft habe Ansprüche geltend machen?

Dafür spräche, dass bei jedem Gebrauchtwagenkauf (in meiner Firma) ein Gutachten erstellt wird, sprich das gemerkt worden sein müsste. Oder? Was könnte ich bekommen, sollte ich im Recht sein (Kaufpreisminderung, weil sich Nachbesserung nicht lohnt und Neulieferung nicht möglich ist)? Bin ich jetzt zu spät, wobei ich diesen Schaden erst jetzt bemerkt habe? Wie kann ich sagen, ob es ein arglistig verschwiegener (bei einem Gutachten ist das so, oder?) oder nur versteckter Mangel (sollte kein Gutachten gemacht worden sein – müssen die Mitarbeiter nicht genug Fachwissen haben, dass sie erkannt hatten, dass es da einen Unfall gab (-> arglistig?)) ist?

Viele Fragen und hoffentlich gute, zahlreiche Antworten.

Herzlichen Dank im Voraus!!!

Auto, Recht, Fahrzeug, Mangel, verschweigen
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