Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist Allein-Erbe, bist bereits mit deiner Schwester zerstritten - aber überlässt ihr die Organisation?

Bring als Erstes das Testament in Sicherheit, ob es wirklich erst bei Vorlage der Sterbeurkunde abgegeben werden kann - keine Ahnung.

Da ein privates Testament benötigst du einen Erbschein um über den weiteren Verbleib des Hauses zu entscheiden. Berichtigung des Grundbuchs auf Grund Erbschein zwei Jahre nach Todesfall kostenfrei. Welche Unterlagen du beim Testament für den Erbschein benötigst - kannst du dich bereits erkundigen. Ich schätze ebenfalls Sterbeurkunde deines Vaters, die Geburtsurkunden von dir und von deiner Schwester. Evtl auch noch die Sterbeurkunde deiner Mutter oder ein Scheidungsurteil.

Ist das Haus wenigstens schuldenfrei? Kennst du den aktuellen Grundbucheintrag?

Möglichkeiten:

Einige dich bereits mit deiner Schwester über den aktuellen Wert der Immobilie.

Du entscheidest dich direkt das Haus zu verkaufen, dann könntest du einen Makler beauftragen (vielleicht hatte dein Vater hier Immobiliensparte der Sparkasse gemeint?) , dann bewertet der die Immobilie - vielleicht ist deine Schwester mit dem Wert einverstanden.

Dann kann das Haus vielleicht verkauft werden und der Pflichtteil erfüllt, sobald die Formalien abgeschlossen sind (Erbschein)

Alternativ müsstest du eine ungefähre Höhe des Pflichtteil haben und mit deiner Bank reden, ob sie dir hierfür einen Kredit gewähren.

Alternativ du berechnest dir den reinen Bodenwert ( Bodenrichtwert x Flächengröße) und lässt dir einen Kostenvorschlag für den Abriss des Gebäudes machen.

So wie du das Haus beschreibst - wären die typischen Inserate " an Bastler und Handwerker sanierungsbedürftig.

Alter - 50/60 Jahre - hier muss die komplette Elektrik neu gemacht werden, Frischwasser, Abwasser, vermutlich auch Heizung, Fenster.

https://www.advocatio.de/erbrecht/pflichtteil-pflichtteilsanspruch/#:~:text=Der%20Pflichtteilsanspruch%20ist%20sofort%20mit,vom%20Pflichtteilsberechtigten%20sofort%20verlangt%20werden.

Als Erbe musst du die Bestattungskosten alleine bezahlen. Wenn deine Schwester nicht mehr dort wohnt, ist sie aus sämtlichen laufenden Kosten raus. (Nebenkosten)

Und die Kosten eines Anwalts werden vermutlich auch noch auf dich zukommen: wenn der Anwalt deiner Schwester schreibt, solltest du auch zum Anwalt.

Und such als die Baugenehmigung des Hauses.

Und natürlich schnellstens eine neue Bleibe, wenn die Bank dir keinen Kredit gewährt - muss der Verkauf relativ zügig gehen oder du häufst Schulden an.


Unbeholfener23 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:48

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Meine Schwester war die Person mit der Patientenverfügung, hat sich mehrere Wochen krankgeschrieben (kann ich nicht bringen, da ich dann mit einer Kündigung rechnen müsste), hat schon alle wichtigen Dokumente an sich gerissen (sie hat einen Hausschlüssel.) und ich habe wirklich Null Erfahrung mit solchen Sachen. Ich muss selbst Begriffe wie Grundbuch oder Erbschein noch googlen.

Ich und meine Schwester hassen uns nicht wirklich, aber sie hat halt psychische Probleme und man kann sich keine 2min mit ihr unterhalten, ohne dass sie laut wird. Ich nenne es "streitsüchtig." Die braucht das förmlich wie Wasser und Luft und ich habe sie die letzten Jahre daher gemieden und Telefon blockiert oder aufgelegt etc.

