Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

Haus, Wohnung, Geld, Testament, Erbe, Vater, Eltern, Erbschaft, Familienprobleme, Geschwister, Hausverkauf, Nachlass, Streit, Todesfall, Nachlassgericht, Sterbeurkunde
Keine Lust mehr auf unser Haus?

Schönen guten Abend

Ich will nur kurz meinen Frust ablegen.

Alle belächeln es. Deswegen schreibe ich es hier nieder.

Wir haben seit 10 Jahren unser Hexenhaus. Ohne große Überlegung gekauft. Geld hatten wir in dieser Zeit ausreichend.

Das Haus mussten wir komplett Sanieren. Alle wände rausreißen und neu Aufbauen.

Außenfassade haben wir noch immer nicht gemacht. Da jetz nach 10 Jahren das Geld einfach fehlt.

Ich persönlich würde es am liebsten verkaufen alle Kredite ablösen und in eine schöne Mietwohnung ohne Sorgen.

Ich könnte im Strahl ....

Ich fühle mich hier nicht mehr wohl.

Auch die Nachbarschaft ist so mhm naja...

So viele negative Erinnerungen. Ich möchte einfach ein Neuanfang. Endlich durchstarten. Ohne daran zu denken was noch alles gemacht werden muss.

Einfach mal auf uns 4 Konzentrieren. Das ist für mich extremer Druck. Ich mag nicht mehr.

Aber mein Mann (was ich irgendwo verstehe) zeigt mir ein Vogel. Schließlich hat er das Haus sogut wie, mit eigener Kraft aufgebaut.

Genau wie unsere Große Tochter. Diese will hier absolut nicht weg.

Ich persönlich fühle mich nicht mehr wohl. Ich mag nicht mehr. Ich will nichtmehr jeden Cent umdrehen und nur für das Haus zurücklegen. Ich will endlich was für uns tun. Für die Kids. Einen tollen Urlaub ect.

Keine Ahnung wie ich das meiner Familie Einflößen kann. Ich will sie ja auch zu nichts Zwingen. Aber diese Negative Energie die ich verspüre, durch den ganzen Druck, den ganzen Geld, die fehlende Zeit. Ich mag nicht mehr.

Das musste jetzt Mal sein. Gerne könnt ihr was dazu sagen was ihr meint. LG und einen schönen Abend

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Müssen wir Erben nachträglich die Grund- und Hausgebühr nachzahlen? Erbstreit droht?

Hallo ihr Lieben,

ich hatte hier schon mal eine Frage gestellt und sehr hilfreiche Antworten erhalten.

Nun habe ich eine neue Frage zu dem Thema:

Unsere Familie (Vater, Mutter verstorben vor 14 Jahren und 4 Kinder) besitzt ein Haus, welches aktuell an Dritte verkauft wird. Unsere verstorbene Mutter besaß zu Lebzeiten die Hälfte des Hauses und der Erbschein bezogen auf den Hausverkauf sieht logischerweise dann so aus: Vater= 50 Prozent und Mutters 50 Prozent werden dann an den Vater und uns Geschwistern aufgeteilt.

Mein Bruder und mein Vater leben seit dem Tod unserer Mutter alleine im Haus, während die drei anderen Geschwister (inklusive mir) bereits seit langer Zeit ihre Miete selbst zahlen und teilweise in anderen Städten wohnen.

Unser Bruder, der seit 14 Jahren kostenlos im Haus wohnt und nicht arbeitet, aber den Hausverkauf steuert, weil er ja nun mal da wohnt, will nun unseren errechneten Anteil von 20000 auf 5000 drosseln, weil wir 14 Jahre nicht an der Grundgebühr und Hausgebühr, Strom Wasser etc. beteiligt waren, während wir aber selbst Miete zahlen mussten (gehen auf die 40 zu und leben natürlich unsere eigenen Leben). Ihr müsst wissen, dass unser Vater die Gebühren und anfallenden Kosten immer selbst zahlte, von unserer Geburt an.

Was noch wichtig wäre zu sagen, dass ich komplett auf meinen Anteil verzichten möchte, aber einfach für die zwei anderen Schwestern wissen möchte, ob unser Bruder das so machen kann.

