Wie hoch könnten meine Anwaltskosten für einen Fachanwalt/ Schenkung (grob geschätzt) sein?

Ich klage auf Schenkung, die Beweislast liegt bei mir.

Detail Klage betrifft folgendes:

Nach meiner Recherche glaube ich folgendes GRUNDLEGEND richtig:

Es geht im Prinzip um mein Pflichtteil, jedoch nur in Form von Ergänzungsanspruch. Es heißt also Ergänzungsanspruch nicht Pflichtteil, wenn es um eine Schenkung geht. Ob es sich um eine Schenkung gehandelt hat, das steht noch nicht fest, muss extern vor Gericht neu geklärt werden, ein Urteil gefällt werden.

Der Ergänzungsanspruch ist grundliegend um 50% geringer als das Pflichtteil.

Wenn mir durch Anzahl der Geschwister 1/8 als Pflichtteil zugeordnet wird, ist der Ergänzungsanspruch 1/16 vom Wert der Schenkung.

Die Schenkungsklage muss unabhängig der Klage/ Erbe/ Pflichtteil getätigt werden. Mit neuen Fachanwälten bzgl. Schenkung:

Weitere Details:

Die mutmaßliche Schenkung hat einen Wert von 60.000,- €, ein Haus in Portugal. Die mutmaßliche Schenkung ist vom Jahr 2012.

Mutter ist 2015 verstorben.

An welcher Summe wird der Streitwert für einen Fachanwalt für Fachgebiet Schenkung berechnet?

  1. Am Wert 60.000,-€ ? Wenn ja, wie viel Prozent?

  2. Oder am Wert den ich als Ergänzungsanspruch für mich einklage? Wenn ja, wie viel Prozent und/ oder mindestens?

Das könnte kompliziert sein, denn .... :

Der Wert Schenkung an sich verringert sich nach dem ersten Jahr um x%, nach jedem weiteren Jahr um x%. Die Klage auf Entscheidung Schenkung wurde noch nicht begonnen.

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Anmerkung:

Ich bin für jede Antwort dankbar, keiner braucht Verantwortung für seine Antwort tragen, also völlig unverbindlich.

Mit freundlichem Gruß

Recht, Anwaltskosten, Wirtschaft und Finanzen
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