Ist seine Meinung richtig?
Und zwar geht es darum.
Meine Oma hat vor ihrem tod ihr Haus auf meine Mutter übertragen.
Im Grundbuch steht nun meine Mutter und ihr angeheirateter Mann(mein Stiefvater)drin.
Aus gesundheitlichen Gründen wurde das Haus verkauft und laut Gesetzt bekommt jeder die Hälfte.Stehen ja beide im Grundbuch drin,logisch.
Mir geht es aber darum,dass der angeheirateter Mann nichts mit dem Haus zutun hat.Meine Großeltern haben damals dort alles aufgebaut.Der angeheirateter Mann hat sich in den Ferien dort breit gemacht und ausgeruht,mehr nicht.
Zu erwähnen ist noch, bevor meine Oma gestorben ist lebte sie noch in dem Haus mit ihrem Hund.Sie wollte erst das Haus verlassen und in einem Altersheim untergebracht werden wenn ihr Hund gestorben ist.Da kam mein Stiefvater auf die tolle Idee den Hund verschwinden(abzugeben) zu lassen um sie ins Altersheim zu bringen.Im Altersheim ist sie dann später verstorben.
Daher ist meine Meinung dass er aus Respekt und Anstand auf die Hälfte verzichtet sollte und wenn er nicht will, dann wenigsten nur etwas Geld nimmt aber nicht die Hälfte.
Seid ihr auch meiner Meinung oder sollte er das Geld an sich reißen?
5 Antworten
Wenn er mit der Hälfte im Grundbuch steht, gehört ihm die Hälfte. Ob Du es hübsch findest oder nicht.
"Wenn's an's erben geht, lernst Du die Menschen kennen" (Zitat Oma ntech, geb. 1906)
Moral ist da wohl zweitrangig.
Wer weiß wie vor dem Tod gemacht hat spielt keine Rolle ob sich jemand breit gemacht hat oder nicht ist völlig egal es spielt alleine das Testament und die gesetzliche Erbfolge eine Rolle.
Es ist wie es ist, fertig.
Wenn im Grundbuch steht, dass ihm die Hälfte gehört, dann ist das auch (leider) so. Ihm gehört, rechtlich gesehen, 50% vom Haus und daran kann man nichts ändern. Moralisch gesehen ist das natürlich nochmal was anderes, aber das ist in diesem Fall leider nicht wirklich wichtig.
Was er mit dem Hund gemacht finde ich aber komplett falsch. Auch wenn ihr vielleicht keine Zeit gehabt hättet euch um eure Oma zu kümmern hat sie entschieden, dass sie den Hund behalten will und man hätte ja eine andere Lösung finden können, als ihn abzugeben.
Ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge schreibt mir aber nichts vor. Der jenigen könnte trotzdem aus Anstand und Respekt drauf verzichten.