Haus, Geld, Erbe, Erbstreit, Familienprobleme, Geschwister, Hausverkauf, Streit
Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.

Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.

Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?

Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN

Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!

Recht, Anwalt, Mietvertrag, Architekt, Bauamt, Hausverkauf, Makler, Wohnflächenberechnung, Nutzfläche, Wirtschaft und Finanzen
Makler erscheint 2 mal nicht zum Termin - wie verhalten?

Hallo, das Haus in dem wir noch wohnen soll vom Vermieter aus verkauft werden.

Wir hatten mit dem Makler jetzt bereits 2 Termine. Den ersten, einen Besichtigungstermin, er wollte den Wert des Hauses schätzen, hatten wir vor 3 Wochen. Telefonische Absprache 3 Tage vorher....

Wohnung in jeder Ecke gewienert und geputzt, früher von der Arbeit heim, da der Makler ja nach 17 Uhr nicht mehr kann...

Naja der Makler ist nicht erschienen, hat auch nicht abgesagt, ich habe auch nicht hinterhertelefoniert, weil er ja was von uns wollte.

Zwischenzeitlich war er dann doch da. Spontan eher. Naja er hatte sich entschuldigt, ihm ist was dazwischen gekommen.

Gestern hatten wir einen Termin, da er Fotos für das Inserat machen wollte von unserer Wohnung. Termin schriftlich abgesprochen (SMS Verlauf). Gestern das gleich, ganze Wohnung auf Vordermann gebracht, alle privaten Bilder entfernt, wieder Überstundenfrei genommen. Und? Makler taucht nicht auf, sagt nicht ab und ist bis heute auch Telefonisch nicht erreichbar. Mein Vermieter sagte, wir sollen die Termine mit dem Makler selber ausmachen. Das wäre einfacher.

Bin ich noch verpflichtet den Herren reinzulassen, bzw einen neuen Termin mit ihm zu machen? Ich möchte mir nicht noch einmal den ganzen Streß machen, geschweige denn irgendwie nicht Zeit dafür investieren. Wie sieht das rechtlich aus? Was muss ich, was kann ich? Kann der Vermieter mir ankreiden, wenn ich in Zukunft keine Termine mehr mit dem Makler wahrnehme?

Haus, Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausverkauf, Immobilienmakler
Rechtsfrage :Hausverkauf und Mietverhältnis verschwiegen?

Meine Freunde haben ein Haus gekauft, unten wohnt ein Ehepaar (die ziehen gerade aus, das sind die Eigentümer)  in der Einliegerwohnung drüber ein Elternteil der Frau. Nennen wir ihn mal Hans.

Meine Freunde wollten unten einziehen und mir die Wohnung drüber vermieten. Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin bereit zum Umzug. Und nein ich kann nicht in meiner alten Wohnung bleiben das schon mal vorab.

 

 

Das Ehepaar hat meinen Freunden das Haus verkauft die Zahlung der Restsumme erfolgt nun bald. In dem Kaufvertrag (der notariell beglaubigt ist )steht nichts von einem Mietverhältnis drin.

„Hans“ ist nun ins Altenheim gekommen aber darüber gar nicht happy, also hat er seinen Sohn (den Bruder vom Eigentümer) eine Vollmacht gegeben und der klagt nun dass es einen „mündlichen Mietvertrag“ gegeben hätte und das Ehepaar den Hans gar nicht hätte hinaus schmeißen dürfen. Hans ist aber wie gesagt schon im Heim und nicht mehr in der Wohnung.

Nur ein Teil seiner Sachen sind noch in der Wohnung, in die ich ja einziehen will. Und auch muss denn bald habe ich ja keine Wohnung mehr und muss raus aus meiner.

Schlüssel haben wir, das ist nicht das Problem. Hans ist wie gesagt selber schon im Heim.

Meine Freunde haben nun Schiss die Sachen da raus zu räumen weil sie Angst haben verklagt zu werden.

Ich denke aber dass die gesamte „Schuld“ beim Verkäufer liegt der das Haus ja mietfrei quasi im Vertrag angegeben hat und wenn jemand Ärger bekommt dann dieser oder was meint ihr ?

