Matratze Verformung --> Normwerte

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Die Antwort kommt zwar etwas spät aber vielleicht noch nicht zu spät. 4 - 5 cm ist alles andere als normal. Hier einmal ein Auszug aus der Leitlinie des Verbandes der Weichschaumindustrie(VWI). Vielleicht hilft dir das weiter. ... 3. Kriterien und Messverfahren zur Bewertung von Mängeln - Sollten Eigenschaftsverschlechterungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, so kann dies eine berechtigte Reklamation begründen. Eine Beeinträchtigung der Gebrauchseigenschaften wird zuverlässig und objektiv durch den Höhenverlust (übermäßige Kuhlenbildung) und / oder den Härteverlust festgestellt. Ein geringfügiger Höhen- und / oder Härteverlust ist materialtypisch und führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchseigenschaften. Insoweit wird bei Geringfügigkeit auch kein Ersatzanspruch begründet. a) Höhenverlust Vor der Messung des Höhenverlustes werden Bezug und Abdeckmaterialien vom Matratzenkern entfernt. Die Messung erfolgt gemäß DIN 1334 mittels Auflegen einer verwindungsfreien Messlatte, die über die gesamte Länge des Matratzenkerns reicht. Der Höhenverlust wird am tiefsten Punkt der Kuhle gemessen. Der Höhenverlust eines vollflächigen Matratzenkerns ist nicht mehr geringfügig, wenn er 10mm oder 10% überschreitet . Der jeweils niedrigere Wert, ausgedrückt in mm, ist maßgebend. b) Härteverlust ... Das dürfte eigentlich für eine berechtigte Reklamtion ausreichen, vorausgesetzt, es sind alle Umstände der Nutzung ermittelt worden, die zu der Eigenschaftsverschlechterung beigetragen haben könnten(geeigneter Lattenrost, Feuchtigkeit, usw.). Also, Schaumstoffkern flach auf den Boden legen, Latte drauflegen, tiefste Stelle der Kuhle messen. Ist die tiefer als 10 mm - Reklamation!

Ach ja. Sollte es irgendeine Rolle spielen: wir haben die Matratze bei einem großen, bekannten Versandhaus bestellt.