Wie Immobilienbesitz regeln wenn Sie auch ins Grundbuch will was ich nicht möchte?

Hallo Zusammen, wir sind nicht verheiratet, haben gemeinsame Kinder und wollen auf meinem Familiengrundstück ein Haus bauen.

Ich möchte bei Trennung wohnen bleiben, sie muss ausziehen und bei Verkauf soll Sie das Vorverkaufsrecht bekommen (sofern Sie mich auszahlen kann).

Leider will Sie aber auch mitbestimmen und ins Grundbuch und sich auch als EIgentümerin fühlen. Ich habe damit gar kein Problem außer das mit dem Grundbucheintrag will ich aber nicht. Ich will das Sie mit investiert und auch überall mitbestimmen kann und die Immobilie bis zur Trennung uns gefühlt gemeinsam gehört. Bei Trennung bekommt Sie ihr eingebrachtes Kapital + Wertsteigerung + dauerhafte anteilige Mieteinnahmen zurück, da sie die vermietete Wohneinheit ja auch mitfinanziert hat.

Wir haben uns bereits notariell beraten lassen!

Ein Partnerschaftsvertrag oder eine Ehe könnte das alles einfach regeln. Wir haben beide in der Familie lange Scheidungskriege erlebt und ich will von Anfang an ein gemeinsames Projekt aber bei Trennung klare Verhältnisse und das Haus davon komplett ausschließen, auch wenn Sie mitfinanziert. Der Notar meinte um die Grundsatzentscheidung mit dem Besitz also Grundbuch kommen wir nicht herum, das ist essentiel. Am besten wäre hier einer wäre Alleineigentümer, alles andere lässt sich zusätzlich regeln. Es geht mir dabei nur um die Trennung, ich will nicht während wir zusammen sind den Joker auspacken: Nur ich bin Eigentümer, also mach dies und das" ich will sie nicht ausnutzen, im Gegenteil. Wir wollen beide solange wir uns noch verstehen, das Ende jetzt schon regeln.

Bleibt eben das Problem mit dem Grundbuch. Sie will am Ende auch nicht streiten aber solange wir zusammen sind auch (gefühlt) Eigentümerin sein, was ich auch gut verstehen kann. Mir geht es primär darum die Trennung klar zu regeln und um klare Verhältnisse ohne ewigen, teuren Krieg. Bei Trennung will ich in der Immobilie wohnen bleiben und Sie soll auch in Familienbesitz bleiben. Eine alleinige Finanzierung wäre möglich aber sehr sehr teuer und eigentlich wollen wir ja auch das Projekt gemeinsam machen und nicht "meins", "deins".

Problem sind auch Ihre Eltern, diese haben 5 Jahre bei Scheidung um Ihr Haus gestritten und 50.000€ Anwaltskosten bezahlt weil Sie sich am Ende sogar ein Jahr um einen Grill im Wert von 80€ gestritten haben (Den Anwalt hats sehr gefreut). Sie raten auch zum gemeinsamen Grundbucheintrag da Sie nur so Ihre Rechte einräumen kann.

Wie kann Sie das Gefühl " Ich bin auch Eigentümer und nicht nur Investor" bekommen ohne Grundbucheintrag ? Sie will am Ende ja auch nicht streiten und ist bereit auszuziehen. Aber wenn die Beziehung vorbei ist, dann sind diese Vorsätze oft auch vorbei, dann regieren Emotionen und das was auf dem Papier steht und mit einem Grundbuchantrag hat Sie alle Rechte und wir müssten streiten, was wir beide nicht wollen.

Familie, Recht, Rechte, Immobilien, Besitz, Ehe, Grundbuch, Notar
Vorkaufsrecht für andere Wohnungseigentümer?