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Hausverkauf
Wie helfe ich meiner Oma? Meiner Familie?

Hallo

meine Familie und ich machen aktuell eine schwere Zeit durch und wir wissen einfach nicht weiter!

Meine Großmutter wohnt im Ausland. Sie wohnte in demselben Haus wie eigentlich schon immer. Mein Großvater hatte es ihr hinterlassen und seit seinem Tod hat sie sich ziemlich zurückgezogen und eine gewisse Angst (zum Leben) entwickelt. Das war vor mehr als 20 Jahren! Meine Mutter hat ihr vor einigen Monaten die Augen geöffnet und aus diesem Grund haben wir sie im Haus meiner Großmutter organisiert. Leider hat sie einfach eine momentane allgemeine Unzufriedenheit und lässt diese überall raus. Das Haus meiner Tante ist sehr groß und schön, aber auch sehr kalt. Es ist vielleich auch zu groß und abgeschieden für sie. Letztlich prägt sie sich momentan immer auf eine Person und möchte diese immer bei sich haben. Meine Mutter musste aber jetzt wieder nach Hause und bei meiner Tante macht sie das nun. Diese hat aber selber momentan Probleme und Krankheit. Sie erholt sich selber und muss in einem Monat wieder zu einer Therapie nach USA. Meine Großmutter möchte von dort gehen, gleichzeitig aber nicht bei sich. Wir würden sie so gerne zu uns holen, unsere Wohnung aber ist nicht die Größte. Wir haben Angst, dass sie uns dasselbe Theater macht wie bisher dort drüben! Manchmal denken wir, dass sie vielleicht eine Therapie braucht, da diese Situation sie scheinbar psychisch mitnimmt! Aber kann man das einer älteren Dame zumuten?

Bei einem Altersheim/Betreutem Wohnen ist es so eine Sache! Sie will Hilfe und schlägt es auch manchmal vor. Gleichzeitig sagt sie, das sie vier Kinder hat und keiner sich um sie kümmern will. Man will sie nur los werden, sie sei eine Last für alle!

Hätten wir finanzielle Mittel, würden wir uns ein Haus kaufen, wo sie ihren eigenen Teil hat! Aber gleichzeitig können wir uns um sie kümmern und für sie da sein. Wir haben eigentlich auch ein Haus im Ausland, das wir verkaufen könnten. Aber bisher haben wir keinen Käufer gefunden. Außerdem wird es schwer, dieses schnellstmöglich zu verkaufen.

Habt ihr für uns ein paar Ideen, Ratschläge und Lösungen, um meiner Großmutter zu helfen?

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Gibt es irgend welche Werte was ein durchschnittlicher Fertighausverkäufer verdient, kann man überhaupt davon leben?

Problem ist doch, wenn man als Handelsvertreter selbständig ist hat man nur 4 Prozent Provision, muss sich selbst Kranken versichern und bezahlt da schon das doppelte. Bei der RV sieht es genauso aus. Pflegeversicherung auch. Bringt es überhaupt was eine Arbeitslosenversicherung, die wäre dann auch doppelt so hoch. Dann benötigt man eine Krankenausfallversicherung.

Alleine die versicherungen würden, je nach Verdienst natürlich vielleicht 2000 Euro belaufen bei 4000 euro Brutto. Ein normaler Angestellter würde nur die Hälfte bezahlen. Urlaubsgeld hat man auch nicht und bei Krankheit steht man im Regen wenn man keine Versicherung hat, die extrem teuer ist. Dann bezahlt man Sprit und Auto. Wenn man jeden tag 150 km fahren muss ans Musterhaus. Dann ist man nochmals 600 Euro weg.

Für mich stellt sich die Frage: Kann man überhaupt mit 50.000Euro im Jahr leben. Wenn man Benzin und Auto abzieht wäre man bei rund 1400 Euro und das kann man jetzt versteuren.

Vielleicht kommt man auf 900 Euro netto im Monat. Jetzt muss man davon Miete bezahlen und essen kaufen. Eine Wohnung die 700Euro warm kostet kann man nicht bezahlen. Leben dann die ganzen Fertighausverkäufer alle in einer Einzimmerwohnung?

