Mietrecht - Neue Mieterin verbreitet Lügen und versucht aktiv uns eine Kündigung über den Vermieter zu erwirken. Was tun?

Hallo.

Nun ist es unweigerlich bestätigt, dass die neue Mieterin den Brief von uns geöffnet haben muss. Über Facebook hat sie geschrieben, dass der Vermieter bei uns war. Dies stimmt jedoch nicht, da dieser schlicht und einfach im Urlaub ist. Er KONNTE also garnicht anwesend sein. Somit konnte unser Vermieter auch nicht irgendetwas ausplaudern, dass wir am 02.04. aufgrund einer fristlosen Kündigung ausziehen müssten.

Diese nachweislich als Lüge enttarnte Aussage habe ich über Facebook schriftlich von ihr bekommen (Nachricht).

Wir sind fest davon überzeugt, dass die neue Mieterin aktiv Lügen an die Hausverwaltung und an den Vermieter verbreitet, um uns aus der Wohnung zu bekommen. Nun heißt es, wir hätten noch immer dubiose Leute in unserer Wohnung. Dies ist jedoch nicht möglich, da wir die Schlüssel bereits wiederhaben und ein Nachmachen der Schlüssel nicht möglich ist (Haustür = Sicherheitstür mit Spezialschlüssel. Jeder Schlüsselmacher macht sich strafbar beim Anfertigen eines Duplikats.), sowie auch nachweislich die 2 Leute, welche bei uns übernachtet hatten (was mit dem Vermieter abgesprochen war), bereits über 150 Kilometer weit weg bei deren Verwandten untergekommen sind.

Mal davon abgesehen hieß es bereits, es wären 5 Asylanten gewesen, welche wir zur "Untermiete" bei uns hätten wohnen lassen.

Wir müssen definitiv gegen diese neue Mieterin vorgehen und etwas gegen sie unternehmen. Diese lügt sich alles so zurecht, um das gesamte Haus einnehmen zu können.

Ich packe mal hier die Nachricht rein, welche ich über Facebook bekommen habe, welche definitiv gelogen war:

"Hallòle der Herr *** war gerade da ,hörte sich so an als ob ihr ausziehen würdet? Darf ich fragen was die wohnung kalt bzw. Warm kostet?Ein bekannter von mir sucht nämlich gerade"

Es ist Tatsache, dass der Vermieter (Hier mit *** gekennzeichnet) definitiv nicht dort war. Denn zu dem Zeitpunkt (bereits ein Tag zuvor) war dieser im Urlaub. Und ist es immernoch.

Nun meine Frage: WAS können wir gegen diese Mieterin tun? Wir können es uns nicht leisten, aus der Wohnung zu fliegen.

Mietrecht, hinterhältig, Mieterin
Mietrecht - "Hinterhältige" Mieterin - Maßnahmen möglich?

Auf Grundlage folgender Frage: https://www.gutefrage.net/frage/mietrecht---darf-der-vermieter-fristlos-kuendigen-wenn-wir-bei-unseren-eltern-zu-besuch-sind#question-57629359

Aktueller Wissensstand unsererseits:

  1. Am 01.03. ist eine neue Mieterin in die freie Wohnung unter uns eingezogen.

  2. Wir sind seit etwa 4 Wochen bei den Eltern meiner Partnerin zu Besuch aufgrund genannter Probleme.

  3. Wir haben, während wir die Wohnung nicht bewohnten, 2 Freunde des Freundes der Mutter dort übernachten lassen. Dies geschah unentgeltlich und mit Aufsicht des Freundes der Mutter. Es bestand KEINE Untervermietung und der Vermieter war über die Übernachtung der 2 Personen informiert.

  4. 2 Wochen nach dem Einzug der Mieterin (Siehe Punkt 1) bekamen wir bereits Probleme bezüglich einer angeblichen Untervermietung. Dies wurde bereits am nächsten Tag mit dem Vermieter geklärt und die von der Hausverwaltung ausgeschriebene fristlose Kündigung, wie angekündigt, sei hinfällig. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine schriftliche Kündigung vor.

  5. Heute haben wir das Schreiben der fristlosen Kündigung erhalten.

Nebeninformationen: Unser Briefkasten ist leider defekt, da wir kein Schloss für den Briefkasten besitzen.

  1. Der Brief war bereits geöffnet und lag im Treppenhaus. Der Zustand des Briefes wurde vor Mitnahme mittels Foto dokumentiert. Eine Öffnung durch eine fremde Person ist somit bestätigt und dokumentiert.

  2. Heute haben wir auch von der neuen Mieterin die Information bekommen, dass heute der Vermieter bei uns an der Wohnung gewesen wäre. Der Räumungstermin, wie im Brief beschrieben, wurde dabei von der Mieterin an uns weitergereicht.

Unsere Vermutung: Die Mieterin hat unberechtigterweise den Brief geöffnet, den Inhalt gelesen und danach uns kontaktiert mit dem Vorwand, dass der Vermieter da gewesen wäre. Dies kann aber rein logisch nicht gewesen sein, da immerhin Ostermontag (gesetzlicher Feiertag) ist.

Wonach sieht das aus? Und logisch gesehen: Welche rechtlichen Schritte können wir gegen die neue Mieterin einleiten? Spätestens der bereits geöffnete Brief stellt den Tatbestand des Bruches des Briefgeheimnisses dar und kann immerhin mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Mietrecht, Mieterin, strafrechtlich
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