Hausverkauf ,was passiert mit den Mietern?

8 Antworten

Kauf bricht Miete nicht - euer Mietvertrag bleibt bestehen.

Alles Gute für dich!


Kerrygold1807 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 12:25

das Haus soll aber abgerissen werden.....

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Menuett  01.11.2019, 12:27
@Kerrygold1807

Ja, auch dann kann euch nicht einfach gekündigt werden. Oder will er da ein Haus für sich bauen?

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Hausverkauf bricht NICHT den Mietvertrag, bloß keinen neuen mit dem neuen Vermieter eingehen

Bei einem Verkauf des Hauses passiert erst einmal nichts, zumindest rechtlich gesehen. Die seitherigen Mietverträge gelten auch mit dem neuen Eigentümer weiter. Er ist also der neue Vermieter.

Eine Kündigung ist für den neuen Vermieter schwierig. Praktisch könnte er nur eine Eigenbedarfskündigung machen, wenn er selber in deine Wohnung einziehen wollte. Aber auch hier gelten die langen Kündigungsfristen (9 Monate https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html )

Ein geplanter Hausabriss ermöglicht ebenfalls, eine Kündigung auszusprechen. Auch dabei muss der Vermieter die Kündigungsfristen beachten. Und: Die Hürden für eine Verwertungskündigung sind sehr hoch. Es reicht nicht, wenn er beim Neubau mehr verdienen kann. Die Mieter sollten sich in diesem Fall beim Mieterverein oder einer m Fachanwätlin für Mietrecht informieren.

Und: Eine Kündigung kann er erst aussprechen, wenn er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde, also noch nicht bei Abschluss eines Kaufvertrages. Zwischen Kauf und Eintragung liegen häufig auch einige Monate). Vorher braucht er außerdem noch eine Baugenehmigung für den Abbruch. Auch das dauert.

Also Ruhe bewahren. Da alles kann noch dauern.


Kerrygold1807 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 12:47

dankeschön!!!!

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Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, habt Ihr eine 12monatige Kündigungfrist.

Wenn das Haus verkauft wird, ist aber nicht gesagt, dass Du ausziehen musst. Der neue Besitzer will vielleicht gar nicht einziehen. Er übernimmt aber den Mietvertrag, den Du hast.


anitari  01.11.2019, 12:43

9 Monate wenn vertraglich länger vereinbart.

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Erstmal muß der neue Eigentümer die bestehenden Mietverträge unverändert übernehmen.

Kündigen kann er, wenn es keine anderen Gründe gibt, nur wegen Eigenbedarf.

Ob das bei alle 5 Mietern geht ist fraglich.

Kündigungsfrist sind 9 Monate.