Schließt ein Hausverkauf die Gartenbepflanzung ein?

5 Antworten

Nun, das klärt man eigentlich im Vorfeld ab. Wenn du nun ein paar Pflanzen mitnehmen möchtest, solltest du auf jeden Fall nicht ein Loch im Garten lassen, sondern das wieder in einen annehmbaren Zustand zurückversetzen. Ich denke nicht, das der Käufer deswegen krach schlägt.

die notarielle formel bein haus\grundstücksverkauf lautet: "wie es steht und liegt". das bedeuted auf "normalodeutsch" dass der verkäufer ab vertragsschluß nichts mehr verändern darf, also auch nichts ausbuddeln oder zurücklassen.

Ich wäre froh gewesen, wenn die damaligen Eigentümer einiges mitgenommen hätten...

Wir haben jedenfalls den Garten komplett neu gestaltet.

Ich denke, Käufer und Verkäufer sollten darüber miteinander reden. Besser wäre natürlich gewesen, das vor dem Kaufvertrag zu tun. - Als Verkäufer würde ich vielleicht so anfangen: "Sicherlich werden Sie den Garten neu gestalten wollen..." oder "Mein Herz hängt besonders an dieser und jener Pflanze...".

Manche Pflanzen (Stauden z.B.) kann man ja auch teilen. Und wenn Büsche und Bäume zu groß sind, kann man sie eh nur mit Mühe noch umpflanzen. Da ergibt sich dann vieles von selbst.

In den meisten Fällen ist es dem Käufer wichtig das Haus und ein Grundstück gekauft zu haben. Legt der Käufer per Vertrag fest, daß der Garten auch so zu belassen ist, wie besehen, ist es klar auch alles so zu belassen. Ansonsten kann man alles mitnehmen was gefällt.

Die Bepflanzung gehört zum Grundstück mit dazu- es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Also wenn du dir da jetzt ein paar tolle Ziergehölze hingepflanzt hast, kannst du sie nur mit Zustimmung des neuen Besitzers mitnehmen.