Das Testament ist bereits an einem Ort wo meine Schwester nicht ran kann. Ich warte nun nur noch auf die Sterbeurkunde und reiche es dann in das Nachlassgericht ein. Ich weiß nicht was in dem Testament drinnen steht. Kann sein dass es aus irgendeinen Grund nicht gültig sein wird oder der Inhalt doch anders ausfallen wird. Er hat mich vor seinem Tod gebeten es beim Nachlassgericht zur Aufbewahrung einzureichen und die sollten ihn anrufen und es "ihm vorlesen." Sprich, er wusste selbst nicht mehr sicher was da drinnen stand -.- Ich weiß nicht ob ich Haupterbe bin. Mein Vater hat es nur die letzten Jahre bis zum Totenbrett immer wieder wiederholt, aber gültig ist halt was im Testament steht. Da muss ich jetzt abwarten.

Mein Vater meinte eigentlich, dass ich für die Bestattung nichts zahlen brauche, denn soviel Geld wird er bei seinem Tod schon noch übrig haben. Wäre jetzt schon ein ziemlicher Schlag ins Gesicht. wenn ich da so 5000 Euro für eine Feuerbestattung selbst bezahlen müsste.

Das Haus ist schuldenfrei. Mein Vater hat es von seinem Großvater geerbt und hat es auch ein wenig renoviert bevor wir vor 20 Jahren eingezogen sind. Das Obergeschoss wurde komplett innen renoviert. Das Dach wurde komplett erneuert+aufgestockt und ein Teil der Fenster wurde ebenfalls gewechselt. Wasserboiler wurde vor 2 Jahren ausgetauscht. Ich hab ja mit meinem Vater die letzten Jahre darin gewohnt. Elektronik/Frischwasser/Abwasser funktioniert aktuell noch ohne Probleme. Aber ja, dass muss man die nächsten Jahre nach und nach erneuern, aber nicht unmittelbar. Bei der Heizung handelt es sich um eine alte Ölheizung die ja laut Gesetz innerhalb 2 Jahre ausgewechselt werden muss. Und Wärmedämmungspflicht gibt es ja mittlerweile auch und ich denke nicht, dass man vor einem halben Jahrhundert darauf Wert gelegt hatte. Und danach noch der Anstrich. Mein Vater meinte es wäre aktuell 400.000+ wert, da die Immobilienpreise in den letzten Jahren so stark gestiegen sind. Er hat allerdings die Renovierungsbedürftigkeit nie sehen wollen, und auch die Gesetzesänderung bzg. Heizung und Wärmedämmung mit "das können die niemals durchsetzen" abgewunken -.- Ein Mittelklasse-Auto und Motorrad wird auch vererbt. Eine kleine Briefmarkensammlung aus seiner Jugend, sehr viel Marken-Werkzeug und sonstige Sammlersachen sind auch dabei. edles Geschirr etc. Ich hätte halt wirklich auf so einen 200.000 Gesamtwert gehofft. Bei der Wohnungssuche habe ich leere 2-Zimmer-Wohnungen in schlechterer Lage für einen ähnlichen Preis gesehen. Da müsste das Haus doch mehr abwerfen?

Meine Schwester meinte, sie wird den Pflichtanteil nicht sofort fordern. Aber da wir zerstritten sind, kann sich das auch immer von heute auf morgen ändern. Es wäre ja auch in ihrem Interesse wenn man mit dem Verkauf ein paar Monate warten würde. Allein das lässt mich ein wenig hoffen.

Ich denke nicht, dass sie einen Anwalt einschalten würde. Dafür fehlen ihr die finanziellen Mittel.

