Hallo! Wir stehen kurz vor dem Verkauf unseres Hauses - einer Immobilie, die als Hotel genutzt wurde. Frage: Wir wollen der Einfachheit halber das Inventar (Möbel, Kücheneinrichtung etc.) dem Käufer mitübergeben. Hätten wir es gesondert aufgeführt, hätte der Käufer zwar etwas Grunderwerbssteuer gespart, jedoch hätten wir auf den (separaten) Inventarverkauf vermutlich die Mehrwertsteuer zahlen müssen. Deshalb haben wir uns nun darauf geeinigt, dass der Verkaufspreis des Hauses alles umfasst - also auch das Inventar. Alle Inventargegenstände sind älter als zehn Jahre. Wie müssen wir das nun im Notarvertrag vermerken? Muss dort stehen, dass das Haus "besenrein", also leerstehend, verkauft wird? Sollten wir dort gar nichts vom Inventar schreiben? Bin dankbar für Tipps. Stefan