Müssen wir Erben nachträglich die Grund- und Hausgebühr nachzahlen? Erbstreit droht?

6 Antworten

Du solltest auf deinen Anteil nicht verzichten, wenn, kannst du ihn hinterher weitergeben, an wen du magst.

Er redet von Betriebskosten, die sind von den Bewohnern zu zahlen, Müll, Strom, Wasser sind Verbrauchskosten, die ein Mieter zu zahlen hat, damit er und dein Vater. Einzig an der Grundsteuer hättet ihr euch beteiligen müssen.

Dagegen hätte er aber Miete zahlen müssen. Rückwirkend kann er nichts fordern, denn ich gehe davon aus, euer Vater hat das gezahlt und ihr könnt auch keine Miete fordern.

Ihr solltet euch als die Geschwister einig sein, seine Forderung zurückweisen.

Ihr solltet auch darauf bestehen, den Verkauf zu begleiten und beim Notartermin vor Ort zu sein, oder einer von euch, der von den anderen bevollmächtigt wurde. Den Kaufvertrag würde ich an euerer Stelle vorab anfordern, denn als Erbengemeinschaft aus dem Nachlass euerer Mutter kann er den Kaufvertrag z.B. nur unterschreiben, wenn ihr ihn dazu legitimiert. Und in dem sollte das Geld nicht auf sein Konto gehen, sondern auf ein Notaranderkonto beim Notar der, nachdem alle Kosten abgerechnet wurden, die Anteil nach einer im Kaufvertrag festgelegten Quote dann auskehrt an jeden von euch.

Also schaut euch den Kaufvertrag vorher gut und gründlich an und befragt ggf. einen Notar vor Ort dazu.

Habt ihr überhaupt geprüft, ob der Kaufpreis angemessen ist? Wer hat ihn festgelegt?

Stimm dich mit deinen anderen Geschwistern ab und sprecht mit einer Stimme, er kann nichts bewirken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde erst mal überhaupt nicht auf meinen Anteil verzichten - an Deiner Stelle. Wenn Du das Geld nicht haben willst, kannst Du es ja hinterher immer noch aufteilen, wie es Dir gefällt. Nimm Deinen Anteil an dem Geld und lege es an, z.B. für Deine Kinder (wenn Du welche hast) oder als Vorsorge für Dein eigenes Alter. Wenn Dein Bruder all die Jahre keine Miete gezahlt hat, mach ihm klar, dass Du darauf auch schon verzichtet hast. Die Nebenkosten hätte er als Bewohner eh selbst tragen müssen. Also soll er froh sein, dass Du da keine Nachforderungen stellst.

Es gibt einen Erbschein nach der Mutter, nachdem erbt der Ehegatte die Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte.

Vater und Mutter waren Eigentümer zu je 1/2- bedeutet der Vater bekommt 75% Kaufpreis und die vier Kinder teilen sich die 25%

Teilt dem Bruder mit, dass ihr dann den Vertrag nicht unterschreiben werdet, wenn ihr mit der Verteilung des Kaufpreises nicht einverstanden seid. Gibt hierfür im Vertrag einen schönen Satz, sinngemäß: ."Verkäufer weisen Käufer unwiderruflich an den Kaufpreis wie folgt zu überweisen: Betrag x Konto y, Betrag z auf Konto a......

Ein Anderkonto wird der Notar hier eher nicht anbieten, sehe ich hier nicht die Voraussetzung erfüllt.

https://www.hausfrage.de/notaranderkonto/

Der Entwurf des Kaufvertrag muss euch mindestens 14 Tage vor Beurkundung zur Kenntnis gegeben werden, sofern der Bruder hier keine Vollmacht hat.

Vor allem verstehe ich den Gedanken des Bruders nicht: je höher sein Anteil am Kaufpreis - desto mehr anrechenbares Vermögen. Für jemanden der vermutlich von Sozialleistungen lebt - nicht wirklich nachvollziehbar.

Wer soll die 45.000 € (15k mal drei) bekommen, welche dein Bruder euch abziehen will?

Was zu Lasten der Erbengemeinschaft geht: alle Kosten eines Hauses die dein Vermieter nicht auf dich umlegen kann. Zum Beispiel Renovierung oder wenn das Haus noch nicht vollständig abbezahlt war.

Anteilige Darlehenskosten - würde ich mir über die 14 Jahre noch anrechnen lassen, wenn mein Vater sie bekommen soll.

Warum ich zu Gunsten meines Bruders auf etwas verzichten sollte? Kommt drauf an warum er nicht arbeitet. Vielleicht wenn es gesundheitlich bedingt wäre.

Gibt es eine gewillkürte oder die gesetzliche Erbfolge?
Die Erben sind in ihrer Gesamtheit (Erbengemeinschaft) Rechtsnachfolger des Erblassers, d.h. sie erben auch Verbindlichkeiten oder treten sogar in Bürgschaften des Erblassers ein. Ohne genaue Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhalts ist es kaum möglich, sich dazu zu äußern.

Bis jetzt ist das nur geschwätz, oder hat der Bruder damit einen Anwalt beauftragt?

Der wird ihn vermutlich auslachen. Geht zu einem Anwalt für Erbrecht und lasst Euch beraten, das kostet zwar Geld, aber es spart Nerven!