Hausverkauf - es gibt ein eingetragenes Vorkaufsrecht. Der Vorlaufberechtigte ist nach über 60 Jahren nicht mehr zu ermitteln. Wie vorgehen?
Mögliche Erben sind unbekannt.
Ohne Löschen des Vorkaufsrechts ist das Haus nicht zu verkaufen.
Wer ist zuständig? Notar? Rechtsanwalt? Grundbuchamt?
Habt ihr eine Lösung??
2 Antworten
Die Löschung muss beim Grundbuchamt vollzogen werden. Das Grundbuchamt wird wiederum eine Löschbewilligung verlangen, die aber nun aufgrund des Umstandes, dass der Vorkaufsberechtigte oder dessen Erben nicht bekannt sind, natürlich nicht beibringlich ist. Ich gehe davon aus, dass es zu einem Aufgebotsverfahren kommen muss - aber bevor man für viel Geld einen Anwalt kontaktiert (es wäre für den weiteren Verlauf definitiv hilfreich, wenn der auch Notar ist), sollte man erst einmal das Grundbuchamt kontaktieren.
Ich würde mich einmal bei einem Rechtsanwalt erkundigen wie man in einem solchen Fall vorgeht.
Naja, aber wenn das Haus sonst nicht verkaufbar ist und ihr es nicht selbst bewohnen wollt, bleibt euch nichts anderes über.
Ich befürchte auch, dass ein Rechtsanwalt nötig ist. Wenn der Vorkaufsberechtigte gesucht werden muss wird's teuer!