Die Nebenkosten sind ja kein Problem, solange ich sie verursacht habe während ich in dem Haus lebe. Wenn ich jetzt sofort ausziehe, müsste ich zusätzlich zur neuen Wohnung noch laufende Kosten für ein Haus zahlen, in dem ich nicht mal lebe. Ich hätte dann auch viel zu sehr Angst vor einem Rohrbruch, Einbruch, Brand etc. während es leer steht. Ich würde halt wirklich in dem Haus leben wollen, bis der Verkauf organisiert ist.

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kabbes69  22.08.2024, 21:03
@Unbeholfener23

Bodenrichtwert - findest du auch im Internet Suche Bundesland mit Geoportal Bodenrichtwerte oder such die Erklärung Grundsteuerreform - dort war er bei manchen Ländern auch angegeben

Dann ist der Streit mit der Schwester- ja noch nicht wirklich ein Streit.. Manchmal hat eine psychische Vorbelastung auch Vorteile - man bekommt relativ problemlos eine AU ;). Immerhin blieb ihr die Kraft sich zu kümmern.

Heizung - kannst du dich mit dem Schornsteinfeger unterhalten. Da auch ein Erbe ein Eigentumswechsel darstellt - musst du die Anforderung GEG innerhalb zwei Jahren erfüllen

https://www.homeday.de/de/blog/sanierungspflicht-bei-eigentuemerwechsel/

Wie akribisch dies verfolgt wird, kommt aufs Bundesland an. Nach Hörensagen wäre BW hier sehr rigoros.

Wäre das Testament ungültig - greift die gesetzliche Erbfolge. Erfüllt das Testament nicht die Erwartung - muss neu überlegt werden.

Bis dorthin - kannst du dich auf mögliche Entscheidungen nur vorbereiten.

Mit dem Vermieten - würde ich mich informieren, ob du hier wirklich renovieren musst - oder ob dies nur auf die Gestaltung des Mietvertrages ankommt.

Letztendlich hängt deine Entscheidung ja auch von deiner eigenen Lebensplanung und deinem eigenen Einkommen ab.

Vielleicht beobachtest du einfach in nächster Zeit die Immobilienangebote in deiner Umgebung, was ungefähr mit Baujahr, Wohnfläche und Zustand hinkommt.

Bleibt noch die Überlegung ob du und deine Schwester das Projekt vielleicht gemeinsam stemmen wollen.

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Erstmal Ruhe bewahren, so schnell geht das alles nicht. Dir wird nicht von heute auf morgen alles abgestellt, die betreffenden Stadtwerke und Anbieter müssen dazu erstmal vom Tod informiert werden. Wenn du weiter das Haus bewohnst, kannst du neue Verträge auf dich beantragen, das ist das kleinste Problem.

Ein Haus lässt sich immer verkaufen, es kommt dann nur auf den Preis an, wenn der Zustand so schlecht ist. Für das Gerümpel und die Möbel gibt es spezielle Firmen die Haushaltsauflösungen machen oder du verkaufst es eben "mit Inhalt", was aber den Preis weiter drücken wird, da der Käufer dann noch ausmisten muss.

Wenn du das Haus behalten willst und sonst nichts zum aufteilen da ist, müsstest du einen Kredit aufnehmen um deine Schwester auszuzahlen. Den solltest du aber leicht bekommen, da du das Haus ja als Sicherheit hast und es sehr wahrscheinlich abbezahlt ist.

Ich würde zunächst dort wohnen bleiben und wenn die ganze Sache ins Rollen kommt, parallel eine Wohnung suchen, damit du nicht doppelte Kosten hast. Oder du überlegst es dir, es doch noch zu behalten.

Wie gesagt, so schnell geht das alles nicht und nimm dir erstmal etwas Zeit deine Gedanken zu ordnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen erwachsenen Sohn, Pubertät überlebt

Du bleibst wohnen und lässt erstmal paar Wochen vergehen. Ohne Sterbeurkunde kann deine Schwester nicht das Konto von deinem Vater sperren lassen. Sie belügt dich vermutlich. Geh persönlich zum Bestatter und rede mit dem. Die können gegebenenfalls auch rechtliche Fragen beantworten, was du wo und wie für Unterlagen brauchst.

