wir haben unsere wohnung ende juli im beisein der hausverwaltung an unseren vermieter übergeben. die vermieter gingen penibelst durch jeden raum (im gegensatz zur wohnungsuebergabe bei der anmietung-das protokoll davon existiert auch nicht mehr) und haben jeden noch so kleinen kratzer festgehalten. aufgenommen wurden kratzer an den zimmertueren(1 bis 2 p. tuer) und eine defekte el. rolllade, die während der uebergabe ihren geist aufgab ( bei der ersten betaetigung funktionierte sie noch einwandfrei und bei der zweiten ploetzlich nicht mehr. wir haben die schaeden an unsere haftpflicht gegeben, die einen kostenvoranschlag verlangte. dies gaben wir an den vermieter weiter, der jedoch fuer 1000euro einen gutachter beauftragte. unsere haftpflicht lehnte die zahlung des schadens ab, da es sich um gebrauchsspuren handelt. wir sind erstmal nicht weiter taetig geworden, da wir jetzt mit einer rueckzahlung unserer kaution gerechnet hatten. stattdessen bekamen wir post vom anwalt. wir sollen die im gutachten aufgefuehrten schaeden (sind mehr als bei der uebergabe aufgenommen), sowie gutachten und anwaltskosten innerhalb von 5 tagen bezahlen (abzueglich kaution) ansonsten wird ein mahnverfahren gegen uns eingeleitet. das haus wurde 2001 erbaut und wir waren nicht die erstmieter dieser wohnung. ist das alles so rechtens und wir sollten bezahlen?