Hallo,

und zwar geht es um folgendes. Wir planen unsere Wohnung in einem Zweifamilienhaus demnächst zu verkaufen. Nun stellte sich uns jedoch die Frage, ob die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht haben und dieses beim Verkauf unserer Wohnung anwenden könnten. In der gemeinsamen Teilungserklärung von 2006 steht drin, dass die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen (Ablehnung nur aus wichtigem Grund) und dass ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

In der Zwischenzeit sind viele Jahre ins Land gegangen, die Besitzer der Wohnungen sind mittlerweile alles andere Personen wie damals in 2006.

Zudem ist darauf besonders hinzuweisen, dass jegliche Vorkaufsrechte im Grundbuch bereits im Jahr 2007 komplett gestrichen und gelöscht wurden.

Daher interessiert uns, ob nun durch die Teilungserklärung die anderen Eigentümer noch ein Vorkaufsrecht haben, obwohl im Grundbuch nichts mehr darüber steht? Eine erforderliche Zustimmung zum Verkauf steht im Grundbuch nach wie vor. Gilt noch für die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht oder ist das hinfällig?

Bitte nicht meine Frage damit beantworten, dass die anderen Eigentümer gefragt werden sollen ob sie kaufen wollen oder nicht, das passiert sowieso. Wir wollen ausschließlich rechtlich genau wissen, wie der Sachverhalt zu bewerten ist. DANKE

Recht, Eigentumswohnung, Grundbuch, Hausverwaltung, Teilungserklärung, Verkauf, Weg, Vorkaufsrecht
Dingliches Nutzungsrecht aus der DDR?

Hallo, ich hoffe ich liege mit meiner Überschrift nicht so ganz falsch. Bei uns im Ort stand ein Grundstück zum Verkauf. Ich habe mich dort gemeldet und war auch nach einer "Ausschreibung" der Höchstbietende. Verkäufer ist Privatperson. Der Notarvertrag wurde Anfang November 2019 abgeschlossen. Die Eigentümer des Grundstücks ist ein älteres Ehepaar welches aber getrennt lebt und zerstritten ist. Der Ehemann hat einen Betreuer (seinen Sohn) und auch die Ehefrau lebt im Heim und hat einen Bevollmächtigten. Beide Ehepartner hatten schon Kinder mit in die Ehe gebracht. Das Grundbuch ist zum Zeitpunkt des Vertrages sauber gewesen und es standen auch nur die beiden ältern Eheleute als Eigentümer drin. Auf dem Grundstück steht noch ein Haus aus DDR Zeiten welches aber abrissfällig ist. Das hat auch ein Gutachter bestätigt, der den Wert des Grundstücks samt Gebäude bewerten musste (Auflage vom Betreuungsgericht). Seit November warte ich jetzt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung. Nachdem ich jetzt nachgefragt habe, habe ich erfahren, dass sich ein Sohn der Eheleute gemeldet hat (nach 25 Jahren) und stellt Ansprüche. der Sohn hatte wohl zu DDR Zeiten ein Nutzungsrecht für das Gebäude. Dieses Nutzungsrecht ist 1995 bei einer Umschreibung im Grundbuch fälschlicherweise gelöscht worden. Nun hat er erstmal Widerspruch gegen das ganz Przdere eingelegt. Das Grundbuchamt hat damals wohl einen Fehler gemacht und trägt dieses Nutzungsrecht jetzt wieder ein. Jetzt muss der Notar ihn anschreiben mit der Bitte das Nutzungsrecht löschen zu lassen. Nun weiß ich aber nicht was passiert. Für mich stellen sich jetzt ein paar Fragen.

Was heisst das eigentlich mit diesem Nutzungsrecht aus DDR Zeiten? Was ist wenn er einer Löschung nicht zustimmt? Was kann er mit diesem Nutzungsrecht auf ein abrissfälliges Gebäude überhaupt anfangen? Kann man als Eigentümer des Grundstücks nicht auch Entgelt für so ein Nutzungsrecht verlangen? Ich könnte sicher von diesem Vertrag zurücktreten aber das möchte ich nicht, da ich dieses Grundstück haben will. Ich hoffe es kann mir hier jemand Tipps geben?!

Recht, DDR, Grundbuch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundbuch