Der Hausbesitzer hat mir mündlich ein lebenslanges Wohnrecht zugesagt. Es liegt weder eine schriftliche Vereinbarung noch ein Eintrag im Grundbuch vor. Jetzt will er das Haus verkaufen.
Verliert eine mündliche Zusage auf lebenslanges Wohnrecht ihre Gültigkeit?
Hausverkauf,
lebenslanges Wohnrecht
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