Oder hat jemand andere erfahrungen was man da verdient. Wenn man 3 Häuser mit 330.000 Euro verkauft, also rund 1 Million, so hat man bei 4 Prozent nur 40.000 Euro im Jahr.

Ich habe jetzt sogar mit 50.000 Euro gerechnet und komme auf 900 Euro netto. Dürfte dann bei 40.000 Euro Jahresbrutto auf rund 700 Euro netto kommen. Dann wäre es doch für jeden Fertighausverkäufer besser Hartz IV zu beantragen und vielleicht noch 150 euro dazuverdienen im Monat dann ist man schon bei 1000Euro, inkl. der Wohnung.

Hat jemand Erfahrung was man bei Weber Fertighaus, Lehnert, Kampa etc. realistischer weise verkauft und dann Brutto verdient wird, bzw. in welchem Volumen die verkaufen, weil wenn jemand für 1Million Häuser verkauft, so würde das Hartz IV entsprechen. Oder die müssen Grundsicherung beantragen wenn sie nur alle 3-4 Monate ein Haus im Wert von 330.000 Euro verkaufen.

Haus, Franchise, Recht, fertighaus, Fertighausbau, Hausverkauf, Vertrieb, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Eigentümerwechsel durch Hausverkauf. Mieter Zahlt zwischen Besitzübergabe und Grundbucheintrag keine Miete.?

Ich habe mein Haus verkauft (Notarvertrag Anfang Februar) und die Besitzübergabe für das Vertragsobjekt erfolgte bereits zum 01.01.2018 (Steht auch so im Notarvertrag). Weiter steht im Notarvertrag einen Paragraph zu dem Mietverhältnis:

-------------------------

Vermietung, Verpachtung

1. Am Vertragsobjekt besteht ein Mietverhältnis.

Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis, deren Inhalt ihm bekannt ist. Im Innenverhältnis tritt der Käufer mit Besitzübergabe in das Mietverhältnis ein.

Der Verkäufer erklärt:

- Mit den Mieter bestehen keine weiteren Vereinbarungen als die dem Käufer

bereits vorgelegten und ihm bei Besitzübergabe im Original zu übergebenden

Mietverträge.

- Derzeit bestehen keine Mietrückstände. Kein Mieter macht eine Mietminderung

oder einen Mieteinbehalt geltend.

- Mietstreitigkeiten werden derzeit weder außergerichtlich noch gerichtlich geführt.

-------------------------

Der Grundbucheintrag wird im April erfolgen fertiggestellt. Der Mieter hat nun seit Februar weder an den neuen Besitzer (Besitzübergabe wurde dem Mieter im Februar Mitgeteilt) noch an den Alten Vermieter Miete Bezahlt.

Fragen:

Muss der alte Vermieter(Verkäufer) gegenüber dem neuen Besitzer(Käufer) für nicht gezahlte Mietzahlungen des Mieters in der überganszeit (von der Besitzübergabe bis zum Grundbucheintrag) einstehen (wie ein Bürge)?

Also muss der alte Vermieter(Verkäufer) dem neunen neuen Besitzer(Käufer) die ausstehenden Mieten zahlen (von der Besitzübergabe bis zum Grundbucheintrag) und diese dann von dem Mieter auf dem Rechtsweg einfordern.

Oder muss der neue Vermieter(Käufer) nach der Grundbucheintragung die ausstehende Miete vom Mieter fordern?

PS.: gezahlte Miete vom Mieter wird selbstverständlich an den Neuen Besitzer weitergeleitet. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung waren keine Rückstände des Mieters zu verzeichnen.

Mir ist diese Sache unklar. Vielleicht kann mir wer helfen wie die Rechtslage dazu aussieht.

Recht, Hausverkauf, Eigentümerwechsel, Wirtschaft und Finanzen
Hausüberschreibung rückgängig machen von meiner omi?

Hi Leute,

Gleich vorweg bitte nichts beleidigendes oder so ohne das ihr Sachen die ihr nicht verstanden habt gefragt habt.