Vielleicht kannst du das Haus vermieten anstelle zu verkaufen?


Unbeholfener23 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 16:56

Ich komme mir halt aktuell wie ein Hausbesetzer vor.

Mein letzter Stand ist, dass mein Vater in ein paar Tagen bestattet wird (anscheinend ging es jetzt doch ohne ein paar Dokumente) und ich und meine Schwester dann eine Sterbeurkunde bekommen. Dem Nachlassgericht wird automatisch eine Urkunde zugesendet. Und dann kann ich hoffentlich das Testament einreichen.

Vermieten geht schlecht, dafür müsste es erst mal entsprechend renovieren, denn so ein Mieter hat halt auch Rechte und Forderungen. Außerdem könnte ich dann nicht den Pflichtanteil an meine Schwester zahlen.

Ich warte jetzt wirklich mal ab. Mehr kann ich eh nicht machen, denn die wichtigen Unterlagen meines Vaters hat sich meine Schwester schon geangelt. ich ja den Pflichtanteil an meine Schwester auszahlen muss. Nur das Testament habe ich.

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Wie das mit der Sterbeurkunde aussieht, kann ich dir nicht beantworten. Vielleicht können andere das.

Aber einen Tipp kann ich dir geben: wenn du jetzt schon weißt, dass dir das Haus nichts als Unkosten bescheren wird und du es auch gar nicht behalten willst, kannst du, wenn es zur Testamentseröffnung kommt, das Erbe ausschlagen. Dann darf sich deine Schwester darum kümmern.

Oder du beantragst eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.

Hier kannst du dich informieren: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/erbe-ausschlagen-das-muessen-sie-wissen-32411


Unbeholfener23 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 12:47

Das Haus wurde in den 60ern oder 70ern gebaut. Wenn ich es richtig verstanden habe, stehen laut Gesetz Austausch der alten Ölheizung und eventuell Wärmedämmung des gesamten Gebäudes in den nächsten Jahren an. Die Wasserleitungen sind zwar noch intakt, aber müssen wohl auch irgendwann ersetzt werden. 2 von 3 Bädern sind nicht funktionsfähig. Hausanstrich ist auch überfällig. Das Dach wurde vor 20 Jahren erst komplett erneuert mit hochwertigen Material. Das zweite Obergeschoss diente als Dachboden und wurde noch nicht hergerrichtet. Erdgeschoss und erstes Stockwerk sind abgesehen von einem Bad innen renoviert.

In dem Haus könnten, wenn es renoviert wäre, problemlos 3 Familien mit jeweils 2 Kindern wohnen und es hat eine sehr gute Lage und sehr großen Garten. 3 Garagen + neuwertiges Nebengebäude, das mal als kleiner Laden genutzt wurde. Bringt mir halt alles als kinderloser Single nichts.

Ich denke es sollte nach Abzug von den 25% für meine Schwester und den Renovierungkosten doch noch ein fünfstelliger Betrag für mich rauskommen. Darauf würde ich ungern verzichten.

Mein Vater meinte kurz vor seinem Tod, dass ich es der Sparkasse überschreiben sollte. Die kümmert sich dann um alles. Nur kann ich mir darunter nichts vorstellen.

Meine Angst besteht wirklich darin, dass sich das Haus nicht für den Realwert verkaufen lässt. Oder nur Interesse am Grundstück besteht.

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putzfee1  22.08.2024, 12:49
@Unbeholfener23

Ich denke es sollte nach Abzug von den 25% für meine Schwester und den Renovierungkosten doch noch ein fünfstelliger Betrag für mich rauskommen.

Tja, wenn du das meinst, dann musst du halt sehen, wie du damit klar kommst. Es sollte auch nur ein guter Rat sein. Ich würde mir sowas nicht ans Bein binden wollen, aber das musst du selber wissen.

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