Guten Tag,

ich belese mich jetzt seit 2 Stunden über dieses Thema. Leider bin ich explizit nicht fündig geworden.

Folgender Sachverhalt:

Bruder und Schwester erben ein Haus von ihren Eltern (vor deren Tod, falls dies eine Rolle spielt) Nach dem Tod, kauft die Schwester, den Anteils des Hauses von ihrem Bruder ab. Logischer Weise 50%. Die Gbr wird aufgelöst, Schwester ist nun alleiniger Besitzer des Hauses.

7 Jahre später möche die Schwester gerne das Haus verkaufen! Fällt Spekulationssteuer an, oder nicht?

Ansich ja, da noch keine 10 jahre nach dem Erwerb vergangen sind. Andererseits, ist es ja ansich ein Erbanliegen, und kein richtiger Verkauf! Der Bruder hat seine 50% für einen sehr geringen Preis preis verkauft. (200.000€), heutiger Wert der Immobilie knap 2.0Mio Euro! Die 200.000€ sind aber nur entstanden, da es noch eine weitere, unbekundete Verrechnung gab?!

Ich bin mal auf eure Antworten gespannt. Natürlich würde ich vor einem Verkauf, dies zu 100% abklären lassen. Aber vielleicht ist die Sachlage, für die, die sich mit der Materie befasst haben, eindeutig!

Liebe Grüße