Nun zum Problem bei dem ich sehr hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Oma ist 88 Jahre alt und besitzt ein Einfamilienhaus in einem dorf für das sie ihr Leben lang geackert hat da ihr Mann (mein opa) sehr früh gestorben ist bei einem Unfall. Mit über 50 hat meine Oma das erste mal das Meer überhaupt gesehen . Sie hat uns 2 Kinder miz liebe und Sorgfalt großgezogen und ist ein herzensguter Mensch. Und noch voll bei Verstand .

Nun weiter

Mein Vater hat sich vor 10 Jahren eine neue frau gesucht nach dem er meine Mutter 3 Jahre mit ihr betrogen hatte . Dann "durfte" sie in mein Kinderzimmer ziehen, weswegen ich extra ausgezogen bin mit 17. Denn ihr Haus und vor allem die Oma wollte sie nicht alleine lassen denn mein Vater kümmert sich weder um meine Oma (seine mama) noch um die Tiere geschweigedenn ums Haus ausser mal das Tor streichen . Meine Mama kocht mit ihr seit Jahren , frühstückt mit ihr seit Jahren und geht für sie einkaufen seit es nicht mehr so leicht für sie ist, fährt sie zu allen Arzt Terminen und ist ihr wie eine Tochter (sagt sie selber immer)

Nun will er das meine Mutter auszieht, (klar im ersten Moment ist es seine mama und sein Haus da meine Oma ihm es leider schon überschrieben hat )

Meine Oma sagt sie darf garnicht daran denken wenn meine mama nicht mehr da ist, da mein vater nur 2 bis 3 Nächte in der Woche zuhause ist . Und er weder mit ihr frühstückt noch sonst irgendwas macht ausser es ist zwingend notwendig .

Jetzt sagt er , er will das Haus verkaufen wenn meine Oma nicht mehr ist (das hat er auch ihr gesagt) . Sie sagt immer wieder wenn sie das gewusst hätte, hätte sie es ihm niemals überschrieben sondern lieber uns kindern oder meiner Mama . Weil sie nicht will das es verkauft wird sondern in der Familie bleibt.

Gibt es Möglichkeiten ? Es rückgängig zu machen ?

Mein Vater will 550000 € von mir . Hat aber weder Heizung noch Fenster noch irgendwas an dem Haus gemacht, Balkon verrottet allmählich sie. Das muss alles noch gemacht werden . Meine Oma hat lebenslanges wohnrecht . Meine Mutter auch falls meinem papa was passiert soviel wir wissen. Das soll sie auch mir geht es eher darum das meine mama dann oben wohnen kann und meine oma unten . Sprich wir zahlen nur ab und sie wohnen drin damit sie ein zuhause haben und nicht ihr geliebtes heim mit Tieren aufgeben müssen. Jetzt zum 2. Problem . 550000 sind extrem viel weil wir erst 26 und mein Mann 30 jahre alt sind . Wenn uns die Oma wenigstens meiner Mama oder uns einen kleinen Teil überschreiben könnte und beide trotzdem lebenslanges wohl recht darin behalten könnten wäre die Summe evenuell weniger und wir können uns das leisten mit doppelbelastung von unserer Miete von unserer Wohnung ... Ich hoffe es war relativ verständlich ist ...

Wisst ihr einen Rat ?:/

Haus, Familie, Erbe, Hausverkauf, Übertragung
Hallo, muss ich mein Haus verkaufen um den Kindesunterhalt zu zahlen?

