Hausverkauf trotz Wohnrecht was mündlich aufgegeben wird aber nicht schriftlich?

9 Antworten

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Der Begriff "lebenslanges Wohnrecht" ist schon richtig.

Dieses Wohnrecht erlischt erst mit dem Tod.

Wenn sich BEIDE Seiten aber einig sind, kann es schriftlich aufgehoben werden.

Da aber deine Tante dem nicht zu stimmt, muss halt gewartet werden, bis sie verstorben ist. So lange ist es ihr recht dort u:U. wieder ein ziehen zu können.

Auch wenn es nicht passieren wird

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Tabita79 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 10:25

Das Wohnrecht ist eingetragen. Allerdings hat sie auch im Pflegeheim unterschrieben, dass Sie dort nicht mehr auszieht. Ändert dass etwas?

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Deepdiver  10.06.2020, 10:40
@Tabita79

Nein. Auch wenn sie dort unterschrieben hat, das sie dort nicht mehr auszieht, bleibt das Wohnrecht davon unangetastet.

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Blindi56  10.06.2020, 10:15

"Lebenslanges Wohnrecht" ist nur rechtsgültig, wenn im Grundbuch eingetragen. Mündlich vereinbart ist es lediglich eine Gefälligkeit.

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Da es anscheinend nur mündlich vereinbart wurde und nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann man es als "lebenslanges Nießbrauchrecht" verstehen. Und wenn die Person mit dem Nießbrauchrecht z. B. in ein Pflegeheim zieht, würde das hinfällig. Auch das wäre nur rechtlich gültig mit Grundbucheintrag. Eine mündliche oder auch formlos schriftliche Vereinbarung zählt da nicht.

Da müsste die Tante auch beim Anwalt nichts unterschreiben.


Tabita79 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 10:25

Es wurde im Grundbuch eingetragen. Allerdings hat sie auch im Heim unterschrieben dass Sie da auf Lebenszeit bleibt.

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Blindi56  10.06.2020, 15:50
@Tabita79

Ach, sie hat das Wohnrecht mündlich AUFGEGEBEN, das hatte ich falsch gelesen.

Leider erlischt das im Grundbuch eigetragene (unbefristete oder unbedingte) Wohnrecht nicht, wenn derjenige in ein Pflegeheim zieht. Der Besitzer kann die Wohnung dann nur an einen Familienangehörigen weitervermieten. Wohnrecht erlischt erst mit Löschung im Grundbuch. (K.A., ob ein Eigentümer das alleine machen kann.

Wenn das Wohnrecht an eine Frist oder Bedingung geknüpft ist, erlischt es mit Ende dieser Frist, bzw. Eintreten der Bedingung automatisch.

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Krisha123  11.06.2020, 00:53
@Tabita79

Deswegen macht es Sinn, sich die damalige Urkunde durch den Notar (Bestellung Wohnrecht) zu besorgen um da zu schauen, ob was geregelt ist, wenn sie dauerhaft ins Heim kommt.

Das Wohnrecht muss im Zuge des Kaufvertrages gelöscht werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie für die Löschung des Wohnrechts etwas vom Kaufpreis bekommt. Dann würde Sie ihre Löschungsbewilligung unter der Auflage erteilen, dass ihr etwas vom Kaufpreis zu steht.

Haben Sie die Urkunde?

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Das Nießbrauchsrecht ist nicht eingetragen, also was will die Tante, wenn sie dort nicht mehr wohnt hat sie keinerlei Ansprüche mehr.

Währe das Nießbrauchsrecht eingetragen, hätte die Tante recht auf eine Ausgleichszahlung. Entweder in Höhe der Kaltmiete Monatlich, die entstehen würde, wenn man ihre Wohnung vermietet oder eine Einmalzahlung berechnet nach vorraussichtlicher Restlebensdauer und der angemessenen Kaltmiete für die Wohnung.

Da das Nießbrauchsrecht aber nicht eingetragen ist, hat sie meiner Meinung nach keinerlei Ansprüche mehr, sobald sie freiwillig Auszieht. Mit dem Auszug gibt sie das Wohnrecht auf.

Wenn deine Eltern Nett sind, dann machen sie der Tante ein Angebot über die Ausgleichszahlung. Wenn deine Eltern nicht nett sind, suchen sie sich einen Anwalt und verkaufen das Haus.


Tabita79 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 10:23

Meine Eltern sind immer nett. Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Allerdings hat sie im Pflegeheim unterschreiben , dass Sie dort nicht mehr auszieht. Danke für die Antwort.

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Lysandra13  10.06.2020, 10:21

Nießbrauch und Wohnrecht sind zwei paar stiefel

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Juristisch kommt es darauf an, ob das Wohnrecht schriftlich fixiert oder gar im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen ist. Hierauf kann auch nur schriftlich verzichtet werden.

Dein Vater sollte das Haus vielleicht in der Zwischenzeit einfach vermieten und warten, bis die Natur die Tante von ihrem Wohnrecht erlöst.


Tabita79 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 10:19

Gute Idee, aber das Haus müßte dafür eigentlich noch mal renoviert werden und dass ist meinen Eltern zu teuer.

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Altersweise  10.06.2020, 10:20
@Tabita79

Lieber billig vermieten als der Tante einen frühen Tod zu wünschen.

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Tabita79 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 10:24
@Altersweise

Wir wünschen keinen frühen Tod. Beim Pflegeheim hat sie unterschrieben, dass sie nicht mehr auszieht.

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Altersweise  10.06.2020, 10:38
@Tabita79

Das habe ich euch wirklich nicht unterstellt. Aber wenn deine Eltern auf die Befindlichkeiten der Tante Rücksicht nehmen, brauchen sie eine pragmatische Lösung.

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Deinen Beiträgen unter den anderen Kommentaren entnehme ich, daß das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist - damit ist es mit der Immobilie verbunden. Ein nicht eingetragenes Wohnrecht gibt es auch - nur hier ist die Schutzwirkung nicht gegeben.

Hier Infos zum Aufheben des Wohnrechts:

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/wohnrecht-miete-5-beendigung-des-wohnrechts_idesk_PI9865_HI639633.html