Meine Frau hat sich getrennt von mir und ist zu ihrem neuen Freund, mit unseren beiden Kindern gezogen. Untérhalt zahle ich derzeit für die Kinder den Mindestssatz laut Düsseldorfer Tabelle ca.600€. Dadurch bleiben mir im Monat nach Abzug des Kredits und Versicherungen, Strom, Wasser,Gez usw. für mich ca. 100€ zum Leben dafür gehe ich Vollzeit arbeiten. Da das Haus noch hoch verschuldet ist würde beim Verkauf vermutlich noch nicht mal der offene Betrag raus kommen. Durch den Besitzt des Hauses und einen Firmenwagen werden 800€ auf mein Gehalt gerechnet die ich nicht habe denn den Wagen und auch das Haus muss ich ja schließlich bezahlen. Bin am überlegen ob ich eine Umschuldung mache allerdings macht es aus meiner Sicht keinen Sinn dieses zu tun wenn ich das Haus was mal für meine Rentenvorsorge gedacht war trotzdem irgendwann verkaufen müsste. Kann mir jemand sagen wie das ist? Muss ich immer den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen? Klar sind es meine Kinder und ich wusste auch vorher schon das Kinder Geld kosten, aber sie Wohnt mit dem neuen in seinem Haus er verdient ca. 4000€ Netto + Mieteinnahmen von 3Wohnungen und sie hat für sich 1400€ und für die Kinder 1000€ Zahlt keine Miete Strom ... Und es sind ja auch ihre Kinder. Die Kinder sind 9 und 10 Jahre und sind in dem Haus groß geworden und selbst nach 1,5Jahren nach dem Auszug bezeichnen sie es immer noch als ihr Zuhause. Mir würde es sehr schwer fallen dieses den Kinder weg zu nehmen aber ich möchte auch wieder leben und so geht es nicht. Es kann doch nicht sein das man als Mann keine Möglichkeit hat. Oder kenne ich nur die Möglichkeiten nicht? Gibt es Beratungsstellen dazu? Vom Anwalt höre ich immer nur müssen sie zahlen und geben Sie Ihr Zeit... Bin nämlich seit 1,5Jahren auch dabei das Wechselmodell für die Kinder um zusetzten... Die Frau will nicht also muss ich das einklagen. Habe die Kinder jetzt schon 5Tage alle 2Wochen aber die anderen beiden Tage will sie sie mir nicht geben. Selbst den Grund dafür habe ich aufgezeichnet, da sie dann keinen Unterhalt mehr bekommt und sie sich nichts mehr leisten kann. Diese Aufzeichnung ist aber nicht zulässig da sie ohne ihr Wissen gemacht wurde... Kennt jemand eine Beratungsstelle für solche Angelegenheiten? Denn der Anwalt der hat schon mehr als genug Geld bekommen und ich hab auch keine Ersparnisse mehr. Vielleicht auch noch einanderes Forum.

Unterhalt, Hausverkauf, Wechselmodell
Hausverkauf - lieber privat oder an Bauträger?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben in einer grossen, ruhigen Stadthaus gelebt, mit Gartenanlage und 10 Minuten Fussweg in die Innenstadt. Nun ist unser Vater ist verstorben und meine Mutter kann unmöglich in diesem grossen Haus alleine leben. Da es in den 50er Jahren gebaut wurde, ist es sehr (!) grosszügig auf eine Familie ausgelegt. Das heisst, um das Haus nun für mehrere Familien umzubauen, müsste man einiges an Geld in die Hand nehmen.

Nach langen emotionalen Gesprächen haben wir uns entschlossen, die Option des Verkaufes evtl in Betracht zu ziehen. Das Haus (3 Etagen) wurde im Jahre 2001 grundsaniert. (neue Fenster, komplette Renovierung, neue Böden, Dachausbau. Sauna)-

Seit dem Tod unseres Vaters (wir sind die 2 Söhne) ist das Haus auf meine Mutter übergegangen.

Nun meine Frage:

Wir haben die Immobilie schon schätzen lassen, für den Privatverkauf. Wir werden mehrere Meinungen einholen. Nun sagte mir ein guter Bekannter, dass man das Grundstück mit einem höheren Wert an einen Bauträger verkaufen kann. Wegen guter Lage und grossem Grundstück in Innenstadtnähe (Haus alleinstehend), würden Bauträger sich die Finger danach lecken, da man dort gleich mehrere neue Wohnungen erschaffen könnte.

Was sind die Vor und Nachteile eines solchen Verkaufs? Was müssen wir steuerlich beachten (wir sind die alleinigen Erben). Wo lauern Gefahren?

Es ist an sich schon eine sehr emotionale Sache, aber in langer Sicht ist die Immobilie einfach untragbar, wenn man bedenkt, wie viel der Unterhalt auf sie Dauer kostet , von Reparaturen mal ganz abgesehen. Vor allem weil wir als Kinder nicht in der Gegend sind.

Vielen Dank für eure Antworten

Paul

Immobilien, Grundstück, Hausverkauf
Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Erbe, Auszug, Hausverkauf, Nachlass
Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Als sie zurück kamen, meinten sie das es nicht mehr ihr Haus ist, also müssen sie auch nichts mehr machen, aber sie haben ein (ich denke mal) lebenslanges Aufenthaltsrecht/Wohnrecht, und dies muss doch normal auch Pflichten aufrufen.

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

Haushalt, Haus, Hauskauf, hausüberschreibung, Hausverkauf, schenken, Schenkung, Überschreibung
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Hausverkauf an Bauträger?

Wir verkaufen momentan das Haus unserer Oma inkl. großem Grundstück. Jetzt haben wir einen seriösen Bauträger (ist mir und bekannten mit sehr gutem Ruf in unserer Region bekannt) gefunden. Dieser wird mit uns einen Vorvertrag mit 6 Monatiger Vorlaufzeit vereinbaren. Er wird uns in etwa den Preis zahlen den wir uns vorgestellt haben. Jetzt meine Frage. Also wir interessieren uns für eine Neubauwohnung die wir über eine Maklerin gefunden haben (für uns provisionsfrei) und von einer Bauträgerin kaufen würden. Diese Bauträgerin hat plötzlich Interesse an unserem Grundstück und würde dies evt. kaufen und mit unserem Wohnungskauf koppeln. Dies wäre für mich super. So folgendes aber. Das Erbe wird durch 2 geteilt. Meine Tante erhält die andere Hälfte. Diese wäre damit einverstanden, an meine Bauträgerin zu verkaufen, wenn diese ein Mehrfamilienhaus auf das Grundstück baut und sie hier 1 Wohnung bekommt. Allerdings hat sie kein Geld in der Rückhand und um eine 2 Zimmerwohnung in diesem Haus zu erhalten wird es nicht ganz reichen. Es werden ihr etwa 70000 fehlen. Sie wird auch keinen Kredit bei der Bank bekommen (was sie auch nicht will). Denkt ihr es gibt eine Möglichkeit mit der Bauträgerin hier zu verhandeln? Oder hat es keinen Sinn? Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Bitte nur geeignete Antworten und nicht woher weisst Du, dass 70000 fehlen etc.

Vielen Dank im Vorraus

Bauträger, Grundstück, Hausverkauf, verhandeln
Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

Hallo zusammen, bei Immobilienscout wurde gestern ein Haus zum Verkauf von einem Makler eingestellt, woraufhin ich beim Makler das Expose mit Grundrissen abgefordert und erhalten habe. Hierbei musste ich wie üblich auf mein Widerrufsrecht verzichten. Laut Makler kann zur Zeit noch kein Besichtigungstermin durchgeführt werden, da sich der Verkäufer grundsätzlich noch zu einer Terminaussage äußern müsste, ich solle mich noch etwas gedulden. Nun stellt sich das Ganze aber so dar, dass der Makler vermutlich auf Anweisung des Verkäufers die Anzeige bei Immobilienscout nach nur einem Tag wieder gelöscht hat und zwar bei Immobilienscout und auf seiner eigenen Homepage. Seit kurzem hat stattdessen der Eigentümer sein Objekt selbst bei Immobilienscout eingestellt, ich gehe davon aus, dass sich Makler und Verkäufer überworfen haben. Hat nun der Makler, der anscheinend nicht mehr in der Lage ist einen Besichtigungstermin anzubieten, da er vom Verkäufer keinen Auftrag mehr hat, trotzdem einen Provisionsanspruch ? Die einzige Leistung die erbracht wurde, war das Versenden eines Exposees, jede weitere Kontaktmöglichkeit besteht nun nur noch direkt zum Eigentümer, um z.B. eine Besichtigung durchzuführen. Ich möchte nicht in eine Falle tappen und später noch eine Provision zahlen müssen. Dass das üblich ist, wenn der Makler tatsächlich das Kaufgeschäft angebahnt hat und dieses ohne ihn nicht zustande kommen würde, ist klar, in diesem Fall gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Maklerdienstleistung überhaupt weiter bis zur Anbahnung der tatsächlichen Kaufentscheidung in Anspruch zu nehmen. Wäre dankbar für zahlreiches und fundiertes Wissen. Danke und Gruß TR

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